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AK FÜR SIE 05/2017

D

as sind fast fünf Jahre Arbeit“, sagt

Margit Handschmann. Sie ist bei

den AK KonsumentenschützerInnen

für Musterklagen zuständig. Stolz zeigt sie

drei dick gefüllte Aktendeckel mit der Auf-

schrift „Santander“. Sie enthalten die kom-

plette Klage gegen die Santander Consu-

mer Bank – sie musste 50 Vertragsklauseln

für NutzerInnen ihrer CashCard streichen

oder ändern, nachdem die AK eine Klage

gegen sie gewonnen hatte. Nach dem

Klagserfolg handelten die AK Konsumen-

tenschützerInnen mit Santander aus, wie

Betroffene Geld zurückbekommen.

Überhöhte Zinsen retour

Die CashCard der Santander Consumer

Bank funktioniert auf den ersten Blick wie

eine Bankomatkarte – wer damit zahlt, nimmt

aber einen Kredit in Anspruch, der in Raten

abgestottert wird und für den Kreditzinsen

anfallen. Bei Zahlungsverzug kamen noch

Mahnspesen und Verzugszinsen dazu – und

allfällige Sperrentgelte. Handschmann: „Die

Kundinnen und Kunden erhalten jetzt zu viel

bezahlte Sollzinsen und Mahnspesen zurück.

Allfällige Sperrentgelte für die CashCard

und Verzugszinsen werden in vollem Umfang

zurückgezahlt. Zum Teil werden Betroffene

von Santander informiert, zum Teil müssen

sie selbst aktiv werden.“

So funktioniert’s

Wer nach wie vor einen Vertrag mit der

Santander Consumer Bank hat, bekommt

automatisch Kreditzinsen zurück, die höher

als 9,98 Prozent sind. Ebenso werden Ver-

zugszinsen automatisch zurückgezahlt – mit

einem Aufschlag von fünf Prozent.

Selbst beantragen müssen alle KundIn-

nen die Rückzahlung allfälliger Mahnspesen

über 20 Euro und die Rückzahlung sämtlicher

Sperrentgelte. KundInnen, die keinen Vertrag

mehr haben, müssen auch die Rückzahlung

überhöhter Kreditzinsen und Verzugszinsen

selbst beantragen. Adresse: Santander

Consumer Services GmbH, PF 125, 7000

Eisenstadt, 050203 4884,

vertragsaenderung

@ santanderconsumer.at

P.M.

Info für Santander-CashCard-KundInnen

unter

wien.arbeiterkammer.at/santander

Bank zahlt Geld zurück

50 Klauseln für CashCard-Kunden der Santander Bank sind unzulässig

– Betroffene bekommen Geld zurück. Das erreichte die AK.

initiativ

Foto: Christian Fischer

Aktenberge, die BankkundInnen helfen: AK Konsumentenschützerin Margit Handschmann

erreichte, dass Santander Geld zurückzahlen muss

AK Erfolg I

Wien bewirbt sich

um EU-Agentur

Großbritannien tritt aus der Europäischen Uni-

on aus. Also müssen auch die EU-Agenturen

umziehen, die derzeit ihren Sitz in London

haben. Wien und die Bundesregierung haben

jetzt eine Bewerbung unserer Stadt als Sitz

der EU-Agentur für die Zulassung und Über-

wachung von Arzneimitteln abgegeben (auf

Englisch: European Medicines Agency). Das

ist ein Erfolg der Arbeiterkammer und der

Wirtschaftskammer Wien. Sie haben bereits

vorigen Herbst gleichlautende Anträge für

die Bewerbung um die EU-Agentur in Wien

beschlossen. Bekommt unsere Stadt den

Zuschlag, dann ziehen rund 900 Agenturbe-

schäftigte und ihre Familien nach Wien um.

Nachziehen würden viele Biotechnologie- und

Pharmafirmen, die mit der Agentur zu tun

haben.

AK Erfolg II

Strengere Regeln bei

Auto-Abgas-Angaben

Das EU-Parlament hat im April für schärfere

Kontrollen bei Abgasmessungen gestimmt.

Die geplante Verordnung sieht erstmals Kon-

troll- und Strafmöglichkeiten vor, wenn Prüf-

institute oder Kfz-Hersteller bei Abgasangaben

tricksen. Das EU-Parlament stellte sich damit

gegen EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland,

Italien und Spanien. Die AK und Konsumen-

tenschützerInnen in ganz Europa hatten das

EU-Parlament immer wieder gedrängt, für

mehr Kontrollen und härtere Strafen einzu-

treten. Die Verordnung muss noch mit dem

EU-Rat abgestimmt werden.

Weniger Tricks mit dem, was heraus-

kommt: Kontrollen sollen schärfer werden

Foto: picturedesk.com / Visum / Joerg Mueller