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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 02/2017
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ie EU-Kommission hat einen Vor-
schlag vorgelegt, um die Vorschrif-
ten für den Telekommunikationsbe-
reich zu überarbeiten. Das ist nötig,
weil sich der Kommunikationsmarkt sehr
dynamisch entwickelt. Daher müssen die
Vorschriften überprüft und angepasst wer-
den. Seit Jänner beschäftigen sich die Mit-
gliedstaaten in einer Arbeitsgruppe damit.
Strenge Schutzregeln fallen
„Ja zu Investitionen in Breitbandausbau und
schnellere Netze, aber nicht um jeden Preis
und schon gar nicht auf Kosten der Konsu-
mentinnen und Konsumenten“, sagt AK Di-
rektor Christoph Klein. „Denn die EU will
Konsumentenschutznormen für Handy- und
Internetnutzerinnen und -nutzer aushebeln.“
Derzeit ist es so: Die geltenden EU-
Richtlinien legen Mindestvorschriften fest.
Die Mitgliedstaaten können strengere Nor-
men beschließen. Im aktuellen Vorschlag
hat die Kommission aber die sogenannte
Vollharmonisierung vorgesehen. Das heißt:
Mitgliedstaaten dürfen im von der EU ge-
regelten Verbraucherschutzbereich in ih-
rem nationalen Recht strengere Bestim-
mungen weder aufrechterhalten noch neu
einführen.
Hohe Rechnung, unfaire Klauseln
„Wichtige Schutzregeln für Handy- und Inter-
netuserinnen und -user müssten aufgrund
der Vorgaben aus Brüssel gestrichen wer-
den“, betont Klein. So könnte die Kosten-
kontrolle bei den Rechnungen fallen, Stich-
wort Warn-SMS bei Überschreitung eines
bestimmten Datenvolumens. „Da gab es
früher viele negative Erfahrungen mit sehr
Schutz für Handy-
Nutzer in Gefahr
Die EU plant Einschnitte beim Konsumenten-
schutz für Handy und Internet, warnt die AK.
Foto: Christian Fischer
Foto: Lisi Specht
hohen Rechnungen, vor allem bei Jungen
oder Eltern mit surfenden Kindern“, so Klein.
In Gefahr wäre auch der Check der Anbie-
ter-Geschäftsbedingungen durch den Tele-
komregulator, ob sie unzulässige Klauseln
enthalten. Auch die strengen Regeln (etwa
kostenlose Sperren) für dreiste Abzocker
mit zahlungspflichtigen 0900-Mehrwertnum-
mern stünden auf der Kippe.
Schutz muss bleiben
„Geht es nach der EU, könnten die Schutz-
regeln nicht mehr beibehalten werden,
und die wurden etwa aufgrund von intrans-
parenten oder sogar betrügerischen
Marktpraktiken notwendig“, erklärt Klein.
„Der Konsumentenschutz darf fürs Telefo-
nieren und Surfen keinesfalls gelockert
werden. Unsere Schutzvorschriften haben
sich bewährt und sind wichtig. Wir werden
uns dafür einsetzen, dass die hohen
Schutzstandards in Österreich bleiben“,
sagt Klein.
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DORIS STRECKER
Surfen oder telefonieren mit dem Handy (l).
EU plant weniger Schutz. AK Direktor
Christoph Klein (oben): „Hände weg von den
Schutzregeln für Handy- und Internetuser“
Konsumentenschutz nicht lockern
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Die EU-Kommission überarbeitet die Vorschriften
für den Telekommunikationsbereich
und hat einen umfangreichen Vorschlag vorgelegt. Sie will gleichen Konsumentenschutz in allen
Staaten – auf Mini-Niveau. Seit Jänner gibt es dazu Gespräche in einer EU-Rats-Arbeitsgruppe.
Für österreichische Handy- und InternetuserInnen würde das heißen: Viel weniger Schutz –
wichtige, strenge nationale Konsumentenschutzregeln würden gelockert werden.
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Nationale Vorschriften schützen KonsumentInnen
vor dreisten Abzockern, betrügeri-
schen Mehrwertdiensten, Kostenfallen, hohen Rechnungen und Intransparenz. Die AK wird dafür
kämpfen, dass die Schutzvorschriften beibehalten bleiben. Sie sind wichtig und haben sich
bewährt. Daher darf es zu keinen Verschlechterungen für KonsumentInnen beim Telefonieren
und Surfen kommen.