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3. ARBEIT JENSEITS DES ZWEIPERSONALEN VERTRAGS –
ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG, CROWDWORK
Der Arbeitsvertrag regelt fremdbestimmtes Arbeiten. Im Gegenzug verkaufen Arbeitneh-
merInnen ihre Zeit. Das hat sehr lange gut funktioniert. Heute gibt es aber viele Selbststän-
dige, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation schutzbedürftig sind, für die es aber keinen
Kollektivvertrag gibt. Auch hier stellt sich die Frage: Inwieweit schützen der bestehende
ArbeitnehmerInnenbegriff und das herkömmliche Arbeitsrecht alle Arbeitenden?
Was brauchen wir, um diese Herausforderungen gut zu bewältigen?
Ergebnisse aus der Diskussion der BetriebsrätInnen:
• Neudefinition von Begriffen wie ArbeitnehmerIn, Dienstvertrag oder Betrieb
• Besserer Datenschutz und Datenschutzbeauftragte im Betrieb
• Erhöhte Bildungsfreistellung für Betriebsratsmitglieder
• Mehr Rechte für Ersatz-Betriebsratsmitglieder
• Mehr erzwingbare Betriebsvereinbarungen
• Mehr gesetzliche Muss- statt Kann-Bestimmungen (z. B. Freizeitoption für Betriebs-
ratsmitglieder)
• Höhere Diversität im Betriebsrats-Team
• Unterstützung und Tools für Betriebsratsmitglieder hinsichtlich rechtlicher und tech-
nischer Möglichkeiten
• Neue Formen der internen Zusammenarbeit
LINK ZUR PRÄSENTATION:
http://tinyurl.com/risakfolien