Pkw-Abgasskandal
EP-Untersuchungs-
ausschuss gestartet
Die Kontrolle bei Pkw-Emis-
sionsmessungen hat bekann-
termaßen in Europa versagt.
EMIS, ein Untersuchungsaus-
schuss im EU-Parlament (EP),
bestehend aus EP-Abgeordne-
ten, tagt dazu seit März 2016. Bis
spätestens April 2017 muss ein
Bericht erstellt werden, warum
die EU-Kommission und die
Mitgliedstaaten keine Schritte
gegen trügerische Abschaltvor-
richtungen beim Prüfzyklusver-
fahren von Pkw unternommen
haben. Bei bisherigen Befra-
gungen von Experten standen
eher technische Grundlagen im
Vordergrund. Nach demSommer
müssenehemaligeundderzeitige
Kommissionsmitglieder vor dem
Ausschuss erscheinen. Trauriger
Höhepunkt des Ausschusses
ist bis jetzt die Weigerung von
Günther Verheugen, zuständiger
Kommissar für Abgasgesetz-
gebung von 2004 bis 2010, vor
dem Ausschuss überhaupt Rede
und Antwort zu stehen. www.
europarl.europa.eu/committees/de/emis
FG
Diesel Pkw-Abgaswerte I
EU-Großstädte gegen
Aufweichung
Bürgermeister müssen gegen
Luftverschmutzung in Groß-
städten handeln.
Von den EU-Institutionen wer-
den sie zur Einhaltung von EU-
Immissionsgrenzwerten für eine
gesunde Luft verpflichtet. Ver-
ständlich daher der Ärger über
die Legalisierung von höheren
NO
2
-Emissionen bei Diesel-Pkw
durchEU-Rat undEU-Parlament.
Demnach dürfen Diesel-Pkw bis
2021 den Grenzwert um210 Pro-
zent überschreiten, obwohl die
EU-Abgasnorm Euro 6 formell
nur 80 Gramm vorschreibt.
Zwanzig Bürgermeister von
europäischen Großstädten (u.a.
Amsterdam, London und Wien)
machen nun ihrem Ärger Luft.
Angeführt werden sie dabei von
Nachrichten
die Messungen von nationalen
Behörden infolge des VW-Ab-
gasskandals. Die „dreckigen 30“
wurden aber nur von sieben na-
tionalen Behörden (Deutschland,
Frankreich, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Spanien und Ver-
einigtes Königreich) zugelassen,
die zugleich Kontrollbehörde
sind. Kein Wunder, dass diese
Behörden bis heute keine Verfah-
ren eingeleitet haben. T&E weist
darauf hin, dass die Einhaltung
von gesetzlichen Grenzwerten
mit bestehender Technologie
machbar ist. Diese werden im
„wirklichen Abgastest“ auf der
Straße z.B. von VWGolf (2.0 TDI),
Peugeot 208 (1,6 Blue HDi) und
BMW 320xd erfüllt.
FG
Tirol
Sektorales Fahrverbot
Im dritten Anlauf unternimmt
das Land Tirol den Versuch,
nicht verderbliche Güter per
Verordnung auf die Bahn zu
verlagern.
Erklärtes Ziel ist dabei die
Verringerung der Luftschadstoff-
belastung von Stickstoffdioxid
(NO
2
) entlang der Autobahn. Mit
1. November 2016 tritt die Ver-
ordnung in Kraft, die auf der
Fotos: Schuh (2), Eva-Maria Leodolter (1)
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Wirtschaft & Umwelt 2/2016
Höchste Zeit für reale Abgastests
Anne Hidalgo, Bürgermeisterin
von Paris. Mit einer Online-Peti-
tion und 130.000 Unterschriften
gegen die Aufweichung von
EU-Abgasnormen wird auf die
Folgen aufmerksam gemacht.
Anne Hidalgo hat außerdem
zwei Klagen gegen die EU zur
Annullierung des Beschlusses
und zur Amtshaftung beim EuGH
eingereicht.
www.change.org/p/pollution-de-l-air-la-santé-des-
citoyens-avant-celle-des-lob-
bys-industriels
FG
Diesel Pkw-Abgaswerte II
Die „dreckigen 30“
Transport & Environment
(T&E) stellte am 6. Juni 2016
die Liste der 30 schmutzigs-
ten Diesel-Pkw in Europa vor.
Kriterium für die Listenerstel-
lung waren für T&E, die EU-Platt-
form von NGOs für verkehrs-
bezogene Umweltprobleme,
starke Verdachtsmomente für
illegale Abschaltvorrichtungen
bei Stickoxidemissionen (NOx).
Diese „defeat devices“ schalten
vor allem die Abgasminderung
bei kälteren Außentemperaturen
ab, weil beim Testzyklus nur zwi-
schen 23°C und 29°C gemes-
sen wird. Basis bildeten hierfür
Rind sein in Österreich
Artenschutz auf den Kopf gestellt
Die erste Tierhaltungsverordnung stellt den Grundgedan-
ken des Tierschutzgesetzes (TSchG) auf den Kopf. Nicht
die Zulässigkeit der Haltung – hier von Rindern – wird
an die Einhaltung bestimmter Vorgaben, insbesondere
das Verbot der Anbindehaltung geknüpft, sondern – im
Gegenteil – die Verpflichtung zur Einhaltung dieser
Vorgaben davon abhängig macht, ob das dem Land-
wirt faktisch möglich ist. Dies zeigt ein Mitarbeiter der
Volksanwaltschaft in der Zeitschrift juridicum Nr. 1/2016
auf und weist nach, wie die von Gesundheitsministerin
Rauch-Kallat 2004 erlassene Verordnung in gesetzwid-
riger Weise das Gebot des TSchG, Rindern mindestens
an 90 Tagen Auslauf oder Weidegang zu gewähren, mit
weiten Ausnahmen außer Kraft setzt, z.B. das
„Nicht-Vorhandensein von geeigneten Wei-
de- oder Auslaufflächen“ oder “bauliche
Gegebenheiten am Betrieb“. Das wäre
so wie wenn man ausnahmsweise auch
ohne Führerschein fahren dürfte.
HO