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AK FÜR SIE 03/2017
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s ist alarmierend. Seit 2011 wurde
der vorzeitige Pensionszugang immer
stärker eingeschränkt. „Allein da-
durch sind heute schätzungsweise
100.000 mehr Menschen arbeitslos“, sagt
Wolfgang Panhölzl, Sozialversicherungs-
experte der Arbeiterkammer: „Viele Betrof-
fene sind einfach zu krank zum Arbeiten,
aber zu gesund für die Pension.“ Deshalb
war es der Arbeiterkammer wichtig, Reha-
bilitation vor Pension zu erleichtern. Im
Jänner wurden bessere Regeln vereinbart.
Panhölzl: „Wir wollen mehr Menschen hel-
fen, wieder in die Arbeit zurückzukehren.“
Früher und besser umschulen
Seit 2014 gilt das Prinzip Rehabilitation vor
Pension. Wer am 1. Jänner 2014 jünger als
50 Jahre war, bekommt keine Invaliditäts-
pension mehr zugesprochen, wenn er oder
sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung
noch auf einen anderen Beruf umgeschult
werden kann. Die oder der Betroffene
musste zuerst durch medizinische Rehabi-
litation wieder komplett gesund sein, bevor
die so genannte berufliche Rehabilitation,
etwa eine Umschulung, anfangen konnte.
„Da sind oft Jahre vergangen, und dann
waren viele schon weit vom Arbeitsleben
entfernt“, sagt Panhölzl. „Jetzt wird das
anders.“
Recht auf Unterstützung
AK, ÖGB undWirtschaftskammer vereinbar-
ten Verbesserungen, die inzwischen im Nati-
onalrat beschlossen wurden. Die wichtigste:
Ist jemand länger als 28 Tage krankgeschrie-
ben, muss die Krankenkasse schauen, mit
welchen Maßnahmen der Job erhalten oder
ein neuer gefunden werden kann.
Weiters bekommen ArbeitnehmerInnen,
die in drei bis fünf Jahren erwerbsunfähig
sein könnten, einen Rechtsanspruch auf
berufliche Rehabilitation. Und berufliche und
medizinische Rehabilitation kann es gleich-
zeitig geben.
„Was jetzt noch fehlt, ist eine ausreichen-
de Finanzierung“, sagt Panhölzl. „Der Bund
spart jährlich hunderte Millionen, weil die
Menschen später in Pension gehen. Da
muss es auch ein paar Millionen für die
Rehabilition geben.
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P.M.
Hilfe bei Job-Rückkehr
Zu krank für die Arbeit, zu gesund für die Pension: Wer in einen neuen
Job muss, bekommt jetzt schneller Hilfe. Das erreichte die AK.
initiativ
Foto: Erwin Schuh
Wolfgang Panhölzl, Sozialversicheungsexperte der Arbeiterkammer: erreichte, dass „Rehabi-
litation vor Pension“ wirklich Hilfe für Betroffene bedeutet
AK Erfolg I
Cold Calling
unterbunden
Manche Firmen können es nicht lassen, ob-
wohl es längst verboten ist: telefonisch ohne
Zustimmung zum Anruf Verträge abschließen.
Wegen solcher so genannter Cold Callings
klagte die Arbeiterkammer den Festnetzanbie-
ter Talk Easy GmbH mit Sitz in Salzburg. Mit
Erfolg: Die Firma hatte insbesondere betagte
KonsumentInnen ohne deren Zustimmung
angerufen und Verträge abgeschlossen. So-
wohl das Landesgericht Salzburg als auch
das Oberlandesgericht Linz bestätigten, dass
die Firma mit den bewussten Anrufen gegen
das Telekommunikationsgesetz verstoßen hat.
Dass die Angerufenen jeweils durch Teilnah-
me an Online-Gewinnspielen den Anrufen
zugestimmt hätten, sahen beide Instanzen
nicht als erwiesen an. Das Urteil gegen die
Talk easy GmbH ist rechtskräftig.
AK Erfolg II
Bußgelder für den
Konsumentenschutz
In den letzten Jahren hagelte es Bußgelder
der Wettbewerbsbehörden gegen Firmen,
die Preisabsprachen machten. Das Geld
floss bisher einfach in das Budget des
Justizministeriums. Die AK forderte lange,
dass zumindest ein Teil der Strafen für den
Konsumentenschutz zweckgewidmet werden
soll – immerhin sind ja die KonsumentIn-
nen die Leidtragenden bei Preisabsprachen.
Jetzt legt die Bundesregierung dem Natio-
nalrat ein Gesetz vor, wonach der Verein für
Konsumenteninformation eine Grundfinan-
zierung aus den Bußgeldern bekommen soll.
Aus Sicht der AK ist das nur gerecht.
Lebensmitteltest: Jetzt soll dafür Geld aus
Kartellstrafen kommen
Foto: picturedesk.com / Science Photo Library / Food & Drug Administration