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16

AK FÜR SIE 09/2015

job

tipps

Bei einer Kündigung

müssen gesetzliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Fristen

eingehalten werden. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Eine Entlassung

dagegen beendet das Arbeitsverhältnis sofort und fristlos. Dafür muss es gewichtige Gründe

geben, etwa eine beharrliche Dienstverweigerung oder grobe Beleidigungen.

Wenn die „Fristlose“ gerechtfertigt war,

verlieren ArbeiterInnen – anders als

Angestellte – meist den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zu viel verbrauchter

Urlaub kann bei der Endabrechnung abgezogen werden.

Entlassungen werden aber oft ungerechtfertigt ausgesprochen.

Lassen Sie diese im

Zweifel von Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer AK prüfen. Achtung: Einen Schadenersatz bei

ungerechtfertigter Entlassung müssen Sie innerhalb von 6 Monaten gerichtlich einklagen! Diese

Frist kann auch kürzer sein, je nach Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.

Fristlose Entlassung: Das gilt

Foto: picturedesk.com / Visum / Andy Ridder

H

annes R.* arbeitete über 20 Jahre in

einem Wiener Geschäft und war un-

ter anderem auch für den täglichen

Kassaabschluss zuständig. Eines Tages

warf ihm sein Chef vor, den Betrag der Ta-

geslosung am Vortag falsch eingetragen

zu haben. Er hatte versehentlich eine Null

zu viel in die Registrierkassa eingegeben.

Der Chef kündigte Herrn R. fristlos und

weigerte sich außerdem, die Abfertigung

für Herrn R. zu zahlen. Herr R. bat die Ar-

beiterkammer um Hilfe.

„Ein so hartes Vorgehen wegen eines

Fehlers nach 22 Jahren ist völlig über-

zogen“, sagt AK Arbeitsrechtsexperte

Philipp Brokes. Denn bei dem Fehler han-

„Fristlose“ ohne Grund

Nach 22 Jahren ist ein kleiner Fehler kein Entlassungsgrund.

Ein kleiner Fehler nach langer, guter Arbeit kann kein Grund für eine fristlose Entlassung sein

delte es sich um einen einmaligen Vorfall,

der auch leicht zu korrigieren war. „Der

Verstoß war daher nicht so schwerwie-

gend, dass die Aufrechterhaltung des Ar-

beitsverhältnisses für den Arbeitgeber un-

zumutbar gewesen wäre“, sagt Brokes.

Hannes R. wehrte sich und ging vors

Arbeits- und Sozialgericht: Die Entlassung

war nicht berechtigt. Es war dem Arbeit-

geber jedenfalls zumutbar, das Arbeitsver-

hältnis zumindest bis zum Ablauf einer re-

gulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Herr

R. hatte daher neben seiner Abfertigung

alt einen Anspruch auf Kündigungsent-

schädigung: Insgesamt bekam er fast

25.000 Euro.

Tipp

von Philipp Brokes,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTE

Kostenlose Workshops der AK helfen Eltern

und Jugendlichen, die vor einer schwierigen

Schul- oder Berufswahl stehen. Das gemein-

same Gespräch soll Denkanstöße für beide

Seiten geben:

Wer bin ich? Was kann ich? Wie gehe

ich meinen Weg? Was ist Gemeinschaft?

Was hat eigentlich einen Wert?

In einem zweistündigen Treffen können Jugend-

liche und ihre Eltern abseits von den Leistungs-

erwartungen der Gesellschaft und der Schule

diskutieren und darüber nachdenken, was sie in

der Schule oder im Beruf erreichen wollen.

Die Workshops werden von Uly Paya, dem

Leiter der Akademie „Philosophieren mit Kin-

dern & Jugendlichen“, angeleitet.

An jedem der vier Termine sind noch Plätze frei:

30. Sept. 2015, 28. Okt. 2015

21. Nov. 2015, 2. Dez. 2015

jeweils 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn)

Ort:

Bildungszentrum der AK Wien

Theresianumgasse 16–18, 1040 Wien

Bitte melden Sie sich unter

veranstaltungenbp

@

akwien.at

mit dem Betreff „Wer bin ich“ an und geben

Sie Ihren Wunschtermin bekannt.

Die Teilnahme ist kostenlos!

Workshops

für Eltern und

SchülerInnen

Jobmesse 50+

Beratung, Infos und Tipps

für Menschen,

die besonders schwer eine neue Arbeit finden,

gibt es auf der

DSE-Jobmesse 2015 „Perspektive 50+“

Unter anderem vor Ort:

das AMS, der

Fonds Soziales Wien, die für Soziales zustän-

dige MA 40 der Stadt Wien, der Wiener Arbeit-

nehmerInnenförderungsfonds (Waff) sowie

30 sozialökonomische Betriebe.

Dienstag, 29. September 2015

von 10 bis 15 Uhr

Volkshalle im Wiener Rathaus,

Friedrich-Schmidt-Platz 1, 1010 Wien

(Eingang über Lichtenfelsgasse)

Eintritt frei!