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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2017

19

Oft getäuscht

Vorne ist’s meist bunt und knallig. Bei Lebensmitteln sollte

man hinten auf dem Etikett schauen, was wirklich drin ist.

Achtung, Falle!

Spesen nach

Bank-Fehler

Dürfen die das?

F

rau S. wechselte im Juli ihr Gehaltskonto

zu einer anderen Bank. Ihren laufenden

Kredit ließ sie aber bei ihrer ehemaligen

Hausbank bestehen. Leider vergaß die neue

Bank beim Wechsel des Kontos, den

Abbuchungsauftrag für die Kreditrate beim

neuen Konto einzurichten. Somit versuchte

ihre alte Bank die Kreditrate vom mittlerweile

gelöschten Konto abzubuchen. Da dies nicht

mehr möglich war, verschickte die alte Bank

eine Mahnung und verlangte dafür satte 22

Euro. Frau S. war in dieser Zeit drei Wochen

auf Urlaub und bemerkte erst danach, dass

auch schon ein zweites Mahnschreiben in

ihrem Postkasten lag. Sie war erstaunt

darüber, dass die alte Bank dafür bereits

33 Euro kassierte „Dürfen die das?“ fragt

Frau S.

So sicher nicht!

Martin Korntheuer,

AK Konsumentenschützer

D

ie Bank darf Frau S. keine Mahnspesen

verrechnen, die für jede weitere Mahnung

immer höher ausfallen. Frau S. wandte sich

daher an die Konsumentenberatung der

Arbeiterkammer. Die Arbeiterkammer setzte

sich daraufhin mit der betroffenen alten Bank

in Verbindung und konnte schließlich für Frau

S. erreichen, dass sie die gesamten Mahnspe-

sen zurückbekam. Grundsätzlich können

Mahnspesen durchaus verrechnet werden.

Mahnspesen müssen jedoch in einem ange-

messenen Verhältnis zur Forderung stehen.

Aber unabhängig davon, wie oft eine Bank

mahnt – es ist nicht zulässig, für die einzelnen

Mahnungen immer höhere Spesen zu verrech-

nen. Denn: Der Aufwand für die Mahnung ist

immer der gleiche.

Foto: picturedesk.com / dpa Picture Alliance / Klaus Ohlenschläger

B

unte Abbildungen, etwa saftige

Erdbeeren und perfekte Äpfel

oder Schafe auf einer grünen

Wiese, halten bei näherer Betrachtung

nicht das, was sie signalisieren. Schö-

ne Bilder oder hervorgehobene Zutaten

wie Früchte, Ballaststoffe oder Vollkorn

werden gerne bei Lebensmitteln vorne

am Produkt in den Blickpunkt ge-

rückt.

„Das ist leider oft mehr Mar-

keting als Information. We-

niger verkaufsfördernde,

aber für Konsumentinnen

und Konsumenten ent-

scheidende Angaben fin-

den sich erst hinten am

Etikett“, weiß AK Lebensmit-

tel-Experte Heinz Schöffl. Auch bei

abgebildeten Früchten wird statt

mit relevantem Fruchtanteil oft

mit chemisch-synthetischen

Aromen nachgeholfen. KonsumentIn-

nen werden so getäuscht und bekom-

men gar nicht, was sie erwarten.

„Bei der Bananenmilch einer Mol-

kerei mit abgebildeten Bananen waren

neben chemisch-synthetischen Aromen

ge-

rade einmal 0,5 Prozent von

der Banane enthalten“,

so Schöffl. „So et-

was betrachten wir

als irreführend. Klare

Angaben sollten schon

bei den Abbildungen

generell verpflichtend

sein. Konsumentinnen

und Konsumenten sind

gut beraten, das Zuta-

tenverzeichnis genau

zu lesen“, rät Schöffl.

„Das gibt mehr Auf-

schluss darüber, was wirklich

enthalten ist.“

D.S.

Lebensmittel: Sein oder Schein?

Auch wenn Abbildungen oder Zutaten

vorne am Produkt besonders schön

hervorgehoben sind: Bleiben Sie skeptisch. Tatsächlich wertvolle Informationen sind nicht

so auffällig platziert, sondern finden sich im Kleingedruckten hinten am Etikett.

Wenn Sie wissen wollen,

ob das Produkt zu fett, zu süß oder zu salzig ist, dann

lesen Sie die Nährwertangaben. Diese sind oft leider schwer lesbar. Nehmen Sie eine

Lupe mit. Die AK wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kennzeichnung verbessert

wird.

Zu fett, zu salzig, zu viel Zucker

– die AK tritt weiterhin für ein Ampelsystem bei

der Lebensmittel-Kennzeichnung ein: rot für zu viel, gelb für mittel und grün für wenig

Fett und Co. So könnten Sie auf einen Blick sehen, ob das Produkt ein Fit- oder

Schlappmacher ist.

f