Schwerpunkt
Fotos: Schuh (2
Wirtschaft & Umwelt 1/2013
Seite 23
und die Detailinformationen im weiter-
führenden Link.
Die Ergebnisse der Eigenkontrollun-
tersuchungen sind der Lebensmittelin­
spektion zu übermitteln. Die Lebensmit-
telinspektionen sind die Behörden der
Länder, die imAuftrag des Landeshaupt-
mannes amtliche Kontrollen im Trink-
wasserbereich durchführen. Diese Kon-
trollen erfolgen gemäß einem jährlich
vom Bundesministerium für Gesundheit
erlassenen Revisions- und Probenplan.
Dieser jährliche Revisions- und Proben-
plan enthält auch Schwerpunktaktionen,
um mögliche Schwachpunkte gezielt zu
verifizieren. Darüber hinaus werden von
der Lebensmittelinspektion Ergebnisse
der Eigenkontrolluntersuchungen zu-
sammengefasst und an das Bundesminis-
terium für Gesundheit zur Erstellung des
österreichischen Trinkwasserberichtes
übermittelt.
GRENZWERTE
Trotz dieser dichten Kontroll- und
Vorsorgemaßnahmen können Grenz-
wertüberschreitungen aus verschiedens-
ten Gründen auftreten. Das Trinkwasser
stammt in Österreich zum überwiegen-
den Teil aus Grundwasservorkommen
und ist daher weitgehend geschützt. Für
diesen Schutz werden im Wasserrechts-
gesetz, welches im Zuständigkeitsbe-
reich des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft liegt, Maßnahmen undVerant-
wortlichkeiten festgelegt. Durchmensch-
liche Tätigkeiten kann das Grundwasser
jedoch trotzdem negativ beeinflusst
werden. Bekannt sind die großflächigen
Belastungen durch Nitrat und Pestizide
in landwirtschaftlich intensiv genutz-
ten Regionen (siehe dazu die Hinweise
auf Seite 23 unten: „Wassergüte“ und
die Detailinformationen im weiterfüh-
renden Link) oder lokale Belastungen
durch nicht angemessenes Handeln ein-
zelner Unternehmen. Allerdings kann
es bei extremen Wetterereignissen wie
Überschwemmungen zu einer negativen
Beeinflussung des Wassers kommen.
In manchen Regionen gibt es natürliche
Belastungen durch z.B. Antimon, Arsen
oder Uran.
Werden derartige Grenzwertüber-
schreitungen festgestellt, muss der Be-
treiber der Trinkwasserversorgungsan-
lage umgehend Maßnahmen treffen, um
die Grenzwerte wieder einzuhalten und
die Bevölkerung über die Überschrei-
tung zu informieren. Ist mit der Über-
schreitung ein Risiko verbunden, muss
auf das Risiko in geeigneter Weise hin-
gewiesen und über etwaige Vorsichts-
maßnahmen informiert werden. Werden
z. B. mikrobiologische Anforderungen
nicht eingehalten, muss darauf hinge-
wiesen werden, das Wasser bei Siede-
temperatur mindestens drei Minuten zu
kochen.
Wenn bei einer Grenzwertüberschrei-
tung (z.B. Pestizide) die ortsübliche
Wasserversorgung nicht auf eine andere
Weise sichergestellt werden kann und die
Volksgesundheit aus hygienisch-toxiko-
logischer Sicht nicht gefährdet ist, kann
um eine befristete Ausnahmegenehmi-
gung beim Landeshauptmann angesucht
werden. In diesem Fall sind die Abneh-
merInnen zunächst unverzüglich und in
weiterer Folge einmal jährlich über den
betreffenden Parameter, den für die Ab-
Wassergüte
Der Jahresbericht 2011 zur Wassergüte in
Österreich ist abrufbar unter:
/
wasser/wasserguete/Wasserg-te.html
Trinkwasserbegutachtung
Die Liste der zur Untersuchung und Begutachtung von
Trinkwasser Berechtigten findet sich unter:
.
gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/
Lebensmittel/Trinkwasser/Trinkwasser_Untersuchung_
und_Begutachtung
Lebensmittelsicherheit
Der Lebensmittelsicherheitsbericht 2011
ist abrufbar unter:
cms/home/attachments/0/9/9/CH1309/
CMS1340007254284/lmsb_2011_endver-
sion_18_6_2012_ages_barr.pdf
Schwerpunktaktionen
„Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden
– Schwermetalle und Mikrobiologie“:
89 Proben, 19 beanstandet
„Trinkwasser in der Gastronomie –
Trinkwasserverordnung“: 98 Proben,
18 beanstandet
„Stille Mineral- und Tafelwässer – Mi-
krobiologie“: 44 Proben, 2 beanstandet
„Trinkwasseruntersuchung bei Einzel-
versorgern, die dem Lebensmittelsi-
cherheits- und Verbraucherschutzge-
setz (LMSVG) unterliegen“: 79 Proben,
19 beanstandet
Amtliche Proben gesamt
„Natürliches Mineralwasser,
Quellwasser“: 188 Proben
begutachtet (keine gesundheits­
schädlich), 12,2 Prozent
beanstandet
„Tafel-, Sodawasser, abgefülltes
Trinkwaser“: 81 Proben begutachtet
(keine gesundheitsschädlich),
7,4 Prozent beanstandet
„Trinkwasser“: 944 Proben
begutachtet (eine gesundheits­
schädlich), 13,9 Prozent
beanstandet
TRINKWASSERKONTRoLLEN
LEBENSMITTELINSPEKTION 2011
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TRINKWASSER IST FÜR DAS TÄGLICHE LEBEN
UNVERZICHTBAR UND DAHER AUCH KEINE HAN-
DELSWARE IM HERKÖMMLICHEN SINN.
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