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AK FÜR SIE 10/2017
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atF
ürs Abheben vom Bankomaten dürfen
auch künftig keine Gebühren anfallen.
Die Arbeiterkammer verlangt: Der Zu-
gang zum eigenen Bargeld muss kosten-
los bleiben. Das bedeutet auch: Das Geld-
abheben am Bankomaten muss gratis
bleiben.
Teures „Extra“
Die KonsumentInnen zahlen ohnehin
Gebühren für ihr Konto – auch eine jährli-
che Gebühr für eine Bankomatkarte. Der
Preis dafür ist in der Kontoführungsgebühr
enthalten oder gesondert zu bezahlen.
Aufs Jahr gerechnet würde sich eine Ban-
komatgebühr ganz schön läppern: Kostet
einmal Abheben zwei Euro, und hebt man
einmal in der Woche ab, wären das Extra-
Gebühren von 104 Euro im Jahr.
n
D.S.
Foto: picturedesk.com / APA / Herbert Pfarrhofer
Gratis Abheben muss bleiben
Gesetzliche Regelung für kostenlose Bankomat-Abhebungen nötig.
Abheben am Bankomaten darf nichts extra
kosten, verlangt die AK
Foto: picturedesk.com / dpa Picture Alliance / G. Czepluch
A
nlegerskandale der vergangenen
Jahre zeigen, wie nötig eine gesetzli-
che Basis für eine Gruppenklage ist
– so etwa Alpine oder aktuell VW-Diesel-
gate. „Ansprüche von manchmal tausen-
den Geschädigten könnten so gebündelt
und ökonomisch abgearbeitet werden“,
sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele
Zgubic. AK und VKI machen sich seit Jah-
ren für die Gruppenklage stark. Sie stand
im Regierungsabkommen, wurde bis dato
aber nicht umgesetzt.
Schneller und günstiger
Die Sammelklage „österreichischer Prä-
gung“ hat viele Nachteile. So muss ein
Sammelkläger gefunden werden, der ne-
ben der Organisation auch das Prozess-
kostenrisiko trägt. Der organisatorische
Aufwand ist groß. Weil es oft lange dauert,
bis ein Urteil rechtskräftig ist, verjähren An-
sprüche auch. Und sitzt der Gegner im
Ausland, können Geschädigte ihre An-
sprüche hier gar nicht geltend machen –
jeder müsste im Ausland klagen.
„Gruppenklagen würden Erleichterun-
gen bringen“, sagt Zgubic. „Verfahren könn-
ten schneller und kostengünstiger für viele
Geschädigte durchprozessiert werden. Da
alle Ansprüche in einem Verfahren gebün-
delt werden, würden die Gerichte entlastet
werden, und der Staat spart Geld.“
n
D.S.
Gemeinsam klagen
Gruppenklagen werden seit Jahren diskutiert – passiert ist
nichts. Für die AK ist es aber höchst an der Zeit.
Prozess um den Aktien-Vermittler AWD: AK und VKI wollen leichtere Gruppenklagen
Lebensmittel
Superfood gar
nicht so super
„Gesunde“ Lebensmittel wie Goji-Beeren, Chia-
Samen und Co. boomen. Ein Test von GLOBAL
2000 mit der AK und Südwind kommt jedoch
zu ernüchternden Ergebnissen: Bis zu 13
Schadstoffe wurden auf Goji-Beeren nachge-
wiesen. Bei Chia- und Leinsamen wurden die
gesetzlichen Pestizid-Höchstwerte sogar über-
schritten. „Gerade bei diesen gesunden Produk-
ten erwarten Konsumenten keine Rückstände
von Pestiziden oder Schwermetallen“, sagt AK
Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Er rät:
„Auch heimisches Obst, etwa Johannis- oder
Heidelbeeren, steht dem exotischen Superfood
um nichts nach. Wer Superfood aus fernen
Ländern will, sollte zumindest auf Bio- oder
Fairtrade-Gütesiegel achten.“
Online einkaufen
Wurst & Co: Mehr
erhalten als bestellt
Wer frisch aufgeschnittene Wurst oder fri-
sches Fleisch online bei Supermärkten bestellt,
bekommt meist mehr geliefert. Die AK hat drei
Online-Supermärkte getestet. Das Ergebnis:
Bei Billa und Interspar waren die Gewichtsab-
weichungen im Rahmen, bei Merkur mitunter
groß – meist war die gelieferte Ware „überge-
wichtig“. Überdies war die Preisauszeichnung
im Online-Shop teilweise irreführend. Positiv:
Alle drei lieferten pünktlich – die Aktionen am
Bestelltag galten auch noch an den späte-
ren Liefertagen. Die AK hat Stellungnahmen
von Interspar und Merkur eingeholt: Geringe
Abweichungen beim Gewicht lassen sich nicht
vermeiden. Die Unklarheit bei der Preisaus-
zeichnung wurde behoben.
Frische Wurst geht online: Manchmal gibt’s
geringe Gewichtsabweichungen
Foto: picturedesk.com / Hans Ringhofer