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Verpackungs-
verordnung (Ver-
packVO) ist ein ab-
fallpolitischer Dauerbrenner.
Sie ist Musterschauplatz für
Diskussionen um die ökonomi-
sche und rechtliche Steuerung
zu mehr Umweltschutz.
Bemerkenswert ist, dass
die „Leitlinien für die Abfall-
wirtschaft“, die die fachliche
Grundlage für das Abfallwirt-
schaftsgesetz (AWG) 1990 ge-
bildet haben, die VerpackVO
so, wie sie 1992 erlassen wor-
den ist, noch gar nicht gekannt
haben. Sie kannten zwar schon
die Idee der „Herstellerverant-
wortung“, etwa in Gestalt von
Produktabgaben oder Stoffver-
boten, um Problemen bei der
Entsorgung eines Produkts vor-
zubeugen. Aber die Idee eines
„kollektiven Systems“ war
den Leitlinien fremd und hat
so auch nicht ins AWG 1990
Eingang gefunden.
Das „flächendeckende Sam-
melsystem“, das sich über Ent-
sorgungsgebühren finanziert,
war eine echte Erfindung, das
ARA-System (Altstoff Recy-
cling Austria) dazu die Erfin-
dung der Wirtschaftskammer
(WKÖ). Doch kritisiert hat das
damals nur die AK – als ökolo-
gisch fragwürdig, verfassungs-
widrig und wettbewerblich
problematisch. Denn es schien
für die anderen Stakeholder ein
genialer Ausweg (siehe Kasten
Seite 11).
UNVERANTWORTLICH
Die wichtigste Frage dabei
ist bis heute unbeantwortet: Ob
die Kunststoffsammlung, die
ab 1993 in rasantem Tempo
in Österreich hochgefahren
worden ist, so überhaupt sinn-
haft ist? Schließlich kostet sie
jährlich fast 100 Millionen
Euro – rund zwei Drittel des
ARA-Gesamtbudgets. Dabei
machen Kunststoffverpackun-
gen mengenmäßig kaum mehr
als zehn Prozent aus.
Die OECD definiert „Exten-
ded Producer Responsibility“
(EPR) alsUmweltpolitikansatz,
in dem die Verantwortung des
Herstellers für ein Produkt auf
die Post-Consumer-Phase im
Lebenszyklus des Produkts er-
weitert wird. Eine EPR-Politik
zeichnet sich aus durch Verla-
gerung der Verantwortung weg
von den Kommunen hin zu den
ProduzentInnen und Bereitstel-
lung von Herstelleranreizen zur
Berücksichtigung des Umwelt-
schutzes bei der Produktent-
wicklung (Ökodesign).
ERP, ab 1985 entstanden,
fokussiert nicht einen einzel-
nen Punkt in der Kette, sondern
die Umwelteigenschaften der
Erzeugnisse über die gesamte
Produktkette.
Die VerpackVO kam kurz
danach, war ein Schnellschuss,
ist mit Blick auf das damalige
Modell DSD (siehe Kasten
Seite 12) und die von Seiten
der WKÖ artikulierten Wün-
sche entwickelt worden. Dass
die VerpackVO die Umwelt
verbessern würde, hat man
einfach angenommen. Beweise
*
Mag. Werner Hochreiter
ist
Jurist und Mitarbeiter der Abteilung
Umwelt & Verkehr in der AK Wien.
Standen die Anzeichen zunächst eher auf Blockade, einigten sich die Re-
gierungsparteien Ende 2012 doch auf ein Begutachtungsverfahren für eine
„AWG-Novelle Verpackungen“. Die Stellungnahmen zeigen die bekannten
Positionen. Was dürfen wir von den Verhandlungen erwarten? Welche Lö-
sungen sollte eigentlich eine Novelle bringen?
VON WERNER HOCHREITER*
Fotos: Schuh (3)
Politik
Produzentenverantwortung I
Ob Extended Producer Responsibility (EPR) wirkt, vor allem ob sich EPR auch
auf das Produktdesign auswirkt, will die Europäische Kommission wieder
untersuchen und einen Leitfaden entwickeln. Mehr Informationen unter:
Zusammenfassung:
Mittlerweile ist es höchste
Zeit, die 2003 ergan-
gene Entscheidung der
EU-Kommission gegen
Altstoff Recycling Austria
(ARA) auch im Abfall-
wirtschaftsgesetz (AWG)
umzusetzen. Der Entwurf
des zuständigen Ministeri-
ums (BMLFUW) zur AWG-
Novelle trägt mehrfach den
Kritikpunkten Rechnung.
Zudem sieht er auch eine
bessere Abstimmung
mit den kommunalen
Sammlungen vor. Doch ob
er kommt, ist noch immer
fraglich.
Verpackungssammlung:
Doch ein Happy End?
D
Seite 10
Wirtschaft & Umwelt 1/2013
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