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AK FÜR SIE 05/2017
D
as sind fast fünf Jahre Arbeit“, sagt
Margit Handschmann. Sie ist bei
den AK KonsumentenschützerInnen
für Musterklagen zuständig. Stolz zeigt sie
drei dick gefüllte Aktendeckel mit der Auf-
schrift „Santander“. Sie enthalten die kom-
plette Klage gegen die Santander Consu-
mer Bank – sie musste 50 Vertragsklauseln
für NutzerInnen ihrer CashCard streichen
oder ändern, nachdem die AK eine Klage
gegen sie gewonnen hatte. Nach dem
Klagserfolg handelten die AK Konsumen-
tenschützerInnen mit Santander aus, wie
Betroffene Geld zurückbekommen.
Überhöhte Zinsen retour
Die CashCard der Santander Consumer
Bank funktioniert auf den ersten Blick wie
eine Bankomatkarte – wer damit zahlt, nimmt
aber einen Kredit in Anspruch, der in Raten
abgestottert wird und für den Kreditzinsen
anfallen. Bei Zahlungsverzug kamen noch
Mahnspesen und Verzugszinsen dazu – und
allfällige Sperrentgelte. Handschmann: „Die
Kundinnen und Kunden erhalten jetzt zu viel
bezahlte Sollzinsen und Mahnspesen zurück.
Allfällige Sperrentgelte für die CashCard
und Verzugszinsen werden in vollem Umfang
zurückgezahlt. Zum Teil werden Betroffene
von Santander informiert, zum Teil müssen
sie selbst aktiv werden.“
So funktioniert’s
Wer nach wie vor einen Vertrag mit der
Santander Consumer Bank hat, bekommt
automatisch Kreditzinsen zurück, die höher
als 9,98 Prozent sind. Ebenso werden Ver-
zugszinsen automatisch zurückgezahlt – mit
einem Aufschlag von fünf Prozent.
Selbst beantragen müssen alle KundIn-
nen die Rückzahlung allfälliger Mahnspesen
über 20 Euro und die Rückzahlung sämtlicher
Sperrentgelte. KundInnen, die keinen Vertrag
mehr haben, müssen auch die Rückzahlung
überhöhter Kreditzinsen und Verzugszinsen
selbst beantragen. Adresse: Santander
Consumer Services GmbH, PF 125, 7000
Eisenstadt, 050203 4884,
vertragsaenderung
@ santanderconsumer.at■
P.M.
Info für Santander-CashCard-KundInnen
unter
wien.arbeiterkammer.at/santanderBank zahlt Geld zurück
50 Klauseln für CashCard-Kunden der Santander Bank sind unzulässig
– Betroffene bekommen Geld zurück. Das erreichte die AK.
initiativ
Foto: Christian Fischer
Aktenberge, die BankkundInnen helfen: AK Konsumentenschützerin Margit Handschmann
erreichte, dass Santander Geld zurückzahlen muss
AK Erfolg I
Wien bewirbt sich
um EU-Agentur
Großbritannien tritt aus der Europäischen Uni-
on aus. Also müssen auch die EU-Agenturen
umziehen, die derzeit ihren Sitz in London
haben. Wien und die Bundesregierung haben
jetzt eine Bewerbung unserer Stadt als Sitz
der EU-Agentur für die Zulassung und Über-
wachung von Arzneimitteln abgegeben (auf
Englisch: European Medicines Agency). Das
ist ein Erfolg der Arbeiterkammer und der
Wirtschaftskammer Wien. Sie haben bereits
vorigen Herbst gleichlautende Anträge für
die Bewerbung um die EU-Agentur in Wien
beschlossen. Bekommt unsere Stadt den
Zuschlag, dann ziehen rund 900 Agenturbe-
schäftigte und ihre Familien nach Wien um.
Nachziehen würden viele Biotechnologie- und
Pharmafirmen, die mit der Agentur zu tun
haben.
AK Erfolg II
Strengere Regeln bei
Auto-Abgas-Angaben
Das EU-Parlament hat im April für schärfere
Kontrollen bei Abgasmessungen gestimmt.
Die geplante Verordnung sieht erstmals Kon-
troll- und Strafmöglichkeiten vor, wenn Prüf-
institute oder Kfz-Hersteller bei Abgasangaben
tricksen. Das EU-Parlament stellte sich damit
gegen EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland,
Italien und Spanien. Die AK und Konsumen-
tenschützerInnen in ganz Europa hatten das
EU-Parlament immer wieder gedrängt, für
mehr Kontrollen und härtere Strafen einzu-
treten. Die Verordnung muss noch mit dem
EU-Rat abgestimmt werden.
Weniger Tricks mit dem, was heraus-
kommt: Kontrollen sollen schärfer werden
Foto: picturedesk.com / Visum / Joerg Mueller