bar und daher auch keine Handelswa-
re im herkömmlichen Sinn.
Dementsprechend streng sind die An-
forderungen an die Qualität des Wassers
für den menschlichen Gebrauch. Diese
Anforderungen sind im Lebensmittelsi-
cherheits- und Verbraucherschutzgesetz
(LMSVG), im Besonderen in der Ver-
ordnung des Bundesministers für Ge-
sundheit über Wasser für den menschli-
chen Gebrauch (Trinkwasserverordnung
– TWV), BGBl. II Nr. 304/2001 i.d.g.F.
geregelt. Das von den Wasserversorgern
gelieferteWasser muss diesen lebensmit-
telrechtlichen Anforderungen entspre-
chen, egal ob es als Trinkwasser, als Zu-
tat zu Lebensmitteln, zum Reinigen von
Geschirr („Gebrauchsgegenstand“) oder
zur Körperpflege („kosmetisches Mit-
tel“) verwendet wird. Basis für die Trink-
wasserverordnung ist die europäische
Richtlinie 98/83/EG, Amtsblatt Nummer
L 330 vom 5. Dezember 1998.
QUALITÄTSANFORERUNGEN
Einige dieser Qualitäts- und Gesund-
heitsanforderungen sind für die Konsu-
mentInnenvonhohemInteresse.Gemäߧ
6TWVhat daher der Betreiber einerWas-
serversorgungsanlage die Abnehmer
Innen über die aktuelle Qualität des Was-
sers zu informieren. Die Information hat
auf Basis der aktuellen Untersuchungs-
ergebnisse gemäß § 5 TWV zu erfolgen.
Die AbnehmerInnen sind einmal jährlich
entweder mit der Wasserrechnung oder
über Informationsblätter der Gemeinden
(z.B. Gemeindezeitung), in Häusern mit
mehreren Wohnungen durch Aushang
im Gebäude (z.B. durch die Hausverwal-
tung) oder auf eine andere geeigneteWei-
se zumindest über die Analyseergebnisse
folgender Parameter – in der in Klammer
angeführten Einheit – zu informieren:
“Nitrat” (mg NO3/l)
“Pestizide” (µg/l) unter Angabe
der Stoffe, die quantitativ erfasst
wurden; liegt der Gehalt aller unter-
suchten Pestizide unter der Bestim-
mungsgrenze, so hat die Angabe
“Pestizide im untersuchten Umfang
nicht bestimmbar” zu erfolgen.
Wasserstoffionenkonzentration
(pH-Wert)
Gesamthärte °dH
Carbonathärte °dH (Säurekapazität
bis pH 4,3)
Kalium, Kalzium, Magnesium und
Natrium bzw. Chlorid und Sulfat
(mg/l)
Wenn keine Untersuchung auf Pesti-
zide erforderlich ist (z.B. Wassereinzugs-
gebiet ist Waldfläche), muss an Stelle der
Analyseergebnisse auf diesen Umstand
hingewiesenwerden. Es sind auch die Pa-
rameterwerte (Grenzwerte) anzugeben.
Ist zu erwarten, dass bei den einzelnen
AbnehmerInnen die Konzentrationen
der Parameter unterschiedlich sind oder
schwanken (z.B. bei Mischung von Wäs-
sern unterschiedlicher Beschaffenheit),
ist der auf Grund der vorliegenden Ana-
lyseergebnisse mögliche Schwankungs-
bereich anzugeben.
Schwerpunkt
WAsser
*Dr. Peter Kranner
ist Leiter der Stabstelle
Koordinierung MIK und AGES in der Sektion
II - Recht und Gesundheitlicher Verbraucher-
schutz im Bundesministerium für Gesundheit.
Seite 22
Wirtschaft & Umwelt 1/2013
UNTERSUCHUNGSPFLICHT
Die von den Betreibern der Trink-
wasserversorgungsanlagen geforderte
Untersuchungspflicht umfasst noch wei-
tere Stoffe und Hygieneparameter. Auf
schriftliche Anfrage der VerbraucherIn-
nen hat eine schriftliche Information über
diese weiteren Parameter zu erfolgen.
Diese Untersuchungspflicht dient
nicht nur zur InformationderKonsument
Innen, sondern ist Teil der Eigenkontrolle
der Betreiber von Wasserversorgungsan-
lagen. Die Trinkwasserverordnung ver-
pflichtet die Betreiber solcher Anlagen,
gleich ob es kommunale Unternehmen
oder private Betreiber sind, zu einer um-
fassenden Eigenkontrolle.
Gemäß § 5 TWV ist die Wasserver-
sorgungsanlage dem Stand der Technik
entsprechend zu errichten, in ordnungs-
gemäßem Zustand zu halten und vorzu-
sorgen, dass eine negative Beeinflussung
des Wassers hintangehalten wird. Wei-
ters sind Untersuchungen des Wassers
gemäß den Anforderungen der TWV von
berechtigten Gutachtern durchführen zu
lassen. Siehe dazu die Hinweise auf Sei-
te 23 unten: „Trinkwasserbegutachtung“
➔
HINTERGRUND
TRINKWASSERBERICHT
Der Österreichische Trinkwasserbericht dient zur Information der Verbrau-
cherInnen und hat die Daten jener Wasserversorgungsanlagen (WVA) zu
enthalten, aus denen mehr als 1.000 m
3
Wasser pro Tag im Durchschnitt
entnommen oder mit denen mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Im
Jahr 2007 gab es in Österreich 238 WVA, die 444,18 Millionen m
3
Wasser
– fast ausschließlich aus geschützten Grundwasserkörpern – bereitstellten.
Die WVA versorgten mit dem angebotenen Wasser 5,56 Millionen Men-
schen, das sind 67 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Der Bericht
ist abrufbar unter:
CMS1069238654727/oesterreichischer_trinkwasserbericht_2005_-_2007.pdf