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AK FÜR SIE 06/2018
E
rfolg für die AK ArbeitsmarktexpertIn-
nen Sonja Ertl und Günter Krapf beim
Verwaltungsgericht. Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmern, die in den vergan-
genen drei Jahren Notstandshilfe bezogen,
vor der Arbeitslosigkeit laut AMS ein Ein-
kommen unter 2.300 Euro brutto erhalten
und Anspruch auf zumindest einen Familien-
zuschlag für Kinder gehabt haben, können
eine Nachzahlung verlangen. Ihnen wurde
der Ergänzungsbeitrag zu niedrig berechnet.
Urteil hilft Alleinerziehenden
Frau P. hatte Beschwerde eingebracht, da
ihr vom AMS nur 5,80 Euro Notstandshilfe
pro Tag zuerkannt wurden. Dabei hatte sie
eine zehnjährige Tochter zu versorgen. Die
AK erstritt einen höheren Ergänzungsbeitrag
für Frau P. und alle anderen Betroffenen. Das
hilft insbesondere Alleinerzieherinnen, die vor
ihrer Arbeitslosigkeit Teilzeit gearbeitet und
entsprechend wenig verdient haben.
In Summe dürfte es um einen Betrag
von rund 40 Millionen Euro gehen, der den
Betroffenen bisher vorenthalten wurde.
150.000 Menschen können jetzt einen
Antrag auf Neuberechnung stellen, damit
sie eine Nachzahlung der Notstandshilfe
erhalten. Alle jene Leistungsbezieherinnen
und -bezieher, die einen zu niedrigen Ergän-
zungsbetrag erhalten haben, werden vom
AMS persönlich angeschrieben. In diesem
Anschreiben ist ein eigener Antrag beige-
fügt, mit dem der zu niedrig berechnete
Ergänzungsbetrag nachgefordert werden
kann. Wie hoch die Nachzahlung im Einzel-
fall ausfällt, wird individuell geprüft. Die
Anschreiben werden ab Mitte Juni vom AMS
verschickt. Mit den Nachzahlungen ist im
Herbst zu rechnen.
Die Entscheidung ist eines von zwei
wichtigen Richtungsurteilen für arbeitslose
Mitglieder mit Kindern und niedriger Leis-
tungshöhe, die die AK innerhalb von zwei
Jahren erkämpfen konnte. Schon 2016 ist
es in einem Musterverfahren gelungen, eine
Änderung der Leistungsberechnung durch
das AMS durchzusetzen, was Nachzah-
lungsansprüche von über 100 Millionen
Euro zur Folge hatte.
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K.N.-A.
Höhere Notstandshilfe
Für 150.000 Menschen wurde die Notstandshilfe zu niedrig berechnet.
Sie können jetzt eine Nachzahlung fordern.
initiativ
Foto: Christian Fischer
Die AK ArbeitsmarktexpertInnen Sonja Ertl und Günter Krapf haben für Härtefälle eine höhere
Notstandshilfe erkämpft
AK Erfolg I
Nach Lohnbetrug
zahlt Firma alles
Der Fall ging durch die Medien: Auf mehreren
Großbaustellen in Wien gab es ein Geflecht
an Scheinfirmen. 21 Arbeiter hatten sich an
die Arbeiterkammer Wien gewandt, weil ihre
Löhne nicht bezahlt worden waren. Die Wirt-
schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
ermittelt wegen schweren Betrugs, Sozialbe-
trugs und Bildung einer kriminellen Vereini-
gung. Jetzt zahlt die Auftraggeberfirma den
von der Arbeiterkammer vertretenen Arbeitern
all ihre Ansprüche plus Zinsen und Ver-
fahrenskosten in der Höhe von insgesamt
60.000 Euro aus.
AK Erfolg II
Hausbesorgerin
gegen Hausherrn
31 Jahre lang war Frau S. als Hausbesor-
gerin die gute Seele eines Wiener Zinshau-
ses. Doch was ihr Dienstgeber kurz vor ihrer
Pensionierung von ihr verlangte, ging zu weit:
Die gesundheitlich angeschlagene Frau sollte
kurz vor ihrer Pensionierung ihre Zwei-Zim-
mer-Wohnung ein ganzes Monat lang zum
Durchgang für Bauarbeiter machen. „Das war
zu viel“, sagt Frau S. – und weigert sich. Als
Hausbesorgerin mit Dienstwohnung konnte
der Hausherr sie aber nicht so einfach loswer-
den. Also klagte der Hausherr Frau S. „Der
Hausherr hat das in vollem Wissen um ihren
Zustand einfach probiert“, so AK Jurist Mark
Westenrieder. Das Gericht gab der Hausbe-
sorgerin in erster Instanz Recht und wies die
Klage ab: Es gebe keinen Kündigungsgrund.
Es kam zu einem guten Vergleich.
Frau S. will allen Mut machen, sich zu
wehren: „Viele Leute trauen sich nicht“
Foto: Erwin Schuh