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3. ARBEIT JENSEITS DES ZWEIPERSONALEN VERTRAGS –

ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG, CROWDWORK

Der Arbeitsvertrag regelt fremdbestimmtes Arbeiten. Im Gegenzug verkaufen Arbeitneh-

merInnen ihre Zeit. Das hat sehr lange gut funktioniert. Heute gibt es aber viele Selbststän-

dige, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation schutzbedürftig sind, für die es aber keinen

Kollektivvertrag gibt. Auch hier stellt sich die Frage: Inwieweit schützen der bestehende

ArbeitnehmerInnenbegriff und das herkömmliche Arbeitsrecht alle Arbeitenden?

Was brauchen wir, um diese Herausforderungen gut zu bewältigen?

Ergebnisse aus der Diskussion der BetriebsrätInnen:

• Neudefinition von Begriffen wie ArbeitnehmerIn, Dienstvertrag oder Betrieb

• Besserer Datenschutz und Datenschutzbeauftragte im Betrieb

• Erhöhte Bildungsfreistellung für Betriebsratsmitglieder

• Mehr Rechte für Ersatz-Betriebsratsmitglieder

• Mehr erzwingbare Betriebsvereinbarungen

• Mehr gesetzliche Muss- statt Kann-Bestimmungen (z. B. Freizeitoption für Betriebs-

ratsmitglieder)

• Höhere Diversität im Betriebsrats-Team

• Unterstützung und Tools für Betriebsratsmitglieder hinsichtlich rechtlicher und tech-

nischer Möglichkeiten

• Neue Formen der internen Zusammenarbeit

LINK ZUR PRÄSENTATION:

http://tinyurl.com/risakfolien