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anchmal startet oder endet das,
was man sich als Traumurlaub vor-
gestellt hat, mit Stress und Enttäu-
schung: Wenn man am Flughafen ewig
wartet, wenn das Gepäck verloren geht
oder gar der Flug annulliert wird.
Wer von solchem Ärger betroffen
ist, soll nicht vergessen: Fluggäs-
te haben Rechte. Die AK hilft
Ihnen, Ihre Rechte durchzuset-
zen. Voraussetzung ist aller-
dings, dass Sie rechtzeitig ein-
gecheckt haben. Zudem gelten
die Rechte nur für Flüge von ei-
nem EU-Land aus. Bei Flügen aus
einem Drittland in die EU muss die Flug-
linie ihren Sitz in der EU haben.
■
Geld bei Flugverspätung:
Hebt das
Flugzeug zwei oder mehr Stunden später
ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten,
Erfrischungen, wenn nötig auf ein Hotel.
Ab einer Ankunftsverspätung
von drei oder mehr Stunden
gibt es eine Entschädigung.
■
Überbuchung:
Die Flugge-
sellschaften müssen vorweg
nach Freiwilligen suchen, die
vom Flug zurücktreten. Wer
Opfer einer Überbuchung wird,
kann zwischen Umbuchung, der schnellst-
möglichen anderweitigen Beförderung
Flug-Ärger, nein danke!
Die AK hilft Fluggästen, ihre Rechte durchzusetzen. Worauf
Sie achten müssen, damit Sie eine Entschädigung bekommen.
Langes Warten am Flughafen
oder der vollständigen Rücker-
stattung des Preises für den
nicht konsumierten Teil der Reise
oder des gesamten Ticketpreises,
wenn der Flug insgesamt zwecklos gewor-
den ist, wählen. Bei längeren Wartezeiten
haben Sie ein Recht auf Mahlzeiten, Erfri-
schungen und auf eine Entschädigung.
■
Wenn der Flug abgesagt wird,
ist eben-
falls eine Rückerstattung des Preises oder
eine Umbuchung möglich –
neben Mahlzeiten, Erfrischun-
gen je nach Wartezeit und
wenn nötig Hotelübernach-
tung steht Ihnen allenfalls eine
Entschädigung zu.
■
Kommt das aufgegebene
Fluggepäck
nicht rechtzeitig
an, haftet die Fluglinie bis zu einer Höchst-
grenze von etwa 1.300 Euro.
Ihr Zahlungskarten-Spesenrechner
unter
ak-bankenrechner.at/zahlkartenrechnerFoto: picturedesk.com / Visum / PhotoXPress
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 07–08/2017
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R
eiseversicherungen sind schwer zu
vergleichen. Der Grund: Die Tarife
enthalten unterschiedliche Bausteine,
höchst unterschiedliche Deckungssummen
und inkludierte Leistungen. Es gibt auch etli-
che Nebenbedingungen und Einschränkungen.
Hier heißt es: wesentliche Versicherungsbe-
dingungen, insbesondere die Stornogründe,
erläutern lassen! Der Blick ins Kleingedruckte
ist nicht immer selbsterklärend.
■
Reiseversicherungs-Komplettpakete
inkludieren meist Reisestorno-, Flugausfalls-
oder Verspätungsschutz, Reiseabbruch-, Kran-
ken-, Unfall-, Gepäcks- und Reisehaftpflicht-
versicherungen.
■
Die Prämien für Komplettpakete
in-
klusive Stornoschutz reichen für eine Familie
mit zwei Kindern für einen 14-tägigen Eu-
ropaurlaub (Reisepreis 3.500 Euro) von 98
bis 197 Euro. Neben den Komplettpaketen
gibt es auch reine Stornoversicherungen. Die
Prämie für den reinen Stornoschutz ist aber
verhältnismäßig teuer.
■
Vor Abschluss einer Reiseversiche-
rung
sollte geprüft werden, ob durch be-
stehende Versicherungen bereits ein Schutz
vorhanden ist.
So ist die Reise
gut versichert
Wie hoch ist die Entschädigung?
■
Bei Überbuchungen, Absagen und Flugverspätungen
hängt die Entschädigungshöhe
von der gebuchten Flugstrecke ab. Zusätzlich zu Erfrischungen und einer Mahlzeit (je nach
Dauer der Wartezeiten) haben Sie bei Flügen bis 1.500 Kilometer Anspruch auf eine Entschädi-
gung in Höhe von 250 Euro.
■
Bei Flügen in der EU
über 1.500 und bei anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometer
stehen 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen über 3.500 Kilometer sind es 600 Euro.
■
Die Airline
braucht aber keine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn die Verspätung oder
Annullierung durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln
nicht vermeiden lassen.
■
Keine Entschädigung
gibt es zudem, wenn die Fluggesellschaft zwei Wochen vor dem
geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert, oder wenn bei späterer Unterrichtung
innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird.
Weitere Infos und Reisetipps finden Sie unter
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GUTE REISE!
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Tipp
Christian Prantner
AK KONSUMENTENSCHUTZ
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Fluggastrechte –
Sprechstunde
Mittwoch, 2. August 2017
von 14 bis 16 Uhr
facebook.com/Arbeiterkammer