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wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 02/2017

7

D

ie EU-Kommission hat einen Vor-

schlag vorgelegt, um die Vorschrif-

ten für den Telekommunikationsbe-

reich zu überarbeiten. Das ist nötig,

weil sich der Kommunikationsmarkt sehr

dynamisch entwickelt. Daher müssen die

Vorschriften überprüft und angepasst wer-

den. Seit Jänner beschäftigen sich die Mit-

gliedstaaten in einer Arbeitsgruppe damit.

Strenge Schutzregeln fallen

„Ja zu Investitionen in Breitbandausbau und

schnellere Netze, aber nicht um jeden Preis

und schon gar nicht auf Kosten der Konsu-

mentinnen und Konsumenten“, sagt AK Di-

rektor Christoph Klein. „Denn die EU will

Konsumentenschutznormen für Handy- und

Internetnutzerinnen und -nutzer aushebeln.“

Derzeit ist es so: Die geltenden EU-

Richtlinien legen Mindestvorschriften fest.

Die Mitgliedstaaten können strengere Nor-

men beschließen. Im aktuellen Vorschlag

hat die Kommission aber die sogenannte

Vollharmonisierung vorgesehen. Das heißt:

Mitgliedstaaten dürfen im von der EU ge-

regelten Verbraucherschutzbereich in ih-

rem nationalen Recht strengere Bestim-

mungen weder aufrechterhalten noch neu

einführen.

Hohe Rechnung, unfaire Klauseln

„Wichtige Schutzregeln für Handy- und Inter-

netuserinnen und -user müssten aufgrund

der Vorgaben aus Brüssel gestrichen wer-

den“, betont Klein. So könnte die Kosten-

kontrolle bei den Rechnungen fallen, Stich-

wort Warn-SMS bei Überschreitung eines

bestimmten Datenvolumens. „Da gab es

früher viele negative Erfahrungen mit sehr

Schutz für Handy-

Nutzer in Gefahr

Die EU plant Einschnitte beim Konsumenten-

schutz für Handy und Internet, warnt die AK.

Foto: Christian Fischer

Foto: Lisi Specht

hohen Rechnungen, vor allem bei Jungen

oder Eltern mit surfenden Kindern“, so Klein.

In Gefahr wäre auch der Check der Anbie-

ter-Geschäftsbedingungen durch den Tele-

komregulator, ob sie unzulässige Klauseln

enthalten. Auch die strengen Regeln (etwa

kostenlose Sperren) für dreiste Abzocker

mit zahlungspflichtigen 0900-Mehrwertnum-

mern stünden auf der Kippe.

Schutz muss bleiben

„Geht es nach der EU, könnten die Schutz-

regeln nicht mehr beibehalten werden,

und die wurden etwa aufgrund von intrans-

parenten oder sogar betrügerischen

Marktpraktiken notwendig“, erklärt Klein.

„Der Konsumentenschutz darf fürs Telefo-

nieren und Surfen keinesfalls gelockert

werden. Unsere Schutzvorschriften haben

sich bewährt und sind wichtig. Wir werden

uns dafür einsetzen, dass die hohen

Schutzstandards in Österreich bleiben“,

sagt Klein.

DORIS STRECKER

Surfen oder telefonieren mit dem Handy (l).

EU plant weniger Schutz. AK Direktor

Christoph Klein (oben): „Hände weg von den

Schutzregeln für Handy- und Internetuser“

Konsumentenschutz nicht lockern

Die EU-Kommission überarbeitet die Vorschriften

für den Telekommunikationsbereich

und hat einen umfangreichen Vorschlag vorgelegt. Sie will gleichen Konsumentenschutz in allen

Staaten – auf Mini-Niveau. Seit Jänner gibt es dazu Gespräche in einer EU-Rats-Arbeitsgruppe.

Für österreichische Handy- und InternetuserInnen würde das heißen: Viel weniger Schutz –

wichtige, strenge nationale Konsumentenschutzregeln würden gelockert werden.

Nationale Vorschriften schützen KonsumentInnen

vor dreisten Abzockern, betrügeri-

schen Mehrwertdiensten, Kostenfallen, hohen Rechnungen und Intransparenz. Die AK wird dafür

kämpfen, dass die Schutzvorschriften beibehalten bleiben. Sie sind wichtig und haben sich

bewährt. Daher darf es zu keinen Verschlechterungen für KonsumentInnen beim Telefonieren

und Surfen kommen.