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anchmal startet oder endet das,

was man sich als Traumurlaub vor-

gestellt hat, mit Stress und Enttäu-

schung: Wenn man am Flughafen ewig

wartet, wenn das Gepäck verloren geht

oder gar der Flug annulliert wird.

Wer von solchem Ärger betroffen

ist, soll nicht vergessen: Fluggäs-

te haben Rechte. Die AK hilft

Ihnen, Ihre Rechte durchzuset-

zen. Voraussetzung ist aller-

dings, dass Sie rechtzeitig ein-

gecheckt haben. Zudem gelten

die Rechte nur für Flüge von ei-

nem EU-Land aus. Bei Flügen aus

einem Drittland in die EU muss die Flug-

linie ihren Sitz in der EU haben.

Geld bei Flugverspätung:

Hebt das

Flugzeug zwei oder mehr Stunden später

ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten,

Erfrischungen, wenn nötig auf ein Hotel.

Ab einer Ankunftsverspätung

von drei oder mehr Stunden

gibt es eine Entschädigung.

Überbuchung:

Die Flugge-

sellschaften müssen vorweg

nach Freiwilligen suchen, die

vom Flug zurücktreten. Wer

Opfer einer Überbuchung wird,

kann zwischen Umbuchung, der schnellst-

möglichen anderweitigen Beförderung

Flug-Ärger, nein danke!

Die AK hilft Fluggästen, ihre Rechte durchzusetzen. Worauf

Sie achten müssen, damit Sie eine Entschädigung bekommen.

Langes Warten am Flughafen

oder der vollständigen Rücker-

stattung des Preises für den

nicht konsumierten Teil der Reise

oder des gesamten Ticketpreises,

wenn der Flug insgesamt zwecklos gewor-

den ist, wählen. Bei längeren Wartezeiten

haben Sie ein Recht auf Mahlzeiten, Erfri-

schungen und auf eine Entschädigung.

Wenn der Flug abgesagt wird,

ist eben-

falls eine Rückerstattung des Preises oder

eine Umbuchung möglich –

neben Mahlzeiten, Erfrischun-

gen je nach Wartezeit und

wenn nötig Hotelübernach-

tung steht Ihnen allenfalls eine

Entschädigung zu.

Kommt das aufgegebene

Fluggepäck

nicht rechtzeitig

an, haftet die Fluglinie bis zu einer Höchst-

grenze von etwa 1.300 Euro.

Ihr Zahlungskarten-Spesenrechner

unter

ak-bankenrechner.at/zahlkartenrechner

Foto: picturedesk.com / Visum / PhotoXPress

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 07–08/2017

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eiseversicherungen sind schwer zu

vergleichen. Der Grund: Die Tarife

enthalten unterschiedliche Bausteine,

höchst unterschiedliche Deckungssummen

und inkludierte Leistungen. Es gibt auch etli-

che Nebenbedingungen und Einschränkungen.

Hier heißt es: wesentliche Versicherungsbe-

dingungen, insbesondere die Stornogründe,

erläutern lassen! Der Blick ins Kleingedruckte

ist nicht immer selbsterklärend.

Reiseversicherungs-Komplettpakete

inkludieren meist Reisestorno-, Flugausfalls-

oder Verspätungsschutz, Reiseabbruch-, Kran-

ken-, Unfall-, Gepäcks- und Reisehaftpflicht-

versicherungen.

Die Prämien für Komplettpakete

in-

klusive Stornoschutz reichen für eine Familie

mit zwei Kindern für einen 14-tägigen Eu-

ropaurlaub (Reisepreis 3.500 Euro) von 98

bis 197 Euro. Neben den Komplettpaketen

gibt es auch reine Stornoversicherungen. Die

Prämie für den reinen Stornoschutz ist aber

verhältnismäßig teuer.

Vor Abschluss einer Reiseversiche-

rung

sollte geprüft werden, ob durch be-

stehende Versicherungen bereits ein Schutz

vorhanden ist.

So ist die Reise

gut versichert

Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei Überbuchungen, Absagen und Flugverspätungen

hängt die Entschädigungshöhe

von der gebuchten Flugstrecke ab. Zusätzlich zu Erfrischungen und einer Mahlzeit (je nach

Dauer der Wartezeiten) haben Sie bei Flügen bis 1.500 Kilometer Anspruch auf eine Entschädi-

gung in Höhe von 250 Euro.

Bei Flügen in der EU

über 1.500 und bei anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometer

stehen 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen über 3.500 Kilometer sind es 600 Euro.

Die Airline

braucht aber keine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn die Verspätung oder

Annullierung durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln

nicht vermeiden lassen.

Keine Entschädigung

gibt es zudem, wenn die Fluggesellschaft zwei Wochen vor dem

geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert, oder wenn bei späterer Unterrichtung

innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird.

Weitere Infos und Reisetipps finden Sie unter

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arbeiterkammer.at/flug

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Tipp

Christian Prantner

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Fluggastrechte –

Sprechstunde

Mittwoch, 2. August 2017

von 14 bis 16 Uhr

facebook.com/Arbeiterkammer