![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0012.jpg)
erforderliche Aufbereitungsmaßnahmen
bzw. die Versorgung aus entfernteren
Gebieten ein zusätzlicher Aufwand. Dies
widerspricht sowohl dem Ziel des WRG
als auch dem der WRRL zugrunde ge-
legten Verursacherprinzip.
Legale Tricks?
Laut Rechnungshofbericht war zur
Umsetzung der WRRL eine Unterteilung
der vorhandenen Grundwasserkörper
erforderlich. Bei der Zusammenfas-
sung dieser Grundwasserkörper wur-
de darauf geachtet, die Belastungen
so weit als möglich zu nivellieren. So
war beispielsweise das Grundwasser-
gebiet „Zayatal“ in Niederösterreich
bis zum Jahr 2006 als voraussichtli-
ches Maßnahmengebiet zum Schutz
des Grundwassers ausgewiesen. Mit
einem Nitratwert zwischen 80 und 120
Milligramm pro Liter (mg/l) bei einem
Schwellenwert von 45 mg/l war dieser
Wert sehr hoch. Durch die Einbindung
des Grundwassergebiets „Zayatal“ in
die Gruppe der Grundwasserkörper
„Weinviertel (MAR)“ bei der bei Umset-
zung der WRRL durchgeführten Neu-
einteilung der Grundwässer – war dieser
Problembereich nicht mehr als solcher
in einigen Mitgliedstaaten sogar 60
Prozent.
Das Wasserrechtsgesetz (WRG) legt
in § 30 (1) fest, dass Grund- und Quell-
wasser in Österreich so reinzuhalten ist,
dass es als Trinkwasser verwendet wer-
den kann. Zudem ist Grundwasser so
zu schützen, dass eine schrittweise Re-
duzierung der Verschmutzung und Ver-
hinderung der weiteren Verschmutzung
sichergestellt ist. Dieser Grundsatz der
Vorsorge zeigt in vielen Grundwasserge-
bieten Österreichs auch seine Wirkung
– aber insbesondere in den landwirt-
schaftlich intensiv genutzten Gebieten
gibt es noch Probleme aufgrund von zu
hohen Nitrat- und Pestizidwerten.
Grundwasserprobleme
Um das Grundwasser zu schützen,
können laut WRG Landeshauptleute per
Verordnung Schon- und Schutzgebiete
festlegen. Ein Rechnungshofbericht zur
„Umsetzung der EU-Wasserrahmen-
richtlinie (WRRL) im Bereich Grundwas-
ser imWeinviertel“ (2015) zeigt auf, dass
dieseMöglichkeit kaumwahrgenommen
wird. So wird für das Marchfeld eine Ver-
schlechterung des Grundwassers sowie
ein signifikant anhaltender Trend bei der
Nitratbelastung festgestellt – ein Um-
stand, der zumindest seit 20 Jahren be-
kannt war. Der Rechnungshof kritisiert,
dass weder auf Bundesebene noch auf
Ebene des Landes Niederösterreich
das rechtliche Instrumentarium ausge-
schöpft wurde, um restriktivere Maß-
nahmen bei der landwirtschaftlichen
Nutzung und damit eine deutliche Redu-
zierung des Neueintrags von Nitrat vor-
zusehen. Für die zum Teil im öffentlichen
Eigentum befindlichen Trinkwasserver-
sorger entstand infolge der hohen Nit-
ratbelastung des Grundwassers durch
➔
*
Unser Standpunkt
Maßnahmen zum Trinkwasserschutz
¢
Recht auf Trinkwasser und sanitäre Versorgung als EU-
Grundrecht verankern
¢
Wasser darf keine Handelsware sein: Keine Liberalisie-
rung, aus Freihandelsabkommen ausnehmen
¢
Vorsorgender Grundwasserschutz: Nitratreduktion in
belasteten Gebieten, strengere Aufzeichnungsregeln
Kein ungetrübter Genuss ohne Nitratreduktion
Schwerpunkt
Trinkwasser
www.ak-umwelt.atSeite 12
Wirtschaft & Umwelt 2/2016
Fotos: Schuh (1)