

ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 06/2018
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Wenig Infos am Stand
Herkunft und Co. sind an Obst- und Gemüseständen meist
nicht ausgeschildert. KonsumentInnen werden oft getäuscht.
Achtung, Falle!
„Gratisstrom“ kostete
doch Geld
Dürfen die das?
H
err M. entdeckte in einem Einkaufszentrum
einen Verkaufsstand, wo man bei einem
„Gewinnspiel“ mitmachen konnte. Zu gewinnen
waren „5 Monate Gratisstrom“. Der Herr am
Verkaufsstand überredete Herrn M. zur Teilnah-
me. Herr M. unterschrieb den entsprechenden
Stromlieferungsvertrag. Zu Hause angekommen,
war er etwas verunsichert, ob er nun wirklich die
kommenden fünf Monate kostenlos Strom bezie-
hen würde. Er las nochmals sorgfältig den un-
terschriebenen Vertrag durch und staunte nicht
schlecht: Tatsächlich ging es im Vertrag um kei-
nen Gratisstrom, sondern um den Wechsel des
Energieanbieters. Herr M. wollte diesen Wechsel
nicht und erklärte unverzüglich seinen Rücktritt
von diesem Vertrag. Doch die Firma wollte den
Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptieren. „Dürfen
die das?“, fragt Herr M.
So sicher nicht!
Anja Mayer,
AK Konsumentenschützerin
G
rundsätzlich sind Verträge verbindlich und
einzuhalten. Es gibt aber Ausnahmen, so
wie im Fall von Herrn M. Er kann von dem
Vertrag zurücktreten, da der Vertrag außer-
halb der Geschäftsräume des Stromanbieters
abgeschlossen wurde. Herr M. kann innerhalb
von 14 Tagen von diesem Vertrag zurücktreten
– und das Unternehmen muss den Rücktritt
auch akzeptieren. Herr M. wandte sich mit sei-
nem Anliegen an den Konsumentenschutz der
Arbeiterkammer. Wir haben dem Stromanbieter
einen Brief geschrieben – mit Erfolg. Das Un-
ternehmen akzeptierte letztlich den Vertrags-
rücktritt von Herrn M. Er war an den von ihm
unterschriebenen Wechsel des Energieanbieters
nicht mehr gebunden.
Fotos: picturedesk.com / Ernst Weingartner, Bernd Juergens / ChromOrange, Larissa Veronesi / Westend61, Foodcollection
T
afeln mit „frischer Spargel, frisch
geerntete Erdbeeren ... aus der
Region“ stechen an den Obst-
und Gemüseständen ins Auge. Die
Obst- und Gemüsestände an großen
Einfallsstraßen oder Landstraßen er-
freuen sich bei KonsumentInnen gro-
ßer Beliebtheit. „Die Menschen neh-
men an, dass das Obst und Gemüse
aus der Region und aus bäuerlicher
Direktvermarktung stammt“, sagt AK
Konsumentenschützer Heinz Schöffl.
„Aber das ist oft ein Irrglaube.“
Eigentlich unterliegen die
Standler –wie andere Lebensmittel-
händler auch – der Kontrolle durch
die amtliche Lebensmittelaufsicht.
Besonders relevant ist, dass es
eine Preis- und Herkunfts-
auszeichnung gibt, und
ob die Anbieter
als bäuerlicher
Direktvermark-
ter oder als Wiederverkäufer – auch
mit am Großgrünmarkt zugekaufter
Ware – erkennbar auftreten.
Wo kommen die Produkte her?
„Steckschilder mit Herkunfts- und
Preisangaben sind bei den Standeln
meist vergebens zu suchen“, weiß
Schöffl. Oft gibt’s die Antwort nur auf
konkrete Nachfrage. „Das Sortiment ist
immer wieder ein Mix aus inländischen
und ausländischen Produkten“, sagt
Schöffl.
Konsumentinnen und Konsumen-
ten sollten eher kritisch an die
Sache herangehen. „Fragen Sie
nach, ob der Standler Wieder-
verkäufer oder Direktvermark-
ter ist. Sie sollten sich
auch erkundigen, woher
das Obst und Gemüse
stammen“, rät der AK
Konsumentenschützer.
■
D.S.
Standler: Ist drin, was draufsteht?
Werfen Sie einen genauen Blick darauf,
ob sich Obst- und Gemüsestand-
ler an Landstraßen „outen“: Sind sie Direktvermarkter oder Wiederverkäufer, haben sie die
Ware also am Großgrünmarkt zugekauft?
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Schauen Sie,
ob die Herkunftsangabe ausgeschildert ist. Oft werden neben
inländischer Ware auch ausländische Produkte verkauft. Herkunftsangaben sind erforder-
lich!
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Die Preise für Erdbeeren und Co.
bei den Straßenverkaufsstandlern sind nicht
immer günstig. Sie müssen abwägen, ob das Produkt Ihnen den Preis wert ist.
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Wenn der Standler
keine Angaben zu Herkunft und Co. hat, können Sie das der
Lebensmittelaufsicht mitteilen.