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it der UN-Resolution 64/292 vom

28. Juli 2010 erkennt die UN-Ge-

neralversammlung das Recht auf ein-

wandfreies und sauberes Trinkwasser

und Sanitätsversorgung als Menschen-

recht an, das unverzichtbar für den vol-

len Genuss des Lebens und aller Men-

schenrechte ist. Angesichts der Tatsa-

che, dass weltweit rund 2,2 Milliarden

Menschen keinen Zugang zu Wasser

haben, ist diese Resolution ein wichti-

ges politisches Signal zum Handeln.

In Österreich gibt es ein Gesamt-

dargebot von rund 84 Milliarden Ku-

bikmeter Wasser. Genützt werden rund

2,6 Milliarden Kubikmeter: Industrie 61

Prozent, Landwirtschaft acht Prozent,

Trinkwasserversorgung 31 Prozent.

Das reichhaltige Wasservorkommen

in Österreich ermöglicht es, den Trink-

wasserbedarf zu fast 100 Prozent mit

Grundwasser abzudecken. Das ist in

Europa nicht selbstverständlich. So be-

zieht etwa Deutschland nur 62 Prozent

seines Trinkwasserbedarfes aus Grund-

wasser, in England und Wales sind es

gerade mal 28 Prozent – der Rest muss

aus Oberflächenwasser gewonnen wer-

den.

Was Trinkwasser genau ist, hat der

Gesetzgeber im Lebensmittelbuch Co-

dexkapitel B 1 – Trinkwasser genau fest-

Fotos: EVA-Maria Leodolter (1), Schuh (1)

*

DI Iris Strutzmann

ist

Agrarwissenschafterin und

Mitarbeiterin der Abteilung

Umwelt & Verkehr der AK

Wien.

Lebenselixier

unter Druck

www.ak-umwelt.at

Seite 10

Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Gesundheit

Globaler Kontext

„Das Prinzip aller Dinge ist Wasser; aus Wasser ist alles

und ins Wasser kehrt alles zurück“ (Thales von Milet).

Vorsorgender Schutz für Trinkwasser ist notwendig

und in der Gesetzgebung entsprechend verankert.

Alles im grünen Bereich?

Von Iris Strutzmann *

Nitrateintrag und Hygiene

machen Hausbrunnenbe-

sitzerInnen oft

Probleme.

Trotz des Rechts auf

Wasser gibt es nach wie

vor eine globale

Wasserkrise.

S. 14

S. 18

Schwerpunkt

Trinkwasser