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AK FÜR SIE 09/2015
job
tipps
Bei einer Kündigung
müssen gesetzliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Fristen
eingehalten werden. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Eine Entlassung
dagegen beendet das Arbeitsverhältnis sofort und fristlos. Dafür muss es gewichtige Gründe
geben, etwa eine beharrliche Dienstverweigerung oder grobe Beleidigungen.
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Wenn die „Fristlose“ gerechtfertigt war,
verlieren ArbeiterInnen – anders als
Angestellte – meist den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zu viel verbrauchter
Urlaub kann bei der Endabrechnung abgezogen werden.
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Entlassungen werden aber oft ungerechtfertigt ausgesprochen.
Lassen Sie diese im
Zweifel von Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer AK prüfen. Achtung: Einen Schadenersatz bei
ungerechtfertigter Entlassung müssen Sie innerhalb von 6 Monaten gerichtlich einklagen! Diese
Frist kann auch kürzer sein, je nach Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Fristlose Entlassung: Das gilt
Foto: picturedesk.com / Visum / Andy Ridder
H
annes R.* arbeitete über 20 Jahre in
einem Wiener Geschäft und war un-
ter anderem auch für den täglichen
Kassaabschluss zuständig. Eines Tages
warf ihm sein Chef vor, den Betrag der Ta-
geslosung am Vortag falsch eingetragen
zu haben. Er hatte versehentlich eine Null
zu viel in die Registrierkassa eingegeben.
Der Chef kündigte Herrn R. fristlos und
weigerte sich außerdem, die Abfertigung
für Herrn R. zu zahlen. Herr R. bat die Ar-
beiterkammer um Hilfe.
„Ein so hartes Vorgehen wegen eines
Fehlers nach 22 Jahren ist völlig über-
zogen“, sagt AK Arbeitsrechtsexperte
Philipp Brokes. Denn bei dem Fehler han-
„Fristlose“ ohne Grund
Nach 22 Jahren ist ein kleiner Fehler kein Entlassungsgrund.
Ein kleiner Fehler nach langer, guter Arbeit kann kein Grund für eine fristlose Entlassung sein
delte es sich um einen einmaligen Vorfall,
der auch leicht zu korrigieren war. „Der
Verstoß war daher nicht so schwerwie-
gend, dass die Aufrechterhaltung des Ar-
beitsverhältnisses für den Arbeitgeber un-
zumutbar gewesen wäre“, sagt Brokes.
Hannes R. wehrte sich und ging vors
Arbeits- und Sozialgericht: Die Entlassung
war nicht berechtigt. Es war dem Arbeit-
geber jedenfalls zumutbar, das Arbeitsver-
hältnis zumindest bis zum Ablauf einer re-
gulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Herr
R. hatte daher neben seiner Abfertigung
alt einen Anspruch auf Kündigungsent-
schädigung: Insgesamt bekam er fast
25.000 Euro.
Tipp
von Philipp Brokes,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
Kostenlose Workshops der AK helfen Eltern
und Jugendlichen, die vor einer schwierigen
Schul- oder Berufswahl stehen. Das gemein-
same Gespräch soll Denkanstöße für beide
Seiten geben:
Wer bin ich? Was kann ich? Wie gehe
ich meinen Weg? Was ist Gemeinschaft?
Was hat eigentlich einen Wert?
In einem zweistündigen Treffen können Jugend-
liche und ihre Eltern abseits von den Leistungs-
erwartungen der Gesellschaft und der Schule
diskutieren und darüber nachdenken, was sie in
der Schule oder im Beruf erreichen wollen.
Die Workshops werden von Uly Paya, dem
Leiter der Akademie „Philosophieren mit Kin-
dern & Jugendlichen“, angeleitet.
An jedem der vier Termine sind noch Plätze frei:
30. Sept. 2015, 28. Okt. 2015
21. Nov. 2015, 2. Dez. 2015
jeweils 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn)
Ort:
Bildungszentrum der AK Wien
Theresianumgasse 16–18, 1040 Wien
Bitte melden Sie sich unter
veranstaltungenbp
@
akwien.atmit dem Betreff „Wer bin ich“ an und geben
Sie Ihren Wunschtermin bekannt.
Die Teilnahme ist kostenlos!
Workshops
für Eltern und
SchülerInnen
Jobmesse 50+
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Beratung, Infos und Tipps
für Menschen,
die besonders schwer eine neue Arbeit finden,
gibt es auf der
DSE-Jobmesse 2015 „Perspektive 50+“
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Unter anderem vor Ort:
das AMS, der
Fonds Soziales Wien, die für Soziales zustän-
dige MA 40 der Stadt Wien, der Wiener Arbeit-
nehmerInnenförderungsfonds (Waff) sowie
30 sozialökonomische Betriebe.
Dienstag, 29. September 2015
von 10 bis 15 Uhr
Volkshalle im Wiener Rathaus,
Friedrich-Schmidt-Platz 1, 1010 Wien
(Eingang über Lichtenfelsgasse)
Eintritt frei!