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Page Background www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Seite 9

Zulassung. Im März 2016 wurde

bekannt, dass Häusle vermut-

lich seit 2005 illegal Kunststoff-

abfälle und Problemstoffe am

Firmengelände abgelagert hat;

auf Lustenauer Riedwiesen sol-

len auch Kunststoffabfälle quasi

als Dünger aufgebracht worden

sein

(orf.at)

. Die behördlichen Er-

mittlungen und die Aufarbeitung

des Skandals dauern an. Mag

sein, dass das Unternehmen

kein Kandidat für einen endgül-

tigen Entzug der Zulassung ist.

Wo das angebracht wäre, sind

den Behörden aber weitgehend

die Hände gebunden.

HO

Baustoff-recycling

Reset bei Recycling-

Baustoffverordnung?

Nach bloß fünfmonatiger

Geltung der neuen Recycling-

Baustoffverordnung (RBV) ist

eine Novellierung geplant.

Das zuständige Umweltmi-

nisterium hat mit Hinweis auf

aufgetretene Vollzugsprobleme

einen Entwurf zur Begutachtung

versandt. Die AK hat den Entwurf

in Hinblick auf das Vorgehen und

die fehlenden fachlichen Begrün-

dungen abgelehnt. Zudem war

nur eine kurze Frist zur Begutach-

tung vorgesehen. Konkret wurde

der Entwurf ohne inhaltliche Er-

läuterungen versandt, was eine

neue Qualität darstellt. Es hat

auch keine Evaluation gegeben.

Offenkundig reagiert der Entwurf

auf den „Zuruf“ einiger Land-

tage, die Resolutionen gegen die

RBV beschlossen haben. Eine

inhaltliche Auseinandersetzung

mit diesen Resolutionen ist

nicht ersichtlich. Sicherlich kann

es im Rahmen eines solchen

neuen Verordnungsvorhabens

zu unerwarteten Entwicklungen

kommen, die Gegensteuern er-

fordern; die Begründungen dafür

sollten aber offengelegt werden,

so die AK.

HO

Interview: Abgasskandal

Pkw-Abgasskandal in Europa

Acht Millionen Pkw-Käufer sind vom VW-Abgasskandal in Europa betroffen. Das Ver-

trauen von Konsumenten in Herstellerangaben ist nachhaltig erschüttert worden. Wir

sprachen mit

Monique Goyens

vom BEUC.

War der VW-Abgasskandal nicht schon

früher absehbar?

Goyens:

Verbraucherorganisationen, Um-

weltverbände und Auto-Experten haben

schon seit Jahren auf die Missstände der

EU-Testverfahren für die Zulassung von

Pkw hingewiesen. Sogar ein kommissions-

internes Wissenschaftszentrum hat auf die

enormen Diskrepanzen zwischen den of-

fiziellen Testwerten und den tatsächlichen

Emissionen hingewiesen. Es war schon

lange klar, dass die Angaben der Hersteller

zu Schadstoff- und CO

2

-Emission keine

Aussagekraft haben. Was gefehlt hat, wa-

ren Beweise, dass Hersteller auch illegale

Methoden nutzen, um ihre Emissionsanga-

ben zu beschönigen.

Was wollen Sie für geschädigte Käufer

eines VW-Pkw errei

chen?

Goyens: Verbraucher sind durch das

Verhalten von VW zu Schaden gekommen.

Die Besitzer der betroffenen Pkw haben

aufgrund irreführender Versprechen einen

hohen Kaufpreis für ein „umweltfreund-

liches“ Fahrzeug bezahlt und fahren nun

ein Auto, das nicht den Angaben beim

Kauf entspricht. Neben einem niedrigeren

Wiederverkaufswert sehen sich Konsu-

menten möglicherweise auch mit einem

höheren Spritverbrauch konfrontiert. Es

gibt auch einen moralischen Schaden und

eine Beeinträchtigung der Gesundheit von

Fahrer und Umwelt. Aus diesen Gründen

müssen die Besitzer entschädigt werden,

und zwar unabhängig von den angekün-

digten Maßnahmen von VW. Volkswagen

behauptet zwar, dass durch die geplanten

Reparaturen alle Probleme behoben wer-

den und deswegen kein Schaden entsteht.

Aber seit der Aufdeckung des Skandals ist

mehr als ein halbes Jahr vergangen und

es wurde erst ein Bruchteil der illegalen

Abschalteinrichtungen entfernt. Außerdem

müssen Käufer sich auf die Versprechen

von VW und der deutschen Pkw-Behörde

verlassen können, dass die Reparaturen

nicht zu einem höheren Spritverbrauch

und einer niedrigeren Motorleistung führen.

Unabhängige Kontrollen gibt es nicht.

Gibt es schon erste Erfolge?

Goyens:

Seit Bekanntwerden des Skan-

dals haben wir das Gespräch mit VW

gesucht. Aber beim Thema Entschädigung

mauert das Unternehmen – obwohl es

danach aussieht, dass amerikanische

Verbraucher bis zu 5.000 Dollar bezahlt

bekommen und VW sich zusätzlich bereit

erklärt hat, betroffene Autos zu reparieren

oder zurückzukaufen. Weil VW in Europa

weiter darauf hofft, das Problem aussitzen

zu können, haben mehrere unserer Mit-

gliederverbände Sammelklagen gegen VW

angekündigt oder bereits eingereicht. Da-

durch erhöhen wir und unsere Mitglieder

den Druck auf VW, das Thema Entschä-

digung endlich auch für alle europäische

Verbraucher anzugehen. Auf politischer

Ebene arbeiten wir mit der EU-Kommissi-

on zusammen. Die Industriekommissarin

hat schon vor Monaten erklärt, dass eine

Entschädigung angemessen ist.

Was muss getan werden, damit sich so

etwas nicht wiederholt?

Goyens:

An erster Stelle müssen endlich

strengere Zulassungsverfahren eingeführt

werden. Hierzu liegt den EU-Mitgliedstaa-

ten und dem EU-Parlament seit Jänner

ein Vorschlag vor. Unter anderem sollen

Stichproben genommen werden, um die

Aussagekraft der Tests zu überprüfen.

Außerdem – und das wäre eine Neuerung

in der EU – sollen die Abgastests unter

realen Fahrbedingungen auf der Straße

durchgeführt werden. Nur so ließe sich

kontrollieren, ob der CO

2

- oder Schadstoff-

Ausstoß auch tatsächlich die gesetzlichen

Höchstgrenzen nicht überschreitet.

*Monique Goyens

ist Generaldirektorin von BEUC, die als Dachorganisation auf

EU-Ebene Verbraucherinteressen vertritt.

www.beuc.eu