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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 06/2018

21

Wenig Infos am Stand

Herkunft und Co. sind an Obst- und Gemüseständen meist

nicht ausgeschildert. KonsumentInnen werden oft getäuscht.

Achtung, Falle!

„Gratisstrom“ kostete

doch Geld

Dürfen die das?

H

err M. entdeckte in einem Einkaufszentrum

einen Verkaufsstand, wo man bei einem

„Gewinnspiel“ mitmachen konnte. Zu gewinnen

waren „5 Monate Gratisstrom“. Der Herr am

Verkaufsstand überredete Herrn M. zur Teilnah-

me. Herr M. unterschrieb den entsprechenden

Stromlieferungsvertrag. Zu Hause angekommen,

war er etwas verunsichert, ob er nun wirklich die

kommenden fünf Monate kostenlos Strom bezie-

hen würde. Er las nochmals sorgfältig den un-

terschriebenen Vertrag durch und staunte nicht

schlecht: Tatsächlich ging es im Vertrag um kei-

nen Gratisstrom, sondern um den Wechsel des

Energieanbieters. Herr M. wollte diesen Wechsel

nicht und erklärte unverzüglich seinen Rücktritt

von diesem Vertrag. Doch die Firma wollte den

Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptieren. „Dürfen

die das?“, fragt Herr M.

So sicher nicht!

Anja Mayer,

AK Konsumentenschützerin

G

rundsätzlich sind Verträge verbindlich und

einzuhalten. Es gibt aber Ausnahmen, so

wie im Fall von Herrn M. Er kann von dem

Vertrag zurücktreten, da der Vertrag außer-

halb der Geschäftsräume des Stromanbieters

abgeschlossen wurde. Herr M. kann innerhalb

von 14 Tagen von diesem Vertrag zurücktreten

– und das Unternehmen muss den Rücktritt

auch akzeptieren. Herr M. wandte sich mit sei-

nem Anliegen an den Konsumentenschutz der

Arbeiterkammer. Wir haben dem Stromanbieter

einen Brief geschrieben – mit Erfolg. Das Un-

ternehmen akzeptierte letztlich den Vertrags-

rücktritt von Herrn M. Er war an den von ihm

unterschriebenen Wechsel des Energieanbieters

nicht mehr gebunden.

Fotos: picturedesk.com / Ernst Weingartner, Bernd Juergens / ChromOrange, Larissa Veronesi / Westend61, Foodcollection

T

afeln mit „frischer Spargel, frisch

geerntete Erdbeeren ... aus der

Region“ stechen an den Obst-

und Gemüseständen ins Auge. Die

Obst- und Gemüsestände an großen

Einfallsstraßen oder Landstraßen er-

freuen sich bei KonsumentInnen gro-

ßer Beliebtheit. „Die Menschen neh-

men an, dass das Obst und Gemüse

aus der Region und aus bäuerlicher

Direktvermarktung stammt“, sagt AK

Konsumentenschützer Heinz Schöffl.

„Aber das ist oft ein Irrglaube.“

Eigentlich unterliegen die

Standler –wie andere Lebensmittel-

händler auch – der Kontrolle durch

die amtliche Lebensmittelaufsicht.

Besonders relevant ist, dass es

eine Preis- und Herkunfts-

auszeichnung gibt, und

ob die Anbieter

als bäuerlicher

Direktvermark-

ter oder als Wiederverkäufer – auch

mit am Großgrünmarkt zugekaufter

Ware – erkennbar auftreten.

Wo kommen die Produkte her?

„Steckschilder mit Herkunfts- und

Preisangaben sind bei den Standeln

meist vergebens zu suchen“, weiß

Schöffl. Oft gibt’s die Antwort nur auf

konkrete Nachfrage. „Das Sortiment ist

immer wieder ein Mix aus inländischen

und ausländischen Produkten“, sagt

Schöffl.

Konsumentinnen und Konsumen-

ten sollten eher kritisch an die

Sache herangehen. „Fragen Sie

nach, ob der Standler Wieder-

verkäufer oder Direktvermark-

ter ist. Sie sollten sich

auch erkundigen, woher

das Obst und Gemüse

stammen“, rät der AK

Konsumentenschützer.

D.S.

Standler: Ist drin, was draufsteht?

Werfen Sie einen genauen Blick darauf,

ob sich Obst- und Gemüsestand-

ler an Landstraßen „outen“: Sind sie Direktvermarkter oder Wiederverkäufer, haben sie die

Ware also am Großgrünmarkt zugekauft?

Schauen Sie,

ob die Herkunftsangabe ausgeschildert ist. Oft werden neben

inländischer Ware auch ausländische Produkte verkauft. Herkunftsangaben sind erforder-

lich!

Die Preise für Erdbeeren und Co.

bei den Straßenverkaufsstandlern sind nicht

immer günstig. Sie müssen abwägen, ob das Produkt Ihnen den Preis wert ist.

Wenn der Standler

keine Angaben zu Herkunft und Co. hat, können Sie das der

Lebensmittelaufsicht mitteilen.