Table of Contents Table of Contents
Previous Page  10 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 32 Next Page
Page Background

10

AK FÜR SIE 06/2018

E

rfolg für die AK ArbeitsmarktexpertIn-

nen Sonja Ertl und Günter Krapf beim

Verwaltungsgericht. Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmern, die in den vergan-

genen drei Jahren Notstandshilfe bezogen,

vor der Arbeitslosigkeit laut AMS ein Ein-

kommen unter 2.300 Euro brutto erhalten

und Anspruch auf zumindest einen Familien-

zuschlag für Kinder gehabt haben, können

eine Nachzahlung verlangen. Ihnen wurde

der Ergänzungsbeitrag zu niedrig berechnet.

Urteil hilft Alleinerziehenden

Frau P. hatte Beschwerde eingebracht, da

ihr vom AMS nur 5,80 Euro Notstandshilfe

pro Tag zuerkannt wurden. Dabei hatte sie

eine zehnjährige Tochter zu versorgen. Die

AK erstritt einen höheren Ergänzungsbeitrag

für Frau P. und alle anderen Betroffenen. Das

hilft insbesondere Alleinerzieherinnen, die vor

ihrer Arbeitslosigkeit Teilzeit gearbeitet und

entsprechend wenig verdient haben.

In Summe dürfte es um einen Betrag

von rund 40 Millionen Euro gehen, der den

Betroffenen bisher vorenthalten wurde.

150.000 Menschen können jetzt einen

Antrag auf Neuberechnung stellen, damit

sie eine Nachzahlung der Notstandshilfe

erhalten. Alle jene Leistungsbezieherinnen

und -bezieher, die einen zu niedrigen Ergän-

zungsbetrag erhalten haben, werden vom

AMS persönlich angeschrieben. In diesem

Anschreiben ist ein eigener Antrag beige-

fügt, mit dem der zu niedrig berechnete

Ergänzungsbetrag nachgefordert werden

kann. Wie hoch die Nachzahlung im Einzel-

fall ausfällt, wird individuell geprüft. Die

Anschreiben werden ab Mitte Juni vom AMS

verschickt. Mit den Nachzahlungen ist im

Herbst zu rechnen.

Die Entscheidung ist eines von zwei

wichtigen Richtungsurteilen für arbeitslose

Mitglieder mit Kindern und niedriger Leis-

tungshöhe, die die AK innerhalb von zwei

Jahren erkämpfen konnte. Schon 2016 ist

es in einem Musterverfahren gelungen, eine

Änderung der Leistungsberechnung durch

das AMS durchzusetzen, was Nachzah-

lungsansprüche von über 100 Millionen

Euro zur Folge hatte.

K.N.-A.

Höhere Notstandshilfe

Für 150.000 Menschen wurde die Notstandshilfe zu niedrig berechnet.

Sie können jetzt eine Nachzahlung fordern.

initiativ

Foto: Christian Fischer

Die AK ArbeitsmarktexpertInnen Sonja Ertl und Günter Krapf haben für Härtefälle eine höhere

Notstandshilfe erkämpft

AK Erfolg I

Nach Lohnbetrug

zahlt Firma alles

Der Fall ging durch die Medien: Auf mehreren

Großbaustellen in Wien gab es ein Geflecht

an Scheinfirmen. 21 Arbeiter hatten sich an

die Arbeiterkammer Wien gewandt, weil ihre

Löhne nicht bezahlt worden waren. Die Wirt-

schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

ermittelt wegen schweren Betrugs, Sozialbe-

trugs und Bildung einer kriminellen Vereini-

gung. Jetzt zahlt die Auftraggeberfirma den

von der Arbeiterkammer vertretenen Arbeitern

all ihre Ansprüche plus Zinsen und Ver-

fahrenskosten in der Höhe von insgesamt

60.000 Euro aus.

AK Erfolg II

Hausbesorgerin

gegen Hausherrn

31 Jahre lang war Frau S. als Hausbesor-

gerin die gute Seele eines Wiener Zinshau-

ses. Doch was ihr Dienstgeber kurz vor ihrer

Pensionierung von ihr verlangte, ging zu weit:

Die gesundheitlich angeschlagene Frau sollte

kurz vor ihrer Pensionierung ihre Zwei-Zim-

mer-Wohnung ein ganzes Monat lang zum

Durchgang für Bauarbeiter machen. „Das war

zu viel“, sagt Frau S. – und weigert sich. Als

Hausbesorgerin mit Dienstwohnung konnte

der Hausherr sie aber nicht so einfach loswer-

den. Also klagte der Hausherr Frau S. „Der

Hausherr hat das in vollem Wissen um ihren

Zustand einfach probiert“, so AK Jurist Mark

Westenrieder. Das Gericht gab der Hausbe-

sorgerin in erster Instanz Recht und wies die

Klage ab: Es gebe keinen Kündigungsgrund.

Es kam zu einem guten Vergleich.

Frau S. will allen Mut machen, sich zu

wehren: „Viele Leute trauen sich nicht“

Foto: Erwin Schuh