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AK FÜR SIE 10/2017

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

F

ürs Abheben vom Bankomaten dürfen

auch künftig keine Gebühren anfallen.

Die Arbeiterkammer verlangt: Der Zu-

gang zum eigenen Bargeld muss kosten-

los bleiben. Das bedeutet auch: Das Geld-

abheben am Bankomaten muss gratis

bleiben.

Teures „Extra“

Die KonsumentInnen zahlen ohnehin

Gebühren für ihr Konto – auch eine jährli-

che Gebühr für eine Bankomatkarte. Der

Preis dafür ist in der Kontoführungsgebühr

enthalten oder gesondert zu bezahlen.

Aufs Jahr gerechnet würde sich eine Ban-

komatgebühr ganz schön läppern: Kostet

einmal Abheben zwei Euro, und hebt man

einmal in der Woche ab, wären das Extra-

Gebühren von 104 Euro im Jahr.

n

D.S.

Foto: picturedesk.com / APA / Herbert Pfarrhofer

Gratis Abheben muss bleiben

Gesetzliche Regelung für kostenlose Bankomat-Abhebungen nötig.

Abheben am Bankomaten darf nichts extra

kosten, verlangt die AK

Foto: picturedesk.com / dpa Picture Alliance / G. Czepluch

A

nlegerskandale der vergangenen

Jahre zeigen, wie nötig eine gesetzli-

che Basis für eine Gruppenklage ist

– so etwa Alpine oder aktuell VW-Diesel-

gate. „Ansprüche von manchmal tausen-

den Geschädigten könnten so gebündelt

und ökonomisch abgearbeitet werden“,

sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele

Zgubic. AK und VKI machen sich seit Jah-

ren für die Gruppenklage stark. Sie stand

im Regierungsabkommen, wurde bis dato

aber nicht umgesetzt.

Schneller und günstiger

Die Sammelklage „österreichischer Prä-

gung“ hat viele Nachteile. So muss ein

Sammelkläger gefunden werden, der ne-

ben der Organisation auch das Prozess-

kostenrisiko trägt. Der organisatorische

Aufwand ist groß. Weil es oft lange dauert,

bis ein Urteil rechtskräftig ist, verjähren An-

sprüche auch. Und sitzt der Gegner im

Ausland, können Geschädigte ihre An-

sprüche hier gar nicht geltend machen –

jeder müsste im Ausland klagen.

„Gruppenklagen würden Erleichterun-

gen bringen“, sagt Zgubic. „Verfahren könn-

ten schneller und kostengünstiger für viele

Geschädigte durchprozessiert werden. Da

alle Ansprüche in einem Verfahren gebün-

delt werden, würden die Gerichte entlastet

werden, und der Staat spart Geld.“

n

D.S.

Gemeinsam klagen

Gruppenklagen werden seit Jahren diskutiert – passiert ist

nichts. Für die AK ist es aber höchst an der Zeit.

Prozess um den Aktien-Vermittler AWD: AK und VKI wollen leichtere Gruppenklagen

Lebensmittel

Superfood gar

nicht so super

„Gesunde“ Lebensmittel wie Goji-Beeren, Chia-

Samen und Co. boomen. Ein Test von GLOBAL

2000 mit der AK und Südwind kommt jedoch

zu ernüchternden Ergebnissen: Bis zu 13

Schadstoffe wurden auf Goji-Beeren nachge-

wiesen. Bei Chia- und Leinsamen wurden die

gesetzlichen Pestizid-Höchstwerte sogar über-

schritten. „Gerade bei diesen gesunden Produk-

ten erwarten Konsumenten keine Rückstände

von Pestiziden oder Schwermetallen“, sagt AK

Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Er rät:

„Auch heimisches Obst, etwa Johannis- oder

Heidelbeeren, steht dem exotischen Superfood

um nichts nach. Wer Superfood aus fernen

Ländern will, sollte zumindest auf Bio- oder

Fairtrade-Gütesiegel achten.“

Online einkaufen

Wurst & Co: Mehr

erhalten als bestellt

Wer frisch aufgeschnittene Wurst oder fri-

sches Fleisch online bei Supermärkten bestellt,

bekommt meist mehr geliefert. Die AK hat drei

Online-Supermärkte getestet. Das Ergebnis:

Bei Billa und Interspar waren die Gewichtsab-

weichungen im Rahmen, bei Merkur mitunter

groß – meist war die gelieferte Ware „überge-

wichtig“. Überdies war die Preisauszeichnung

im Online-Shop teilweise irreführend. Positiv:

Alle drei lieferten pünktlich – die Aktionen am

Bestelltag galten auch noch an den späte-

ren Liefertagen. Die AK hat Stellungnahmen

von Interspar und Merkur eingeholt: Geringe

Abweichungen beim Gewicht lassen sich nicht

vermeiden. Die Unklarheit bei der Preisaus-

zeichnung wurde behoben.

Frische Wurst geht online: Manchmal gibt’s

geringe Gewichtsabweichungen

Foto: picturedesk.com / Hans Ringhofer