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1

Schließen Sie einige wichtige Aufga-

ben vor Ihrem Urlaub ab.

Es kann im

Urlaub sehr belastend sein, wenn Sie wis-

sen, dass sich in der Firma die unerledig-

ten Aufgaben stapeln. Wenn Sie aber an-

dererseits schon „vorarbeiten“, setzen Sie

sich zu sehr unter Druck und brauchen ei-

nen Teil des Urlaubs, um von diesem

Hochstress-Level wieder „runterzukom-

men“. Setzen Sie also Prioritäten, und la-

den Sie sich nicht den letzten Tag vor dem

Urlaub und auch nicht den ersten Tag

nach dem Urlaub übervoll mit Terminen

oder Pflichten.

2

Planen Sie bewusst eine Entspan-

nungsphase

nach dem letzten Arbeits-

tag ein: Wenn Sie sich beim Sport entspan-

nen können, treiben Sie Sport. Wenn Sie

sich eher bei einem Spaziergang entspan-

nen, nehmen Sie sich Zeit dafür.

3

Suchen Sie sich schon im Urlaub

Anker

für Ihre Urlaubserinnerungen:

Gerüche, Geschmacksrichtungen und

Klänge können helfen, dass angenehme

Urlaubserinnerungen lange haften bleiben:

Das kann ein „Urlaubsshampoo“ sein, das

Sie nur im Urlaub nutzen, der Duft der

Rosmarin-Sträucher in Ihrem Urlaubsort,

Ihr Lieblingsessen oder Musik aus der Rei-

seregion. Halten Sie die Urlaubserinne-

rung wach, indem sie nach Ihrer Rückkehr

Erholen Sie sich gut

Gute Erholung fängt im Arbeitsalltag an und setzt sich auch

nach dem Urlaub fort. Fünf Tipps zum Entspannen.

Nehmen Sie sich Zeit zum Ausspannen im

Urlaub

auf diese Düfte, Gerüche oder Klänge

zurückgreifen.

4

Fotos und Gespräche über schöne

Ereignisse

schon während der Reise

helfen, die Erinnerung an positive Erlebnis-

se wachzuhalten. Nach der Reise sind das

die Aufhänger, mit deren Hilfe Sie noch

lange von Ihren Urlaubserinnerungen zeh-

ren können.

5

Wenn der Urlaub zu Ende ist:

Stei-

gen Sie langsam in den Arbeitsalltag

ein, dann hält die Erholung länger an. Wenn

möglich, fangen Sie an einem Mittwoch an

zu arbeiten. Dann können Sie mit einer kür-

zeren Einstiegswoche die Urlaubserholung

noch etwas länger „frisch halten“.

Foto: picturedesk.com / Franz Pritz

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 07–08/2015

17

Sie studieren bereits einige Jahre neben

dem Beruf

und brauchen jetzt mehr Zeit, um

sich ganz auf die letzten Prüfungen konzentrie-

ren zu können? Das ermöglicht das Studien-

abschluss-Stipendium für bis zu 18 Monate.

Voraussetzungen:

Ihr Studium ist fast

abgeschlossen, und Sie sind noch nicht

41 Jahre alt. In den 48 Monaten vor der

Zuerkennung waren Sie mindestens

36 Monate berufstätig. Sie haben noch kein

Studium abgeschlossen oder machen ein an

ein Bachelorstudium anschließendes

Masterstudium. Sie haben in den letzten vier

Jahren keine Beihilfe bezogen. In der Zeit

des Stipendiums dürfen Sie nicht berufstätig

sein. Eine Karenzierung genügt.

Die Stipendien betragen

zwischen 700

und 1.040 Euro im Monat. Es gibt noch die

Möglichkeit, einen Kinderbetreuungszuschuss

zu erhalten. Auch Studiengebühren werden

erstattet. Achtung: Falls Sie den Abschluss

nicht innerhalb von sechs Monaten nach der

letzten Auszahlung nachweisen, müssen Sie

das Stipendium zurückzahlen.

Sie können den Antrag jederzeit

stellen.

Die Stipendienstelle Wien bietet zum

Studienabschluss-Stipendium eigene

Beratungen an. Termine können per Telefon

vereinbart werden: 01/601730.

Infos und Tipps unter:

www.stipendium.at

Geld für den

Studienabschluss

Tipp

Martha Eckl

AK BILDUNGSEXPERTIN

Ihr Bruttonettorechner

unter

bruttonetto.arbeiterkammer.at

– QR-Code fürs Smartphone rechts

Krank im Urlaub

Mit Fieber im Hotelbett statt mit guter Laune am Strand.

Wenn Sie im Urlaub krank

werden, bleibt Ihnen ein Trost: Sie verlieren die Urlaubstage, an denen Sie krank sind, nicht,

wenn Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Sie können Ihren Urlaub wegen einer Krankheit unterbrechen,

wenn Sie länger als drei

Tage krank sind und Sie Ihre Firma spätestens nach drei Tagen über die Erkrankung informieren.

Sie müssen eine Krankenstandsbestätigung vorlegen,

wenn Sie Ihren Dienst wieder

antreten.

Die Erkrankung darf nicht vorsätzlich

oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub nicht.

Sobald der

ursprünglich vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie wie

geplant wieder arbeiten gehen. Die Tage, die sie krank waren, werden Ihnen zu Ihren noch

nicht genommenen Urlaubstagen dazugerechnet.

Stipendien-

tipps

Bestelltelefon:

310 00 10

462

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

STIPENDIENTIPPS

FÜR BERUFSTÄTIGE

GERECHTIGKEITMUSS SEIN

SELBSTERHALTERINNEN-STIPENDIUM

STUDIENABSCHLUSS-STIPENDIUM

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN