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Wirtschaft und Umwelt Grafik-Dienst
Österreich: Bahnfahrland Nummer eins in der EU
Österreich ist beim Bahnfahren in der
EU weiterhin auf Platz eins, 1.426 km
werden pro Person im Jahr durchschnitt-
lich zurückgelegt – Tendenz steigend;
in Europa sind es im Schnitt 961 km.
Österreich hat nach der Schweiz den
bestausgebauten öffentlichen Nahver-
kehr und liegt mit 170 Bahnstationen je
einer Million EinwohnerInnen europaweit
ebenfalls auf Platz zwei. Die EU-Kom-
mission sagt, Effizienz und Kunden-
nähe gäbe es nur durch Liberalisierung
und Privatisierung. Österreich beweist:
ein qualitativ hochwertiger öffentlicher
Nahverkehr durch den Staat für seine
BürgerInnen ist machbar.
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 2/2016
Seite 7
warten sich keine Unterschiede
bei denProdukten undder grenz-
überschreitende Handel könnte
damit erleichtert werden. Mit
der Unterzeichnung der „Vienna
Declaration“ wird der „GMO-
free Danube Standard“ von den
beteiligten Organisationen als
gemeinsamer anerkannt.
SI
Kennzeichnung II
Gentechnik in den USA
Derzeit enthalten etwa 80
Prozent der in den USA herge-
stellten Lebensmittel Be-
standteile aus GVO-Pflanzen.
Dabei handelt es sich v.a. um
Mais, Sojabohnen und Zucker-
rüben. Sofern sie nicht unter die
zahlreichen Ausnahmen fallen,
müssen solche Produkte mit 1.
Juli 2016 im US-Bundesstaat
Vermont verpflichtend mit „her-
gestellt mit Gentechnik“ oder
„teilweise hergestellt mit Gen-
technik“ in kleinen Buchstaben
auf der Rückseite der Produkte
gekennzeichnet werden, in allen
anderen US-Bundestaaten
jedoch nicht. Firmen, die die
Kennzeichnung verweigern,
haben täglich eine Strafe von
1.000 US-Dollar zu bezahlen,
wenn sie bei Kontrollen erwischt
werden. Einige der großen
US-Unternehmen wie Campell
Soups, General Mills, Mars,
Kellogg´s und ConAgrar wollen
alle ihre in den USA verkauften
Produkte freiwillig kennzeichnen.
Sie fordern zudem eine einheit-
liche Lösung für die USA. Die
großen US-Lebensmittelfirmen
hatten sich zur Verhinderung der
verpflichtenden Kennzeichnung
für eine freiwillige US-weite GVO-
Kennzeichnung eingesetzt. Der
US-Senat lehnte diesen Geset-
zesvorschlag ab.
SI
Eisenbahnlärm
Betroffene haben
Vorkehrungsanspruch
Eine eisenbahnrechtliche Ge-
nehmigung begründet „keinen
Freibrief“ für den Gesetzgeber.
Lärmbetroffenen NachbarInnen
im Genehmigungsverfahren
die Parteistellung zu versagen
und ihnen rechtens auch noch
den zivilrechtlichen Abwehran-
spruch gemäß § 364a ABGB
zu nehmen, ist nicht mehr
erlaubt. Mit der Entscheidung
1 Ob 47/15s des OGH vom
28. Jänner 2016 (Beschwerde
zum Ausbau der Innsbrucker
Straßenbahn) ist klar festgehal-
ten: Betroffene sind nicht bloß
auf die Schutzvorkehrungen
im Eisenbahngesetz verwie-
sen, sondern können vor den
Zivilgerichten gegen überhöhte
Lärm-Immissionen vorgehen,
die festgelegte Grenzwerte über-
schreiten oder durch zumutbare
Vorkehrungen hintangehalten
oder verringert werden können.
Eisenbahn-, Bundesstraßen-
und Luftfahrtgesetz weisen
aus der Sicht von lärmbetrof-
fenen NachbarInnen zahlreiche
Schutzlücken auf: sie können
zwar den Betrieb solcher „ge-
meinwichtiger Anlagen“ nicht
gänzlich untersagen, klar ist
aber, dass diese Schutzlücken
nun von den Zivilgerichten aufge-
griffen werden können.
HO
Wasserverschmutzung
Deutschland verklagt
Die EU-Kommission verklagt
Deutschland wegen Wasser-
verschmutzung durch Nitrat
vor dem EuGH.
Grund: Deutschland habe
versäumt, strengereMaßnahmen
gegen die Gewässerverunreini-
gung durch Nitrat zu ergreifen.
Nitrat ist für das Wachstum von
Pflanzen von großer Bedeutung
und wird als Düngemittel einge-
setzt. Überhöhte Mengen führen
zu starken Wasserverunreini-
gungen – mit Folgen für Kon-
sumentInnen, Wasserversorger
und Umwelt. Die Kommission
beobachtet anhand von vorlie-
genden Daten eine wachsende
Nitratverunreinigung des Grund-
wassers und der Oberflächenge-
wässer, einschließlich der Ost-
see. Trotz dieser Entwicklungen
hat Deutschland keine hinrei-
chenden Zusatzmaßnahmen ge-
troffen, um die Nitratverunreini-
gungwirksamzu bekämpfen und
seine einschlägigen Rechtsvor-
schriften entsprechend den für
Nitrat geltenden EU-Vorschriften
zu überarbeiten. Die Entfernung
500
1000
1500
2000
2500
Kosovo
Griechenland
Kroatien
Bulgarien
Slowenien
Polen
Slowakei
Estland
Norwegen
Finnland
Ungarn
Italien
Durchschnitt
United Kingdom
Deutschland
Schweden
Dänemark
Frankreich
Österreich
Schweiz
Pro Jahr mit der Bahn zurückgelegte Entfernung je EinwohnerIn in Kilometer, 2014
Mehr GVO-freie Lebensmittel auch in den USA
Quelle: Marktbericht IRG-Rail 2014, blog.arbeit-wirtschaft.at, Schienen-Control GmbH