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Wirtschaft und Umwelt Grafik-Dienst

Österreich: Bahnfahrland Nummer eins in der EU

Österreich ist beim Bahnfahren in der

EU weiterhin auf Platz eins, 1.426 km

werden pro Person im Jahr durchschnitt-

lich zurückgelegt – Tendenz steigend;

in Europa sind es im Schnitt 961 km.

Österreich hat nach der Schweiz den

bestausgebauten öffentlichen Nahver-

kehr und liegt mit 170 Bahnstationen je

einer Million EinwohnerInnen europaweit

ebenfalls auf Platz zwei. Die EU-Kom-

mission sagt, Effizienz und Kunden-

nähe gäbe es nur durch Liberalisierung

und Privatisierung. Österreich beweist:

ein qualitativ hochwertiger öffentlicher

Nahverkehr durch den Staat für seine

BürgerInnen ist machbar.

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Seite 7

warten sich keine Unterschiede

bei denProdukten undder grenz-

überschreitende Handel könnte

damit erleichtert werden. Mit

der Unterzeichnung der „Vienna

Declaration“ wird der „GMO-

free Danube Standard“ von den

beteiligten Organisationen als

gemeinsamer anerkannt.

SI

Kennzeichnung II

Gentechnik in den USA

Derzeit enthalten etwa 80

Prozent der in den USA herge-

stellten Lebensmittel Be-

standteile aus GVO-Pflanzen.

Dabei handelt es sich v.a. um

Mais, Sojabohnen und Zucker-

rüben. Sofern sie nicht unter die

zahlreichen Ausnahmen fallen,

müssen solche Produkte mit 1.

Juli 2016 im US-Bundesstaat

Vermont verpflichtend mit „her-

gestellt mit Gentechnik“ oder

„teilweise hergestellt mit Gen-

technik“ in kleinen Buchstaben

auf der Rückseite der Produkte

gekennzeichnet werden, in allen

anderen US-Bundestaaten

jedoch nicht. Firmen, die die

Kennzeichnung verweigern,

haben täglich eine Strafe von

1.000 US-Dollar zu bezahlen,

wenn sie bei Kontrollen erwischt

werden. Einige der großen

US-Unternehmen wie Campell

Soups, General Mills, Mars,

Kellogg´s und ConAgrar wollen

alle ihre in den USA verkauften

Produkte freiwillig kennzeichnen.

Sie fordern zudem eine einheit-

liche Lösung für die USA. Die

großen US-Lebensmittelfirmen

hatten sich zur Verhinderung der

verpflichtenden Kennzeichnung

für eine freiwillige US-weite GVO-

Kennzeichnung eingesetzt. Der

US-Senat lehnte diesen Geset-

zesvorschlag ab.

SI

Eisenbahnlärm

Betroffene haben

Vorkehrungsanspruch

Eine eisenbahnrechtliche Ge-

nehmigung begründet „keinen

Freibrief“ für den Gesetzgeber.

Lärmbetroffenen NachbarInnen

im Genehmigungsverfahren

die Parteistellung zu versagen

und ihnen rechtens auch noch

den zivilrechtlichen Abwehran-

spruch gemäß § 364a ABGB

zu nehmen, ist nicht mehr

erlaubt. Mit der Entscheidung

1 Ob 47/15s des OGH vom

28. Jänner 2016 (Beschwerde

zum Ausbau der Innsbrucker

Straßenbahn) ist klar festgehal-

ten: Betroffene sind nicht bloß

auf die Schutzvorkehrungen

im Eisenbahngesetz verwie-

sen, sondern können vor den

Zivilgerichten gegen überhöhte

Lärm-Immissionen vorgehen,

die festgelegte Grenzwerte über-

schreiten oder durch zumutbare

Vorkehrungen hintangehalten

oder verringert werden können.

Eisenbahn-, Bundesstraßen-

und Luftfahrtgesetz weisen

aus der Sicht von lärmbetrof-

fenen NachbarInnen zahlreiche

Schutzlücken auf: sie können

zwar den Betrieb solcher „ge-

meinwichtiger Anlagen“ nicht

gänzlich untersagen, klar ist

aber, dass diese Schutzlücken

nun von den Zivilgerichten aufge-

griffen werden können.

HO

Wasserverschmutzung

Deutschland verklagt

Die EU-Kommission verklagt

Deutschland wegen Wasser-

verschmutzung durch Nitrat

vor dem EuGH.

Grund: Deutschland habe

versäumt, strengereMaßnahmen

gegen die Gewässerverunreini-

gung durch Nitrat zu ergreifen.

Nitrat ist für das Wachstum von

Pflanzen von großer Bedeutung

und wird als Düngemittel einge-

setzt. Überhöhte Mengen führen

zu starken Wasserverunreini-

gungen – mit Folgen für Kon-

sumentInnen, Wasserversorger

und Umwelt. Die Kommission

beobachtet anhand von vorlie-

genden Daten eine wachsende

Nitratverunreinigung des Grund-

wassers und der Oberflächenge-

wässer, einschließlich der Ost-

see. Trotz dieser Entwicklungen

hat Deutschland keine hinrei-

chenden Zusatzmaßnahmen ge-

troffen, um die Nitratverunreini-

gungwirksamzu bekämpfen und

seine einschlägigen Rechtsvor-

schriften entsprechend den für

Nitrat geltenden EU-Vorschriften

zu überarbeiten. Die Entfernung

500

1000

1500

2000

2500

Kosovo

Griechenland

Kroatien

Bulgarien

Slowenien

Polen

Slowakei

Estland

Norwegen

Finnland

Ungarn

Italien

Durchschnitt

United Kingdom

Deutschland

Schweden

Dänemark

Frankreich

Österreich

Schweiz

Pro Jahr mit der Bahn zurückgelegte Entfernung je EinwohnerIn in Kilometer, 2014

Mehr GVO-freie Lebensmittel auch in den USA

Quelle: Marktbericht IRG-Rail 2014, blog.arbeit-wirtschaft.at, Schienen-Control GmbH