

W I E SOL L ARBEI T ? · ABSCHLUS SBER I CHT ·
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Wohnen
Wohnrechtsberatung:
Wohnen ist ein
nicht substituierbares Grundbedürfnis,
das alle AK-Mitglieder haben. Ihre Wohn-
formen unterscheiden sich jedoch stark
danach, ob sie in städtischen oder länd-
lichen Regionen leben.
Doch ob Eigenheim oder Eigentums-
wohnung, ob Genossenschaft oder Miete:
In jedem Fall sind die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer mit komplexen Rechts-
fragen konfrontiert. Im Konflikt mit der
Vermieterin über die Miethöhe, mit der
Genossenschaft über den Erhaltungs-
und Verbesserungsbeitrag oder mit dem
Makler beim Hauskauf geht es für die
Betroffenen oft um viel Geld.
Die Arbeiterkammern werden daher dafür
sorgen, dass ihre Mitglieder in Wohn-
rechtsfragen weiterhin kompetent beraten
werden. Das Angebot folgt den je nach
Bundesland verschiedenen regionalen
Besonderheiten auf dem Wohnmarkt.
Beratung für ehemalige Mitglieder
Die Arbeiterkammer ist nicht nur die gesetzliche Interes-
senvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in Österreich. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasst gemäß § 4
Arbeiterkammergesetz auch ihre ehemaligen Mitglieder,
also Pensionistinnen und Pensionisten.
Die Arbeiterkammer wird daher ihre Beratungsleistungen,
etwa in den Bereichen Steuern und oder bei der Pflege-
geld-Einstufung, auch Pensionistinnen und Pensionisten
anbieten, die in ihrem Berufsleben AK-Mitglieder waren.