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AK FÜR SIE 05/2017
Arbeit
Einsatz gegen
Lohndruck
Billigfirmen schicken Arbeiter nach Österreich –
und prellen sie um einen Teil ihres Lohns. Das
bringt alle unter Druck. Die AK hält dagegen.
S
ándor (Name von Redaktion
geändert) sitzt unruhig im Be-
ratungsraum in der Arbeiter-
kammer. Er wechselt häufig
die Position seines linken
Beins. „Das habe ich mir vor
ein paar Wochen gebro-
chen“, sagt er. Und: Der
Bruch ist verheilt, aber er
hat kein Geld, um die
Schraube aus dem Schien-
bein entfernen zu lassen:
„Weil ich nicht versichert
bin, hat der Arzt den Gips
wieder zugemacht und ge-
sagt, ich soll wiederkom-
men, wenn ich Geld habe.“
Warum Sándor kein Geld hat: Vor sei-
nem Unfall wurde er wieder einmal von ei-
ner Baufirma nicht ordnungsgemäß ent-
lohnt und wieder einmal nicht
ordnungsgemäß sozialversichert. Wütend
und enttäuscht erzählt der Ungar von sei-
nen Erfahrungen.
Als er nach Österreich kam, lief die ers-
ten zwei Monate noch „alles korrekt“ ab.
Dann wurde er von der ös-
terreichischen Sozialversi-
cherung abgemeldet und, in
Slowenien angemeldet, so
vermutet er. Das Unterneh-
men, für das er arbeitete, war
nämlich ein slowenisches.
Die letzten beiden Monats-
löhne erhielt er nicht, sagt
er: „Das war ein Schock.“
Vielen seiner Kollegen geht es ähnlich.
Deswegen hat die Arbeiterkammer seinen
Fall übernommen. Arbeitsrechtsberate-
rin Andrea Ebner-Pfeifer: „Wir setzen uns
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
wie Herrn Sándor ein, um die allgemeinen
österreichischen Arbeitnehmerinteressen
und das Lohnniveau zu schützen.“
Günstig über die Grenze
Die slowenische Firma, für die Sándor ar-
beitete, ist ein so genanntes Entsendeun-
ternehmen. Das sind Firmen, die Beschäf-
tigte ins Ausland schicken, um dort
begrenzte Zeit zu arbeiten. Laut Entsende-
richtlinie der EU müssen sie ihren Leuten
dasselbe zahlen, wie Beschäftigte ortsan-
sässiger Firmen kriegen. Allerdings erlaubt
das EU-Recht, dass die ArbeiterInnen für
zwei Jahre in ihrem Heimatland sozialversi-
chert werden können.
Ein klarer Vorteil für Entsendeunterneh-
mer: Erstens sind im Ausland geringere
Was Sie bei Verdacht auf
Lohndumping tun können.
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Die Finanzpolizei,
die Gebietskran-
kenkasse und die Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse kontrollieren, ob in- und
ausländische Firmen in Österreich den
Kollektivvertragslohn zahlen – wenn nicht,
setzt es Strafen.
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Verdacht auf Lohndumping
können
Betriebsrat, Gewerkschaft und AK melden.
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Infos für entsandte Arbeitneh-
merInnen
unter
europa.eu/youreurope/citizens/work/work-abroad/posted-workers/
index
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de.htm
Lohndruck – wer hilft
Das AK Schutzpaket
Immer mehr ausländische Firmen lassen
AK Präsident
Rudi Kaske:
„Kein Freibrief
für Lohn- und
Sozialdumping“
Foto: Sebastian Philipp
„Sie versprechen den
Leuten das Doppelte
wie daheim. Das ist
trotzdem unter
Kollektivvertrag.“
Albert Stranzl
ermittelt gegen
Lohndumping