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AK FÜR SIE 03/2017
Rechte im Beruf
Und dann gab
es nur 500 Euro
Gerüstbauer Günther Wurm musste um seinen
hart verdienten Lohn kämpfen. Die AK konnte für
ihn rund 4.000 Euro Nachzahlung einklagen.
I
ch weiß, dass viele Kollegen am
Bau um ihr Geld kämpfen müssen“,
sagt der Gerüstbauer Günther
Wurm. Er selbst aber hatte bisher
immer sein Geld bekommen. So traf
es ihn völlig unerwartet, als ihm sein
letzter Chef verkündete, dass er statt der
vereinbarten 4.500 Euro brutto nur 500
Euro für seine wochenlange
Arbeit auf einer Baustelle in
einem Wiener Gemeinde-
bau zahlen konnte.
Der Chef hatte den Auf-
trag als Subunternehmen
von einer großen Gerüst-
bau-Firma
übernommen.
Das ist gerade auf größeren
Baustellen oft die Regel. Je
mehr Subunternehmen an
einem Auftrag arbeiten, umso schwieriger
wird es am Ende, nicht gezahlte Löhne ein-
zuklagen. Wurm und zwei seiner Kollegen
wollten sich das nicht bieten lassen. Sie
baten die AK um Hilfe.
„Dabei drängte die Zeit“, sagt AK Ar-
beitsrechtsberaterin Andrea Ebner-Pfeifer.
Wohnung, Essen, Heizung, Versicherun-
gen: Die Fixkosten laufen weiter, auch
wenn kein Geld reinkommt. Günther Wurm
musste auf die Hilfe seiner Familie zurück-
greifen, damit er seine Mie-
te zahlen konnte.
Auftraggeber zahlte
Die AK klagte zunächst den
direkten Chef von Günther
Wurm und seinen Kollegen.
Als der nicht zahlte, klagte
die AK die „Meidlinger Ge-
rüstbau“. Sie hatte die Sub-
firma beauftragt. In so einem
Fall muss der öffentliche Auftraggeber, hier
die Stadt Wien, vorher zugestimmt haben.
Fehlt diese Zustimmung, muss die „Meidlin-
ger Gerüstbau“ für ihre zahlungsunfähige
Subfirma einstehen. In der Causa Wurm
war der Auftrag tatsächlich ohne Wissen
der Stadt Wien weitergegeben worden. So
bekamen Günther Wurm und seine Kolle-
gen zwei Monate später endlich ihr Geld.
Stadt Wien half mit Infos
Der Fall Wurm zeigt: Ob jemand vor Ge-
richt sein Recht bekommt, hängt oft davon
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
D
er harte Preiskampf am Bau
setzt das Lohngefüge in
Österreich seit Jahren unter
Druck: Große, namhafte Bauunter-
nehmen geben Aufträge an billigst-
bietende Subunternehmen und die
wieder an noch billiger anbietende
Subunternehmen weiter. Am Ende
dieser Subunternehmerketten steht
oft ein Billiganbieter, der seine Ar-
beiter nach einiger Zeit nicht mehr
bezahlen kann.
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Bessere Gesetze
Seit 1. Jänner 2017 gilt ein ver-
schärftes Lohn- und Sozialdumping-
AK Präsident Rudi Kaske fordert weitere Verbesserungen im
Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
„Ein juristischer
Hebel mehr. Das
hilft denen, die kein
Geld bekommen.
Und es schützt das
Lohngefüge für alle.“
Hans Trenner,
AK Bereichs-
leiter Rechtsberatung
Arbeits- und Sozialgericht Wien: mit neuer Rechtslage mehr
Klagsmöglichkeiten für die Beschäftigten