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Viele Beschäftigte wünschen sich,

die Fenstertage einzuarbeiten. Achten Sie darauf,

dass in einem Team jede und jeder einmal zum Zug kommt. Eltern brauchen freie Tage für die

Kinderbetreuung. Aber auch Beschäftigte ohne Kinder haben berechtigte Freizeitwünsche.

Machen Sie im Team eine Jahresplanung.

Laut Gesetz

dürfen in Verbindung mit Feiertagen ausfallende Arbeitstage im Verhältnis

eins zu eins eingearbeitet werden: für jeden freien Tag ein Arbeitstag. Das kann innerhalb von

13 Wochen geschehen. Der Kollektivvertrag kann den Einarbeitungszeitraum verlängern.

Die gesetzlichen Höchstgrenzen

der Arbeitszeit dürfen beim Einarbeiten nicht über-

schritten werden: nämlich zehn Stunden Arbeitszeit am Tag. Bei einem Einarbeitungszeitraum

über 13 Wochen neun Stunden täglich.

Es können mehrere Arbeitstage

eingearbeitet werden, etwa um Weihnachten.

Tipp

von Marina Jovic,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN

Freie Tage einarbeiten

Ihr Bruttonettorechner

unter

bruttonetto.arbeiterkammer.at

Foto: picturedesk.com / Westend61 / HalfPoint

S

abine T. arbeitet Vollzeit in einer be-

kannten Wiener Fabrik und erzieht

ihre beiden Söhne Raffael (9) und

Lorenz (11) allein. Beide Buben sind be-

geisterte Sportler, der eine kickt, der an-

dere spielt Tennis. Sabine T. muss sie des

Öfteren auf Trainingslager, zum Fußball-

match oder zu Turnieren begleiten. Dazu

kommen die Schulferien: Da sind fünf Wo-

chen Urlaub schnell verbraucht.

„Weniger Arbeitszeit kann ich mir nicht

leisten, wir brauchen das Geld. Aber die

Zeit reicht hinten und vorne nicht“, sagt

Sabine T. AK Rechtsexpertin Marina Jovic

wusste Rat: „Sprechen Sie mit Ihrem Be-

triebsrat und mit Ihren Vorgesetzten. Nut-

zen Sie Fenstertage, um ein paar Tage am

Stück frei zu nehmen. Wenn Ihre Firma

zustimmt, können Sie die Arbeitszeiten

einarbeiten. So haben Sie mehr Zeit für die

Kinder.“ Frau T. versuchte es mit dem Wo-

chenende um Christi Himmelfahrt. Auch

ihre KollegInnen im Team können gut da-

mit leben, wenn sie dafür ein paar Wochen

lang morgens etwas früher kommt, um die

Arbeitsstunden einzuarbeiten.

Mit Unterstützung ihres Betriebsrates

hat sich Sabine T. mit der Firma auf eine

Einarbeitung der Fenstertage geeinigt. Sie

konnte ihren Ältesten zum Trainingslager

bringen und hatte auch Zeit, ihren Jüngs-

ten beim Fußballmatch anzufeuern.

Mehr Zeit für die Kinder

So geht Flexibilität: Sabine T. vereinbarte mit Chef und

Betriebsrat mehr Freizeit und arbeitet die Fenstertage ein.

Schulferien, Sportwochenenden und und und ... Oft reichen für Eltern fünf Wochen Urlaub nicht

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AK FÜR SIE 06/2017

Termine

Elternkarenz

Elternteilzeit

Gerne informieren wir Sie über Elternkarenz

und Kinderbetreuungsgeld in regelmäßigen

Info-Veranstaltungen. Die aktuellen Termine

erfahren Sie bei unseren MitarbeiterInnen am

Termintelefon.

Die AK Wien bietet außerdem eine Info-Veran-

staltung zur Elternteilzeit an.

Die Info-Veranstaltungen werden im Haupt-

haus der AK Wien in der Prinz-Eugen-Straße

20–22, 1040 Wien, und im Beratungszentrum

Floridsdorf, Prager Straße 31, 1210 Wien, ab-

gehalten.

Die Info-Nachmittage sind natürlich kostenlos.

Bitte melden Sie sich an unter der Telefonnum-

mer 01 50165-341, Mo. bis Fr. 8 bis 13.45 Uhr.

Eltern treffen Eltern

21. Juni

Das Elternnetzwerk BBB (Beruf,

Baby, Bildung) ist weiter für Eltern da, als

kostenloser, offener Erfahrungsaustausch unter

Eltern.

Vor Ort gibt es eine kostenlose Kinderbetreu-

ung. Das nächste Treffen findet am

21. Juni von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr statt.

Technisch-Gewerbliche Abendschule des BFI

Wien, Plößlgasse 13, 1040 Wien

Anmeldung zum Netzwerk:

01 811 78 10 100

oder per E-Mail: anmeldung

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bfi.wien

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