in Form von Studien gab es
nicht - übrigens ebensowenig
für die Recyclingquoten der
deutschen VerpackVO oder der
EU-VerpackRL.
Das muss nachgeholt wer-
den. EPR macht nur Sinn,
wenn die Maßnahme wirklich
einen Umweltbeitrag leistet.
Hohe Kosten einer Verwertung
zeigen, dass viel Ressourcen-
einsatz nötig ist. Das ist nicht
umweltverträglich. Hohe Kos-
ten kann man nur in einer Pi-
lotphase akzeptieren, wenn die
Aussicht besteht, dass mit der
Zeit die Maßnahme sich selber
tragen wird. Die Verwertung
von Altpapier oder Altglas ist
deutlich billiger als z.B. das
Entsorgen von Restmüll. Bei
Kunststoffen hat man 20 Jahre
Zeit gehabt und ist dem nicht
annähernd nahe gekommen.
Die AK fordert, dass diese
grundlegenden Fragen gestellt
werden. Da geht es nicht nur
um naheliegende Einsparungs-
potenziale, indem man die
Mischkunststoffsammlung auf
eine Hohlkörpersammlung zu-
rückfährt. So könnten rund 20
Millionen Euro jährlich ohne
ökologische Einbuße einge-
spart werden. Das würde auch
den Platz- und Zeitaufwand der
KonsumentInnen fürs Abfall-
trennen reduzieren. Spätestens
seit Erlassung der Deponie-
verordnung ist es Unfug, dass
rund 60 Prozent der im „Gelben
Sack“ gesammelten Kunst-
stoffe schlussendlich doch in
die Verbrennung gehen, genau
wie der Restmüll, manchmal
sogar in den gleichen Ofen. Das
missachtet die Mitmachbereit-
schaft derKonsumentInnenund
könnte auch schnell zu einer
Gegenreaktion führen, abgese-
hen davon, dass diese Abfälle
teilweise noch immer händisch
sortiert werden müssen.
Nach zwanzig Jahren Ver-
packVO darf auch gefragt
werden, ob die aufgewendeten
Mittel angemessen im Ver-
gleich zu andern Formen des
CO
2
-Sparens sind? Kunststoff-
Politik
Produzentenverantwortung II
Die OECD untersucht seit Jahren Umsetzungen von Extended Pro-
ducer Responsibility (EPR), um daraus Empfehlungen abzuleiten.
Mehr Informationen unter:
,en_2649_34281_35158227_1_1_1_1,00.html
1.
Damals wurde es
immer schwieriger,
neue Deponien zu er-
richten. Anrainer wehrten
sich, strenge Deponie-
standards fehlten. Die
VerpackVO war der Kö-
nigsweg, um Kunststoffe,
die das Restmüllvolumen
anschwellen ließen, in
andere Entsorgungs-
wege zu schleusen.
2.
Der Gesetzgeber
des AWG hatte
zwar viele Aufgaben für
die Kommunen geplant,
aber keine Finanzierung
dafür. So blockierten
die Kommunen erstmal.
Natürlich kann man
Umweltförderungspro-
gramme nicht über Müll-
gebühren finanzieren. Die
wirken wie eine Flat-Tax,
sind verteilungspolitisch
höchst ungerecht. Die
VerpackVO finanzierte
sich versteckt über die
Produktpreise.
3.
Wermutstropfen
war die Privati-
sierungswirkung der
VerpackVO. Die Kommu-
nen als Altstoffsammler
sollten durch das ARA-
System für Verpackun-
gen abgelöst werden.
Die Hoffnung, künftig als
Dienstleister des neuen
Systems beauftragt
zu werden und so an
den neuen Geldtöpfen
teilzuhaben, stimmte die
Kommunen um.
4.
Die Wirtschaft lehnte
Ökoabgaben und
Mehrwegquoten, um
Abfallvermeidung voran-
zutreiben, ab, konnte sich
aber mit der VerpackVO
anfreunden: Man verwal-
tete die eingenommenen
Mittel selber, zudem gab
die VerpackVO freie Hand
bei der Gestaltung des
ARA-Systems. Das hat
aber zu bedenklichen
In-Sich-Geschäft-Kon-
stellationen geführt. Die
Abfüller als eigentliche
Zahler im System waren
von Anfang an in der
Minderheit. Packmittelin-
dustrie und die Großfor-
men des Handels traten
auch als Dienstleister
des Systems auf und be-
stimmten kräftig über ihre
Verträge mit. Das ist bis
heute so geblieben, allen
seit damals laufenden
Wettbewerbsverfahren
zum Trotz.
VERPACKUNGS-VERORDNUNG 1992
GENIALER AUSWEG?
Auch Stellungnahmen können am Papierberg landen
Wirtschaft & Umwelt 1/2013
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Mehr Wettbewerb statt „In-Sich-Geschäfte“
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