

job
tipps
D
ie heißen Tage kommen. Wer keine
Klimaanlage im Betrieb hat, setzt oft
auf etwas legerere Kleidung. Doch
Minirock, Shorts oder Flip-Flops werden
nicht in jeder Firma gern gesehen. Am
Bankschalter etwa wird ein zu legeres Out-
fit wohl weniger gern gesehen werden.
■
Rechtlich gilt:
Die Kleidung muss dem
Arbeitsplatz, der Art des Betriebes ange-
passt werden. Wenn es Bekleidungsvor-
schriften gibt, gelten diese grundsätzlich
auch bei Hitze. Eine sonst übliche Dienst-
uniform muss auch im Hochsommer getra-
gen werden. Aber wenn es gar zu heiß ist:
Sprechen Sie, am besten gemeinsam mit
gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen,
mit Ihren Vorgesetzten. Oft wird gerade bei
großer Hitze eine kleine Lockerung toleriert.
Dafür haben in der Regel auch die Kundin-
nen und Kunden Verständnis.
■
Anders sieht es aus,
wenn Sie Schutz-
kleidung wegen Gefahren am Arbeitsplatz
tragen müssen: Auch bei hochsommerli-
chen Temperaturen muss auf der Bau-
stelle der Helm aufgesetzt werden, Sicher-
heitsschuhe oder eine Schutzmaske
bleiben Pflicht. Denn hier geht es um die
Gesundheit und den vorbeugenden Un-
fallschutz für die Beschäftigten.
■
Gerade beim Arbeiten
im Freien soll-
ten Sie auf die richtige Bekleidung achten:
Tragen Sie luftdurchlässige, UV-sichere
Kleidung. Schlüpfen Sie in weites Ge-
wand in hellen Farben, und gerade bei kör-
perlicher Anstrengung sollte Ihre ganze
Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Ma-
terial bestehen. Und vergessen Sie nicht
auf eine Kopfbedeckung, die eine gute
Durchlüftung gewährleistet!
■
Ihr Chef oder Ihre Chefin
muss bei der
Arbeit im Freien dafür sorgen, dass Son-
nenschutzbrillen und ein geeignetes Son-
nenschutzmittel vorhanden sind. Außer-
demmuss die Firma für Schutzhandschuhe
sorgen, damit Beschäftigte erhitzte Ober-
flächen angreifen können.
Im Hochsommer etwas legerer zur Arbeit? Ja, wenn die Firma
mitmacht und Sie keine Sicherheitskleidung tragen müssen.
Leger zur Arbeit? Sprechen Sie mit Ihrer
Firma über Kleidungsvorschriften
Foto: picturedesk.com / PhotoAlto / Ale Ventura
Ihr Arbeitszeitrechner
unter
ak-zeitspeicher.atFlip-Flops in der Firma
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 06/2017
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Sprechstunde
Bildungskarenz
facebook.com/ArbeiterkammerAnna
Ich befinde mich aktuell in Karenz bis
Mitte nächsten Jahres (letztes Arbeitsver-
hältnis wurde zum Ende des Mutterschut-
zes einvernehmlich aufgelöst). Ich möchte
evtl. Anfang kommenden Jahres oder
Herbst nächstes Jahr eine Fortbildung im
Bürobereich am Wifi machen (habe einen
Büroberuf gelernt). Wie ist hier der Ablauf?
AK Expertin Birgit Sdoutz
Liebe
Anna, um eine Bildungskarenz
vereinbaren zu können, brauchst
du ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Wenn
dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich be-
endet wurde, kannst du keine Bildungska-
renz mehr vereinbaren und somit ist auch
ein Weiterbildungsgeldbezug vom AMS
nicht möglich. Du solltest dich nach der
Karenz bzw. nach dem Kinderbetreuungs-
geldbezug beim AMS arbeitslos melden,
da es auch die Möglichkeit gibt, über das
AMS gefördert zu werden.
Silke
„Es sind Aus- und Weiterbildungen
im In- und Ausland möglich. Nicht akzep-
tiert werden Kurse aus dem Freizeit- und
Hobbybereich ohne beruflichen Bezug“,
heißt es. Was genau ist damit gemeint?
Birgit
Grundsätzlich gibt es keine
Einschränkungen bei der Auswahl
der Aus- bzw. Weiterbildungs-
maßnahme. Aber es ist immer davon ab-
hängig, welche Ausbildung du absolvierst:
Ein Tauchkurs, den man über die Uni auf-
grund eines Sportwissenschaftsstudiums
absolviert und der Teil einer Ausbildung ist,
kann z.B. sehr wohl anerkannt werden.
Stephan
Wenn ein Master-Studium be-
rufsbegleitend ist, gäbe es hier ein Prob-
lem mit der Bildungskarenz?
Birgit
Lieber Stephan, nein, ganz
und gar nicht, Bildungskarenz oder
Bildungsteilzeit sind bei einem
Masterstudium möglich. Voraussetzung ist
eine Bildungskarenz- oder Bildungsteilzeit-
vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
demnächst
Infos zur
Wiedereingliederungs-Teilzeit ab 1. Juli
am Dienstag, 20. Juni, ab 10 Uhr
facebook.com/Arbeiterkammer