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W I E SOL L ARBEI T ? · ABSCHLUS SBER I CHT ·

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Wohnen

Wohnrechtsberatung:

Wohnen ist ein

nicht substituierbares Grundbedürfnis,

das alle AK-Mitglieder haben. Ihre Wohn-

formen unterscheiden sich jedoch stark

danach, ob sie in städtischen oder länd-

lichen Regionen leben.

Doch ob Eigenheim oder Eigentums-

wohnung, ob Genossenschaft oder Miete:

In jedem Fall sind die Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer mit komplexen Rechts-

fragen konfrontiert. Im Konflikt mit der

Vermieterin über die Miethöhe, mit der

Genossenschaft über den Erhaltungs-

und Verbesserungsbeitrag oder mit dem

Makler beim Hauskauf geht es für die

Betroffenen oft um viel Geld.

Die Arbeiterkammern werden daher dafür

sorgen, dass ihre Mitglieder in Wohn-

rechtsfragen weiterhin kompetent beraten

werden. Das Angebot folgt den je nach

Bundesland verschiedenen regionalen

Besonderheiten auf dem Wohnmarkt.

Beratung für ehemalige Mitglieder

Die Arbeiterkammer ist nicht nur die gesetzliche Interes-

senvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

in Österreich. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasst gemäß § 4

Arbeiterkammergesetz auch ihre ehemaligen Mitglieder,

also Pensionistinnen und Pensionisten.

Die Arbeiterkammer wird daher ihre Beratungsleistungen,

etwa in den Bereichen Steuern und oder bei der Pflege-

geld-Einstufung, auch Pensionistinnen und Pensionisten

anbieten, die in ihrem Berufsleben AK-Mitglieder waren.