verwertung rechtfertigt sich
aus dem eingesparten CO
2
. Es
könnte sich leicht herausstel-
len, dass ein Teil der Mittel
etwa besser bei der Förderung
der thermischen Gebäudesa-
nierung eingesetzt ist.
Dass es trotz Deponiever-
ordnung seit 2008 nicht zu
Anpassungen der Sammlun-
gen gekommen ist, zeigt auch
die zweite große Schwäche
der VerpackVO. Sie hat nie
Anreize enthalten, um die
Verpackungssammlung mit
den anderen kommunalen
Sammlungen, insbesondere
der Restmüllsammlung, sinn-
voll abzustimmen. Dabei ist
das wegen der Wechselwir-
kungen dringend nötig. ARA
hatte offenbar kein Interesse
daran, was seltsam ist, da man
annehmen könnte, dass ein
System der Wirtschaft Ein-
sparungspotenziale offensiv
verfolgt. Darum fordert die
AK eine verpflichtende Ab-
stimmung mit den kommuna-
len Sammlungen. Bisher hätte
diese im Wege der Verträge
zwischen ARA und Kommu-
nen stattfinden sollen – so die
Theorie. Doch Verträge sind
der falsche Weg, um öffent-
liche Interessen zu verfolgen.
Entscheidungen über Art und
Umfang der Sammlungen je
Region müssen in den öffent-
lichen Raum geholt und dort
von der zuständigen Behörde
(BMLFUW) nach festgelegten
Regeln entschieden werden.
Aus AK-Sicht muss die 1992
erfolgte Privatisierung dieser
Gestaltungsaufgabe zurückge-
nommen werden.
EPR ist nur gerechtfertigt,
wenn Umweltziele nicht bloß
effektiv, sondern auch effizient
erreicht werden. Die Politik-
papiere der OECD empfehlen
individuell wirkende Instru-
mente wie produktbezogene
Abgaben und Subventionen.
Kollektive Instrumente wie
Rücknahmesysteme (etwa auf-
grund der VerpackVO) werden
eher „durchwachsen“ gesehen,
haben weniger Anreiz zu Öko-
design und Kosteneffizienz,
auch weil sie immer kartell-
rechtliches Konfliktpotenzial
bieten.
So auch in Österreich! Die
EU-Kommission beobachtet
etwa seit 2000 die höchst un-
terschiedlichen EPR-Systeme
in den Mitgliedstaaten. Solche
gibt es fast überall zu Verpa-
ckungen, Elektro- und Elektro-
nikgeräten und Batterien. Ein
Working-Paper aus 2004 defi-
niert Grundsätze, denen diese
Systeme genügen müssen,
denn auch Umweltmaßnahmen
dürfen nicht gegen die EU-
Wettbewerbsregeln verstoßen.
Einer der Wichtigsten ist die
Wahlfreiheit der Lizenzpart-
ner: Wer sich z.B. als Inver-
kehrsetzer von Verpackungen
an solchen Sammelsystemen
beteiligenmuss, soll unter meh-
rerenSystemenwählen können.
Exklusivrechte für ein Sammel-
und Verwertungssystem sind
besonders problematisch.
ARAwar 1992 als Monopol
geplant und die WKÖ will das
auch so beibehalten. Das hat
2003 zu einer Entscheidung der
EU-Kommission gegen ARA
geführt: ARA darf die Mitbe-
nutzung der Sammlung durch
Mitbewerber nicht verhindern.
2011 hat das der EuGH voll
bestätigt. Doch genützt hat es
bis jetzt nichts. Bis heute kön-
nen Mitbewerber die für eine
Genehmigung nötigen Ver-
träge mit den ARA-Regional-
partner-Sammelunternehmen
nicht vorweisen. Mittlerweile
ermittelt die EU-Kommission,
ob ARA seine Mitbewerber im
Gewerbebereich behindert.
Der vorliegende Begutach-
tungsentwurf will der Kritik
mehrfach Rechnung tragen.
Mitbewerber sollen ein Recht
auf Mitbenutzungsverträge
gegenüber den Regionalpart-
nern erhalten. Zudem sollen
die Mitbewerber auch an den
österreichweiten Ausschrei-
bungen der Sammlung beteiligt
werden, die ARA bisher nur
alleine durchgeführt hat. Dazu
soll die Ausschreibungsfüh-
rerschaft nach Marktanteilen
bei der Lizensierung aufgeteilt
werden, was – wie in Deutsch-
land – über eine Verlosung
laufen soll.
WAS KOMMT?
Leider sind aber die Positio-
nen zu diesen Vorschlägen fast
noch immer dieselben wie im
Herbst. ARA, WKÖ und alle
Dienstleister im ARA-System
– dazu gehören die altstoffver-
wertenden Packstoffindustrien
und die Großformen des Han-
dels, die beide überproportional
in den ARA-Gremien vertreten
sind, aber auch die privaten und
kommunalen Entsorger – wol-
len das gar nicht und fordern,
ARA als Leitsystem exklusiv
zu beauftragen. Nur Gemein-
debund und Abfallverbände,
AK und manche Bundesländer
stehen dem Entwurf positiv
gegenüber. Was kommt, steht
in den Sternen.
£
Politik
Wettbewerb nützt den KonsumentInnen, das zeigt die „Sektoruntersuchung duale
Systeme“ des deutschen Bundeskartellamts (BKA). Seit dem Markteintritt von rund
zehn Mitbewerbern von DSD (Duales System Deutschland) haben sich die jährlichen
Kosten der VerpackVO für die KonsumentInnen von 1,78 Milliarden Euro 2003 auf
rund 824 Millionen Euro 2011 halbiert. Bei den Verwertern haben die Maßnahmen
des BKA am unmittelbarsten gegriffen. Große Potenziale sieht das BKA noch in den
regionalen Sammelkosten, die erheblich streuen, obwohl seit 2003 Ausschreibungen
stattfinden. Es kommt auch auf das „Wie“ an.
Seite 12
Wirtschaft & Umwelt 1/2013
Foto: Schuh (1)
Deutschland: Operative Entsorgungskosten der dualen Systeme 2003 und 2011
[Mio.
E
]
2003
2011
Veränderung in %
Erfassung
ca. 918*
517
ca. -44%
Sortierung + Verwertung
ca. 715*
173
ca. -76%
Nebenentgelte (inkl. WH)
ca. 144*
133
ca. -8%
Summe
1.777
824
-54%
VERPACKUNGSSAMMLUNG
WETTBEWERB statt privates monopol
* Aufteilung der Gesamtkosten 2003 auf die einzelnen Positionen geschatzt. Quelle: Bundeskartellamt:Sektoruntersuchung
duale Systeme. Zwischenbilanz der Wettbewerbsöffnung. Abschlussbericht Dezember 2012. Bonn 2012
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...36