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AK FÜR SIE 03/2017

E

s ist alarmierend. Seit 2011 wurde

der vorzeitige Pensionszugang immer

stärker eingeschränkt. „Allein da-

durch sind heute schätzungsweise

100.000 mehr Menschen arbeitslos“, sagt

Wolfgang Panhölzl, Sozialversicherungs-

experte der Arbeiterkammer: „Viele Betrof-

fene sind einfach zu krank zum Arbeiten,

aber zu gesund für die Pension.“ Deshalb

war es der Arbeiterkammer wichtig, Reha-

bilitation vor Pension zu erleichtern. Im

Jänner wurden bessere Regeln vereinbart.

Panhölzl: „Wir wollen mehr Menschen hel-

fen, wieder in die Arbeit zurückzukehren.“

Früher und besser umschulen

Seit 2014 gilt das Prinzip Rehabilitation vor

Pension. Wer am 1. Jänner 2014 jünger als

50 Jahre war, bekommt keine Invaliditäts-

pension mehr zugesprochen, wenn er oder

sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung

noch auf einen anderen Beruf umgeschult

werden kann. Die oder der Betroffene

musste zuerst durch medizinische Rehabi-

litation wieder komplett gesund sein, bevor

die so genannte berufliche Rehabilitation,

etwa eine Umschulung, anfangen konnte.

„Da sind oft Jahre vergangen, und dann

waren viele schon weit vom Arbeitsleben

entfernt“, sagt Panhölzl. „Jetzt wird das

anders.“

Recht auf Unterstützung

AK, ÖGB undWirtschaftskammer vereinbar-

ten Verbesserungen, die inzwischen im Nati-

onalrat beschlossen wurden. Die wichtigste:

Ist jemand länger als 28 Tage krankgeschrie-

ben, muss die Krankenkasse schauen, mit

welchen Maßnahmen der Job erhalten oder

ein neuer gefunden werden kann.

Weiters bekommen ArbeitnehmerInnen,

die in drei bis fünf Jahren erwerbsunfähig

sein könnten, einen Rechtsanspruch auf

berufliche Rehabilitation. Und berufliche und

medizinische Rehabilitation kann es gleich-

zeitig geben.

„Was jetzt noch fehlt, ist eine ausreichen-

de Finanzierung“, sagt Panhölzl. „Der Bund

spart jährlich hunderte Millionen, weil die

Menschen später in Pension gehen. Da

muss es auch ein paar Millionen für die

Rehabilition geben.

P.M.

Hilfe bei Job-Rückkehr

Zu krank für die Arbeit, zu gesund für die Pension: Wer in einen neuen

Job muss, bekommt jetzt schneller Hilfe. Das erreichte die AK.

initiativ

Foto: Erwin Schuh

Wolfgang Panhölzl, Sozialversicheungsexperte der Arbeiterkammer: erreichte, dass „Rehabi-

litation vor Pension“ wirklich Hilfe für Betroffene bedeutet

AK Erfolg I

Cold Calling

unterbunden

Manche Firmen können es nicht lassen, ob-

wohl es längst verboten ist: telefonisch ohne

Zustimmung zum Anruf Verträge abschließen.

Wegen solcher so genannter Cold Callings

klagte die Arbeiterkammer den Festnetzanbie-

ter Talk Easy GmbH mit Sitz in Salzburg. Mit

Erfolg: Die Firma hatte insbesondere betagte

KonsumentInnen ohne deren Zustimmung

angerufen und Verträge abgeschlossen. So-

wohl das Landesgericht Salzburg als auch

das Oberlandesgericht Linz bestätigten, dass

die Firma mit den bewussten Anrufen gegen

das Telekommunikationsgesetz verstoßen hat.

Dass die Angerufenen jeweils durch Teilnah-

me an Online-Gewinnspielen den Anrufen

zugestimmt hätten, sahen beide Instanzen

nicht als erwiesen an. Das Urteil gegen die

Talk easy GmbH ist rechtskräftig.

AK Erfolg II

Bußgelder für den

Konsumentenschutz

In den letzten Jahren hagelte es Bußgelder

der Wettbewerbsbehörden gegen Firmen,

die Preisabsprachen machten. Das Geld

floss bisher einfach in das Budget des

Justizministeriums. Die AK forderte lange,

dass zumindest ein Teil der Strafen für den

Konsumentenschutz zweckgewidmet werden

soll – immerhin sind ja die KonsumentIn-

nen die Leidtragenden bei Preisabsprachen.

Jetzt legt die Bundesregierung dem Natio-

nalrat ein Gesetz vor, wonach der Verein für

Konsumenteninformation eine Grundfinan-

zierung aus den Bußgeldern bekommen soll.

Aus Sicht der AK ist das nur gerecht.

Lebensmitteltest: Jetzt soll dafür Geld aus

Kartellstrafen kommen

Foto: picturedesk.com / Science Photo Library / Food & Drug Administration