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M
it der UN-Resolution 64/292 vom
28. Juli 2010 erkennt die UN-Ge-
neralversammlung das Recht auf ein-
wandfreies und sauberes Trinkwasser
und Sanitätsversorgung als Menschen-
recht an, das unverzichtbar für den vol-
len Genuss des Lebens und aller Men-
schenrechte ist. Angesichts der Tatsa-
che, dass weltweit rund 2,2 Milliarden
Menschen keinen Zugang zu Wasser
haben, ist diese Resolution ein wichti-
ges politisches Signal zum Handeln.
In Österreich gibt es ein Gesamt-
dargebot von rund 84 Milliarden Ku-
bikmeter Wasser. Genützt werden rund
2,6 Milliarden Kubikmeter: Industrie 61
Prozent, Landwirtschaft acht Prozent,
Trinkwasserversorgung 31 Prozent.
Das reichhaltige Wasservorkommen
in Österreich ermöglicht es, den Trink-
wasserbedarf zu fast 100 Prozent mit
Grundwasser abzudecken. Das ist in
Europa nicht selbstverständlich. So be-
zieht etwa Deutschland nur 62 Prozent
seines Trinkwasserbedarfes aus Grund-
wasser, in England und Wales sind es
gerade mal 28 Prozent – der Rest muss
aus Oberflächenwasser gewonnen wer-
den.
Was Trinkwasser genau ist, hat der
Gesetzgeber im Lebensmittelbuch Co-
dexkapitel B 1 – Trinkwasser genau fest-
Fotos: EVA-Maria Leodolter (1), Schuh (1)
*
DI Iris Strutzmann
ist
Agrarwissenschafterin und
Mitarbeiterin der Abteilung
Umwelt & Verkehr der AK
Wien.
Lebenselixier
unter Druck
www.ak-umwelt.atSeite 10
Wirtschaft & Umwelt 2/2016
Gesundheit
Globaler Kontext
„Das Prinzip aller Dinge ist Wasser; aus Wasser ist alles
und ins Wasser kehrt alles zurück“ (Thales von Milet).
Vorsorgender Schutz für Trinkwasser ist notwendig
und in der Gesetzgebung entsprechend verankert.
Alles im grünen Bereich?
Von Iris Strutzmann *
Nitrateintrag und Hygiene
machen Hausbrunnenbe-
sitzerInnen oft
Probleme.
Trotz des Rechts auf
Wasser gibt es nach wie
vor eine globale
Wasserkrise.
S. 14
S. 18
Schwerpunkt
Trinkwasser