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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 07–08/2017
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„Wir verhandeln für Ihr Recht“
AK Präsident Rudi Kaske
zu Mindestlohn, Arbeitszeit: Wie Sozialpartnerschaft läuft.
D
ie Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell auf
verschiedenen Ebenen. Mehr als 850 Kollektiv-
verträge regeln die Arbeits- und Entgeltbedingun-
gen für praktisch alle ArbeitnehmerInnen in
Österreich. Auf überbetrieblicher Ebene haben wir
jetzt die Generalvereinbarung für 1.500 Euro
Mindestlohn brutto bis 2020 abgeschlossen – und
wir reden über die Gestaltung der Arbeitszeit.
I
m Gespräch mit der Wirtschaft sind wir 365
Tage im Jahr, haben selbstverständlich mehr
als nur zwei Themen – und solange verhandelt
wird, sichert das den sozialen Frieden. Klar ist
selbstverständlich, dass die Sozialpartner die
Interessen ihrer jeweiligen Mitglieder vertreten.
Wer etwas will, soll auch Gegenleistungen
erbringen. Eine Einigung ist nur möglich, wenn
beide Seiten das auch gegenüber ihren
Mitgliedern vertreten können.
D
er Mindestlohn wird jetzt erhöht, die
Arbeitszeit bleibt weiter eines der Kernthe-
men der Sozialpartnerschaft – unabhängig
davon, wer gerade in der Regierung ist.
Opel-ArbeiterInnen Josef Hofstätter, Roswitha
Müllner: Wenn sie länger arbeiten, gibt es Gegen-
leistungen
Betriebsrat Andreas Schwabl im Café Schwarzen-
berg: positiv, dass der Gastro-Mindestlohn ab
nächstem Mai 1.500 Euro beträgt
AK Präsident Rudi Kaske: „Sozialpartner-
schaft sichert sozialen Frieden“
nen nicht um Überstundenzuschläge um-
fallen, deshalb darf es keinen generellen
Zwölf-Stunden-Tag geben.
Nicht ohne Gegenleistung
Im Opel-Werk in Wien-Aspern erklärt das
Arbeiterbetriebsratsvorsitzende Renate
Blauensteiner: „Eine generelle Arbeitszeit-
erhöhung würden die Kolleginnen und Kol-
legen nicht aushalten.“ Montage-Arbeiterin
Roswitha Müllner kann das nur bestätigen:
„Ich wohne im Burgenland. Würde sich
die Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöhen,
hätte ich weder Zeit für Regeneration noch
für die Familie.“
Josef Hofstätter von der Instandhal-
tung bei Opel meint wiederum, für länge-
res Arbeiten müsse es auch eine Gegen-
leistung geben – wie es im Kollektivvertrag
und der aktuellen Betriebsvereinbarung
bei Opel auch vorgesehen ist: „Wenn wir
Überstunden machen, können wir sie uns
als Freizeit gutschreiben oder mit Zu-
schlag auszahlen lassen. Und wenn wir am
Wochenende arbeiten, erhalten wir einen
freien Tag – plus einer Prämie.“
n
PETER MITTERHUBER, SINISA PUKTALOVIC
Fotos: Sebastian Philipp