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job

tipps

D

ie heißen Tage kommen. Wer keine

Klimaanlage im Betrieb hat, setzt oft

auf etwas legerere Kleidung. Doch

Minirock, Shorts oder Flip-Flops werden

nicht in jeder Firma gern gesehen. Am

Bankschalter etwa wird ein zu legeres Out-

fit wohl weniger gern gesehen werden.

Rechtlich gilt:

Die Kleidung muss dem

Arbeitsplatz, der Art des Betriebes ange-

passt werden. Wenn es Bekleidungsvor-

schriften gibt, gelten diese grundsätzlich

auch bei Hitze. Eine sonst übliche Dienst-

uniform muss auch im Hochsommer getra-

gen werden. Aber wenn es gar zu heiß ist:

Sprechen Sie, am besten gemeinsam mit

gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen,

mit Ihren Vorgesetzten. Oft wird gerade bei

großer Hitze eine kleine Lockerung toleriert.

Dafür haben in der Regel auch die Kundin-

nen und Kunden Verständnis.

Anders sieht es aus,

wenn Sie Schutz-

kleidung wegen Gefahren am Arbeitsplatz

tragen müssen: Auch bei hochsommerli-

chen Temperaturen muss auf der Bau-

stelle der Helm aufgesetzt werden, Sicher-

heitsschuhe oder eine Schutzmaske

bleiben Pflicht. Denn hier geht es um die

Gesundheit und den vorbeugenden Un-

fallschutz für die Beschäftigten.

Gerade beim Arbeiten

im Freien soll-

ten Sie auf die richtige Bekleidung achten:

Tragen Sie luftdurchlässige, UV-sichere

Kleidung. Schlüpfen Sie in weites Ge-

wand in hellen Farben, und gerade bei kör-

perlicher Anstrengung sollte Ihre ganze

Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Ma-

terial bestehen. Und vergessen Sie nicht

auf eine Kopfbedeckung, die eine gute

Durchlüftung gewährleistet!

Ihr Chef oder Ihre Chefin

muss bei der

Arbeit im Freien dafür sorgen, dass Son-

nenschutzbrillen und ein geeignetes Son-

nenschutzmittel vorhanden sind. Außer-

demmuss die Firma für Schutzhandschuhe

sorgen, damit Beschäftigte erhitzte Ober-

flächen angreifen können.

Im Hochsommer etwas legerer zur Arbeit? Ja, wenn die Firma

mitmacht und Sie keine Sicherheitskleidung tragen müssen.

Leger zur Arbeit? Sprechen Sie mit Ihrer

Firma über Kleidungsvorschriften

Foto: picturedesk.com / PhotoAlto / Ale Ventura

Ihr Arbeitszeitrechner

unter

ak-zeitspeicher.at

Flip-Flops in der Firma

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

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Sprechstunde

Bildungskarenz

facebook.com/Arbeiterkammer

Anna

Ich befinde mich aktuell in Karenz bis

Mitte nächsten Jahres (letztes Arbeitsver-

hältnis wurde zum Ende des Mutterschut-

zes einvernehmlich aufgelöst). Ich möchte

evtl. Anfang kommenden Jahres oder

Herbst nächstes Jahr eine Fortbildung im

Bürobereich am Wifi machen (habe einen

Büroberuf gelernt). Wie ist hier der Ablauf?

AK Expertin Birgit Sdoutz

Liebe

Anna, um eine Bildungskarenz

vereinbaren zu können, brauchst

du ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Wenn

dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich be-

endet wurde, kannst du keine Bildungska-

renz mehr vereinbaren und somit ist auch

ein Weiterbildungsgeldbezug vom AMS

nicht möglich. Du solltest dich nach der

Karenz bzw. nach dem Kinderbetreuungs-

geldbezug beim AMS arbeitslos melden,

da es auch die Möglichkeit gibt, über das

AMS gefördert zu werden.

Silke

„Es sind Aus- und Weiterbildungen

im In- und Ausland möglich. Nicht akzep-

tiert werden Kurse aus dem Freizeit- und

Hobbybereich ohne beruflichen Bezug“,

heißt es. Was genau ist damit gemeint?

Birgit

Grundsätzlich gibt es keine

Einschränkungen bei der Auswahl

der Aus- bzw. Weiterbildungs-

maßnahme. Aber es ist immer davon ab-

hängig, welche Ausbildung du absolvierst:

Ein Tauchkurs, den man über die Uni auf-

grund eines Sportwissenschaftsstudiums

absolviert und der Teil einer Ausbildung ist,

kann z.B. sehr wohl anerkannt werden.

Stephan

Wenn ein Master-Studium be-

rufsbegleitend ist, gäbe es hier ein Prob-

lem mit der Bildungskarenz?

Birgit

Lieber Stephan, nein, ganz

und gar nicht, Bildungskarenz oder

Bildungsteilzeit sind bei einem

Masterstudium möglich. Voraussetzung ist

eine Bildungskarenz- oder Bildungsteilzeit-

vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

demnächst

Infos zur

Wiedereingliederungs-Teilzeit ab 1. Juli

am Dienstag, 20. Juni, ab 10 Uhr

facebook.com/Arbeiterkammer