Mag. Wolfgang Schroll
ist
Geschäftsführer des Verkehrs-
verbund Ost-Region (VOR).
er Wechsel von der Direktvergabe zur Ausschreibung
ist viel mehr als nur ein Trend und auf gesetzliche Rah-
menbedingungen zurückzuführen, die sich mit Einfüh-
rung der „Public Service Obligation“ (PSO) auf internationa-
ler Basis und dem Bundesvergabegesetz auf nationaler Basis
geändert haben. Die von der Bundesverfassung vorgegebene
sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Haushaltsführung
ist von den öffentlichen Auftraggebern einzuhalten. Sparsames
und effizientesAgieren darf bei Ausschreibungen nicht mit dem
Billigstbieter-Prinzip verwechselt bzw. gleichgesetzt werden.
Vielmehr wird im VOR auf ein Bestbieterprinzip mit Quali-
tätskriterien gesetzt. Der regulierteWettbewerb bietet die Mög-
lichkeit unmittelbar auf Qualität und Angebot gestaltend einzu-
wirken und innerbetriebliche Standards vom betriebsführenden
Unternehmen einzufordern.
Ausschreibungen schaffen natürlich ein Spannungsfeld zwi-
schen Auftraggeber und Verkehrsunternehmen, daher werden
auch bewusst jene Betreiber gesucht, die über ein leistungsfä-
higes und gesundes Unternehmen verfügen. Es ist wichtig be-
reits in der ersten Stufe geeignete Unternehmen herauszufiltern,
um etwaige Notmaßnahmen im Falle eines Fehlverhaltens, etc.
zu vermeiden. Daher werden zur Umsetzung des Fahrplanan-
gebotes auch gute betriebliche Rahmenbedingungen vorausge-
setzt, unter denen MitarbeiterInnen gerne arbeiten und die so
zu einem reibungslosen Ablauf und zufriedenen Fahrgästen
beitragen. Ein erfahrenes und zufriedenes Personal ist ein wich-
tiger Erfolgsfaktor im öffentlichen Verkehr. Bewerber, die ih-
renMitarbeiterInnen sehr gute Arbeitsbedingungen bieten, sind
bei der Auswahl als Auftragnehmer durchaus positiv hervorzu-
heben. Doch die Suche nach einem geeigneten Betreiber stellt
auch für den Auftraggeber eine große Herausforderung dar,
denn Sozialkriterien eignen sich zur Klassifikation als Refe-
renz, d.h. als Blick in die Vergangenheit, während der Zuschlag
auf ein „Versprechen in die Zukunft“ erteilt wird – konkret
auf die Qualität des Angebots. Dies zieht jedoch einen hohen
Prüfungsaufwand mit sich, und eine Garantie auf Umsetzung
durch die Unternehmen ist damit aber noch lange nicht gesi-
chert. Daher wird die Qualität der Leistungserbringungen nach
der Ausschreibung laufend überprüft. Pönaleregelungen sorgen
für ein entsprechendes Eigeninteresse der Unternehmen an der
Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Ein ökologisch, ökonomisch und sozial ausgeglichenes „Ge-
samtpaket“ ist auf alle Fälle wünschenswert. Doch stellt dies
den Auftraggeber vor erhebliche Schwierigkeiten: Wie genau
jene Maßstäbe finden, nach denen Sozialkriterien objektiv ver-
gleichbar gemacht werden können? Punkterelevante Kriterien
muss der Auftraggeber in Vergabeverfahren auch überprüfen
können. Die Überprüfung der Einhaltung von Sozialstandards
ist aber bereits durch staatliche Behörden gewährleistet. Umdie
Einhaltung der Sozialkriterien überprüfen zu können, müsste
VOR Einblick in Personaldaten oder auch Gehaltsverrechnung
der einzelnen MitarbeiterInnen des Verkehrsunternehmens ha-
ben. Dies verbietet jedoch der Datenschutz. Daher werden bei
Ausschreibungen von den Unternehmen nur jene Kriterien ge-
fordert, die VOR unter diesen Rahmenbedingungen auch kon-
trollieren kann.
Mag. Wolfgang Schroll*
verse
Wirtschaft & Umwelt 4/2013
Seite 33
eibungenmit Sozialkriterien?
D
CON
Regulierter Wettbewerb bietet die Möglichkeit, auf
Qualität, Angebot und Standards gestaltend einzuwirken
Public Service Obligations (PSO)
Mit dieser EU-Richtlinie ist das System der Finanzierung des öffentlichen Ver-
kehrs in Österreich nur eingeschränkt kompatibel. Die PSO sieht grundsätzlich
Ausschreibungen vor, wenn Dienstleistungen mit öffentlichen Geldern finanziert
werden. Mehr unter:
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Erfahrenes Personal ist Erfolgs­
faktor im öffentlichen Verkehr
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