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Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Seite 15

Trinkwasserqualität

Zusammenarbeit erforderlich

T

rinkwasser ist unser wichtigstes Le-

bensmittel. Im Gegensatz zu anderen

Ländern, in denen Oberflächenwasser

durch mehrstufige chemisch-technische

Verfahren aufbereitet werden muss, kann

Österreich seinen Bedarf an Trinkwasser

fast zur Gänze aus geschützten Grundwas-

servorkommen decken. Es gelangt natur-

belassen und mit durchwegs ausgezeich-

neter Qualität zu den KonsumentInnen.

Letztlich schlägt sich die gute natürliche

Wasserqualität in einem günstigen Wasser-

preis nieder.

Österreichs gute Trinkwasserqualität ist

das Ergebnis der Anstrengungen Vieler.

Die Wasserversorger kümmern sich täglich

um die Verfügbarkeit und Qualität des be-

reitgestellten Trinkwassers. Das erreichen

sie durch qualitätssichernde Maßnahmen,

entsprechende Eigenkontrollen und erfor-

derlichenfalls durch Trinkwasseraufberei-

tung. Die Behörden wirken auf Basis der

Gesetze auf eine hohe Qualität des Trink-

wassers und des Grundwassers hin. Die

gesundheitliche Unbedenklichkeit wird

primär durch das Lebensmittelsicherheits-

und Verbraucherschutzgesetz sowie die

Trinkwasserverordnung gewährleistet.

Für die gute Trinkwasserqualität sind

Schutzmaßnahmen des Wasserrechtsge-

setzes 1959 maßgeblich und wichtig. Pro-

bleme sind evident. Grundwassermessun-

gen ergeben insbesondere im Osten und

Südosten Österreichs sowie im oberöster-

reichischen Zentralraum Überschreitungen

von Schwellenwerten überwiegend für Nit-

rat, stellenweise auch für Pestizide. Bisheri-

ge Maßnahmen im Programm Entwicklung

des ländlichen Raums 2007 – 2013 konnten

nicht den gewünschten Erfolg verbuchen.

Im Programm „Entwicklung des ländlichen

Raums in Österreich“, LE 2014 – 2020, wer-

den weiterhin Umweltmaßnahmen ange-

boten. Neben der Unterstützung des Bio-

Landbaus und anderer Umweltmaßnahmen

gibt es eine gezielte Maßnahme: „vorbeu-

gender Grundwasserschutz“. Diese Maß-

nahme sieht insbesondere in gefährdeten

Grundwassergebieten eine Beschränkung

der Stickstoffausbringung und speziell in

Oberösterreich einen Verzicht auf bestimm-

te Pestizide vor. Die mit dieser Maßnahme

verbundene Förderung deckt den Einkom-

mensverlust und die Zusatzkosten ab. Um

auch in gefährdeten Gebieten einen guten

Zustand der Ressource Grundwasser zu

garantieren, ist es wichtig, über einen län-

geren Zeitraum die Bewirtschafter für diese

Maßnahmen zu gewinnen und durch Kon-

trollen die Einhaltung der Förderbedingun-

gen sicherzustellen.

KonsumentInnen können weiterhin

möglichst naturbelassenes Trinkwasser

in guter Qualität genießen.

In Oberösterreich machen Hausbrunnen einen Anteil von fast 22 Prozent an der Wasserversorgung aus

*Dr. Peter Kranner

ist Fachtierarzt für

Lebensmittel und Leiter der Stabstelle:

Koordinierung MIK und AGES der

Sektion II im Bundesministerium

für Gesundheit.