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AK FÜR SIE 07–08/2017

AuLohn, Arbeitszeit

1.500 Euro brutto Mindestlohn für alle – stufen-

weise bis zum Jahr 2020. Darauf haben sich die

Sozialpartner vor kurzem geeinigt.

„Ich freu mich

auf mehr Geld“

Friseurin Anna Frank mag ihren Beruf: „Es

war schon längst Zeit, dass das passiert“,

freut sie sich auf 1.500 Euro Mindestlohn“

A

nna Frank fährt mit dem Kamm

durch die Haare eines Kunden.

Mit dem Fön vollendet sie die

Frisur. „Friseurin sein ist mehr

als nur Haare schneiden“, sagt

die 28-Jährige. Der Kunde wirkt zufrieden.

Anna mag ihren Beruf: „Neben dem hand-

werklichen Teil muss man chemisches

Wissen besitzen, gute Umgangsformen

haben und, um sich mit den

Kunden austauschen zu

können, auch die Medien

verfolgen.“

Freilich ist FriseurIn

„kein Beruf, wo man viel

Geld verdienen kann“, sagt

Anna. Tatsächlich beträgt

der Mindestlohn in der

Branche derzeit 1.228 Euro brutto. Das

wird sich aber nun ändern. Bis 2020 steigt

der Mindestlohn nach und nach auf 1.500

Euro, wurde im Kollektivvertrag vereinbart.

„Es war schon längst Zeit, dass das pas-

siert“, freut sich Anna Frank auf mehr Geld.

Sie verdient derzeit für 20 Wochenstun-

den 650 Euro brutto – das wären bei Voll-

zeit 1.300 Euro brutto.

Nicht nur die FriseurInnen können sich

freuen. Die Sozialpartner ÖGB, AK, Wirt-

schaftskammer und Landwirtschaftskam-

mer haben vereinbart, dass bis 2020 in

allen Kollektivverträgen min-

destens 1.500 Euro brutto

fixiert werden.

Per Kollektivvertrag

Dass die Mindestlöhne er-

höht werden sollen, verein-

barten die Sozialpartner be-

reits zu Jahresanfang. Eben-

so vereinbarten sie, über flexiblere Arbeits-

zeiten zu reden. Daraufhin ersuchte die

Bundesregierung die Sozialpartner, sich

bis Ende Juni zu einigen. Sonst komme ein

Gesetz, in dem diese Themen geregelt

werden.

Ein Gesetz über den Mindestlohn

kommt nicht. Er ist auch in den Kollektivver-

trägen besser aufgehoben – dort ist zum

Beispiel auch geregelt, dass Löhne 14-mal

im Jahr bezahlt werden, nicht nur zwölfmal.

Per Kollektivvertrag steigt etwa auch der

Lohn im Hotel- und Gastgewerbe ab Mai

2018 auf mindestens 1.500 brutto. Andre-

as Schwabl, Betriebsrat im Café Schwar-

zenberg: „Die Lebenshaltungskosten sind

stark gestiegen. Deswegen ist die Anhe-

bung des Mindestlohns so wichtig.“

Mitreden bei der Arbeitszeit

Über die Arbeitszeiten verhandeln die So-

zialpartner weiter. Die Wirtschaft will, dass

leichter bis zu zwölf Stunden am Tag ge-

arbeitet werden darf. Gewerkschaft und

AK wollen Selbstbestimmung der Arbeit-

nehmerInnen, wann sie wie lange arbeiten,

Erholung muss gewährleistet sein, die Ar-

beitszeiten mit Kinderbetreuung vereinbar

sein – nicht zuletzt dürfen ArbeitnehmerIn-

„Die Lebenshaltungs-

kosten sind gestie-

gen. Deswegen ist die

Anhebung des Min-

destlohns wichtig.“

Andreas Schwabl,

Betriebsrat für

das Café Schwarzenberg

Fotos: Erwin Schuh

So steigt jetzt der Mindestlohn

Branchen, die im Kollektivvertrag heuer 1.500 Euro Mindestlohn brutto fixiert haben

Branchen

Mindestlohn derzeit

1.500 Euro Mindestlohn Erhöhung

netto

brutto

netto

ab

netto*

Textilindustrie

1.325,-

1.110,-

1.12.18 1.210,-

+9 %

Kunststoffverarbeitung, Gewerbe

1.460,-

1.185,-

1.5.18 1.210,-

+2,1 %

Lederwaren-, Kofferindustrie

1.400,-

1.147,-

1.6.18 1.210,-

+5,5 %

Schuhindustrie

1.330,-

1.113,-

31.12.18 1.210,-

+8,7 %

Hotel- und Gastgewerbe

1.460,-

1.185,-

1.5.18 1.210,-

+2,1 %

Kunststoffverarbeiter

1.450,-

1.179,-

1.4.18 1.210,-

+2,6 %

FriseurInnen

1.228,-

1.042,-

1.12.20 1.210,- +16,1 %

Feinkostindustrie und -gewerbe

1.300,-

1.094,-

2020

1.210,- +10,6 %

Fleischergewerbe, -warenindustrie

1.300,-

1.094,-

2018

1.210,- +10,6 %

*Annahme: Bei 1.500 Euro brutto gilt ab 2018 ebenso der (niedrigere) Beitragssatz

zur Sozialversicherung, der jetzt bis 1.446 Euro gilt.