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Pkw-Abgasskandal

EP-Untersuchungs-

ausschuss gestartet

Die Kontrolle bei Pkw-Emis-

sionsmessungen hat bekann-

termaßen in Europa versagt.

EMIS, ein Untersuchungsaus-

schuss im EU-Parlament (EP),

bestehend aus EP-Abgeordne-

ten, tagt dazu seit März 2016. Bis

spätestens April 2017 muss ein

Bericht erstellt werden, warum

die EU-Kommission und die

Mitgliedstaaten keine Schritte

gegen trügerische Abschaltvor-

richtungen beim Prüfzyklusver-

fahren von Pkw unternommen

haben. Bei bisherigen Befra-

gungen von Experten standen

eher technische Grundlagen im

Vordergrund. Nach demSommer

müssenehemaligeundderzeitige

Kommissionsmitglieder vor dem

Ausschuss erscheinen. Trauriger

Höhepunkt des Ausschusses

ist bis jetzt die Weigerung von

Günther Verheugen, zuständiger

Kommissar für Abgasgesetz-

gebung von 2004 bis 2010, vor

dem Ausschuss überhaupt Rede

und Antwort zu stehen. www.

europarl.europa.eu/committees/

de/emis

FG

Diesel Pkw-Abgaswerte I

EU-Großstädte gegen

Aufweichung

Bürgermeister müssen gegen

Luftverschmutzung in Groß-

städten handeln.

Von den EU-Institutionen wer-

den sie zur Einhaltung von EU-

Immissionsgrenzwerten für eine

gesunde Luft verpflichtet. Ver-

ständlich daher der Ärger über

die Legalisierung von höheren

NO

2

-Emissionen bei Diesel-Pkw

durchEU-Rat undEU-Parlament.

Demnach dürfen Diesel-Pkw bis

2021 den Grenzwert um210 Pro-

zent überschreiten, obwohl die

EU-Abgasnorm Euro 6 formell

nur 80 Gramm vorschreibt.

Zwanzig Bürgermeister von

europäischen Großstädten (u.a.

Amsterdam, London und Wien)

machen nun ihrem Ärger Luft.

Angeführt werden sie dabei von

Nachrichten

die Messungen von nationalen

Behörden infolge des VW-Ab-

gasskandals. Die „dreckigen 30“

wurden aber nur von sieben na-

tionalen Behörden (Deutschland,

Frankreich, Italien, Luxemburg,

Niederlande, Spanien und Ver-

einigtes Königreich) zugelassen,

die zugleich Kontrollbehörde

sind. Kein Wunder, dass diese

Behörden bis heute keine Verfah-

ren eingeleitet haben. T&E weist

darauf hin, dass die Einhaltung

von gesetzlichen Grenzwerten

mit bestehender Technologie

machbar ist. Diese werden im

„wirklichen Abgastest“ auf der

Straße z.B. von VWGolf (2.0 TDI),

Peugeot 208 (1,6 Blue HDi) und

BMW 320xd erfüllt.

FG

Tirol 

Sektorales Fahrverbot

Im dritten Anlauf unternimmt

das Land Tirol den Versuch,

nicht verderbliche Güter per

Verordnung auf die Bahn zu

verlagern.

Erklärtes Ziel ist dabei die

Verringerung der Luftschadstoff-

belastung von Stickstoffdioxid

(NO

2

) entlang der Autobahn. Mit

1. November 2016 tritt die Ver-

ordnung in Kraft, die auf der

Fotos: Schuh (2), Eva-Maria Leodolter (1)

Seite 4

Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Höchste Zeit für reale Abgastests

Anne Hidalgo, Bürgermeisterin

von Paris. Mit einer Online-Peti-

tion und 130.000 Unterschriften

gegen die Aufweichung von

EU-Abgasnormen wird auf die

Folgen aufmerksam gemacht.

Anne Hidalgo hat außerdem

zwei Klagen gegen die EU zur

Annullierung des Beschlusses

und zur Amtshaftung beim EuGH

eingereicht.

www.change.org/p/

pollution-de-l-air-la-santé-des-

citoyens-avant-celle-des-lob-

bys-industriels

FG

Diesel Pkw-Abgaswerte II

Die „dreckigen 30“

Transport & Environment

(T&E) stellte am 6. Juni 2016

die Liste der 30 schmutzigs-

ten Diesel-Pkw in Europa vor.

Kriterium für die Listenerstel-

lung waren für T&E, die EU-Platt-

form von NGOs für verkehrs-

bezogene Umweltprobleme,

starke Verdachtsmomente für

illegale Abschaltvorrichtungen

bei Stickoxidemissionen (NOx).

Diese „defeat devices“ schalten

vor allem die Abgasminderung

bei kälteren Außentemperaturen

ab, weil beim Testzyklus nur zwi-

schen 23°C und 29°C gemes-

sen wird. Basis bildeten hierfür

Rind sein in Österreich

Artenschutz auf den Kopf gestellt

Die erste Tierhaltungsverordnung stellt den Grundgedan-

ken des Tierschutzgesetzes (TSchG) auf den Kopf. Nicht

die Zulässigkeit der Haltung – hier von Rindern – wird

an die Einhaltung bestimmter Vorgaben, insbesondere

das Verbot der Anbindehaltung geknüpft, sondern – im

Gegenteil – die Verpflichtung zur Einhaltung dieser

Vorgaben davon abhängig macht, ob das dem Land-

wirt faktisch möglich ist. Dies zeigt ein Mitarbeiter der

Volksanwaltschaft in der Zeitschrift juridicum Nr. 1/2016

auf und weist nach, wie die von Gesundheitsministerin

Rauch-Kallat 2004 erlassene Verordnung in gesetzwid-

riger Weise das Gebot des TSchG, Rindern mindestens

an 90 Tagen Auslauf oder Weidegang zu gewähren, mit

weiten Ausnahmen außer Kraft setzt, z.B. das

„Nicht-Vorhandensein von geeigneten Wei-

de- oder Auslaufflächen“ oder “bauliche

Gegebenheiten am Betrieb“. Das wäre

so wie wenn man ausnahmsweise auch

ohne Führerschein fahren dürfte.

HO