Table of Contents Table of Contents
Previous Page  24 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 24 / 32 Next Page
Page Background

Foto: picturedesk.com / Westend61 / VITTA GALLERY

24

AK FÜR SIE 06/2018

Foto: picturedesk.com / dpa Picture Alliance / Jan Haas

Haushaltsversicherung

Achtung, viele

haarige Details

Bei den Prämien, Leistungen und Versiche-

rungssummen weisen Haushaltsversicherungen

große Unterschiede auf. Die Arbeiterkammer

hat 15 Versicherungen analysiert. Bei der Prä-

mie kann gespart werden. Aber die Tarife sind

schwer zu bewerten: Es sind viele Leistungs-

details, Ausschlüsse und Finessen zu den Ver-

sicherungssummen zu beachten. Neuere Tarife

schließen bei einem durch grobe Fahrlässigkeit

herbeigeführten Schaden eine Deckung sogar

bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme

ein. Arbeiterkammer Experte Christian Prant-

ner rät: „Überlegen Sie sich genau, welches

Versicherungspaket Sie bei einer Haushalts-

versicherung brauchen. Es hängt von Ihrer

persönlichen Situation ab, ob ein Basispaket

genügt und welche Extraleistungen sinnvoll

sind.“

Handytarife

Reden und surfen

billiger als 2017!

Heuer gibt es mehr Handy-Anbieter und

-Tarife als noch im Vorjahr. KonsumentInnen

können ihr Geldbörsel schonen: Wer mit dem

günstigsten Tarif telefoniert und surft, kann

sich bis zu 46 Prozent sparen. Wer intensiv

telefoniert und surft, hat einen Preisvorteil

von rund 31 Prozent. Wer fast nur telefo-

niert, hat eher dürftige Ersparnisse. Einige

Verteuerungen gab es bei den Servicepau-

schalen und durch kürzere Aufladezyklen bei

Wertkartenhandys. Aufgefallen: Die Anbieter

schließen Roaming immer öfter aus. Die Ar-

beiterkammer hat Handypreise bei 22 Anbie-

tern verglichen.

Telefonieren und surfen mit dem günstigs-

ten Handytarif bringt Bares

S

ie sind die zukünftigen BuchhalterIn-

nen, LohnverrechnerInnen und Be-

triebswirtInnen: SchülerInnen der

Handelsschulen und der Handelsakademi-

en. Aber wenn sie ihr neuerdings vorge-

schriebenes Pflichtpraktikum in den Ferien

machen, wird fast die Hälfte von ihnen nicht

facheinschlägig eingesetzt – also etwa zum

kopieren oder zum Austragen von Post.

Das ergaben jetzt Befragungen für die AK.

Ein Viertel der PraktikantInnen aus den

Handelsschulen bekam kein Gehalt, im

Schnitt der Handelsschulen und der Han-

delsakademien arbeiteten zehn Prozent

gratis. Weitere elf Prozent bekamen nur Ta-

schengeld; wobei sich die Schulen durch-

aus bemühen, das Praktikum sinnvoll in den

Lehrplan einzubinden. Abbrüche des Prak-

tikums kommen so gut wie nicht vor.

Arbeitsrecht einhalten

AK Direktor Christoph Klein appelliert an

die Unternehmen: „Behandelt die Jugendli-

chen ordentlich, wenn ihr die Fachkräfte

von morgen wollt.“ Viele würden glauben,

Praktika seien Volontariate, während derer

SchülerInnen nur „schnuppern“. Aber, so

Klein: „Sobald Arbeitszeiten und Tätigkei-

ten vorgeschrieben werden, ist es ein Ar-

beitsverhältnis und kein Volontariat.“ In der

Regel sind Praktika Arbeitsverhältnisse, da

Arbeitsleistung erbracht wird und nicht die

Ausbildung im Vordergrund steht.

So sieht das auch Susanne Hofer, Vor-

sitzende der Gewerkschaftsjugend und

Jugendvorsitzende der Gewerkschaft der

Privatangestellten – Druck-Journalismus-

Papier (GPA-djp). Sie fordert mit Klein,

dass die Bezahlung der PraktikantInnen in

den Kollektivverträgen geregelt wird.

Gute Kollektivverträge

Beispiele für die Bezahlung der Praktikan-

tInnen nach Kollektivvertrag: Handel (min-

destens 590 Euro brutto im Monat), chemi-

sche Industrie (mindestens 810 Euro) und

IT-Branche (mindestens 903 Euro).

P.M.

Immer nur kopieren ...?

Wer ein Pflichtpraktikum machen muss, lernt oft auch die

Schattenseite der Arbeitswelt kennen, zeigt eine neue Studie.

Ich weiß, dass ich im Sommer kopiert habe: Viele PflichtpraktikantInnen sind unzufrieden

Praktikum: Das gilt

PflichtpraktikantInnen

haben Rechte.

Darauf sollten sie schauen:

Vor Antritt:

Ist das Praktikum ein

Arbeitsverhältnis samt Kranken-, Pensions-

und Arbeitslosenversicherung? Das muss es

sein, wenn Arbeitszeiten vorgeschrieben

sind und Arbeitsleistungen verlangt werden.

Im Arbeitsvertrag muss stehen:

genaue Tätigkeit, Beginn und Ende des

Praktikums, Arbeitszeit, Entlohnung,

geltender Kollektivvertrag, Beginn und Ende

der täglichen Arbeitszeit, freie Tage.

Überstunden

für unter 18-Jährige

sind verboten!

Anmeldung bei der Krankenkasse:

Die Firma muss eine Kopie aushändigen.

Tipps und Beratung unter

wien.

arbeiterkammer.at

und (bei der

GPA-djp) unter

www.watchlist-praktikum.at