

Wirtschaft & Umwelt 2/2016
Seite 15
Trinkwasserqualität
Zusammenarbeit erforderlich
T
rinkwasser ist unser wichtigstes Le-
bensmittel. Im Gegensatz zu anderen
Ländern, in denen Oberflächenwasser
durch mehrstufige chemisch-technische
Verfahren aufbereitet werden muss, kann
Österreich seinen Bedarf an Trinkwasser
fast zur Gänze aus geschützten Grundwas-
servorkommen decken. Es gelangt natur-
belassen und mit durchwegs ausgezeich-
neter Qualität zu den KonsumentInnen.
Letztlich schlägt sich die gute natürliche
Wasserqualität in einem günstigen Wasser-
preis nieder.
Österreichs gute Trinkwasserqualität ist
das Ergebnis der Anstrengungen Vieler.
Die Wasserversorger kümmern sich täglich
um die Verfügbarkeit und Qualität des be-
reitgestellten Trinkwassers. Das erreichen
sie durch qualitätssichernde Maßnahmen,
entsprechende Eigenkontrollen und erfor-
derlichenfalls durch Trinkwasseraufberei-
tung. Die Behörden wirken auf Basis der
Gesetze auf eine hohe Qualität des Trink-
wassers und des Grundwassers hin. Die
gesundheitliche Unbedenklichkeit wird
primär durch das Lebensmittelsicherheits-
und Verbraucherschutzgesetz sowie die
Trinkwasserverordnung gewährleistet.
Für die gute Trinkwasserqualität sind
Schutzmaßnahmen des Wasserrechtsge-
setzes 1959 maßgeblich und wichtig. Pro-
bleme sind evident. Grundwassermessun-
gen ergeben insbesondere im Osten und
Südosten Österreichs sowie im oberöster-
reichischen Zentralraum Überschreitungen
von Schwellenwerten überwiegend für Nit-
rat, stellenweise auch für Pestizide. Bisheri-
ge Maßnahmen im Programm Entwicklung
des ländlichen Raums 2007 – 2013 konnten
nicht den gewünschten Erfolg verbuchen.
Im Programm „Entwicklung des ländlichen
Raums in Österreich“, LE 2014 – 2020, wer-
den weiterhin Umweltmaßnahmen ange-
boten. Neben der Unterstützung des Bio-
Landbaus und anderer Umweltmaßnahmen
gibt es eine gezielte Maßnahme: „vorbeu-
gender Grundwasserschutz“. Diese Maß-
nahme sieht insbesondere in gefährdeten
Grundwassergebieten eine Beschränkung
der Stickstoffausbringung und speziell in
Oberösterreich einen Verzicht auf bestimm-
te Pestizide vor. Die mit dieser Maßnahme
verbundene Förderung deckt den Einkom-
mensverlust und die Zusatzkosten ab. Um
auch in gefährdeten Gebieten einen guten
Zustand der Ressource Grundwasser zu
garantieren, ist es wichtig, über einen län-
geren Zeitraum die Bewirtschafter für diese
Maßnahmen zu gewinnen und durch Kon-
trollen die Einhaltung der Förderbedingun-
gen sicherzustellen.
KonsumentInnen können weiterhin
möglichst naturbelassenes Trinkwasser
in guter Qualität genießen.
In Oberösterreich machen Hausbrunnen einen Anteil von fast 22 Prozent an der Wasserversorgung aus
*Dr. Peter Kranner
ist Fachtierarzt für
Lebensmittel und Leiter der Stabstelle:
Koordinierung MIK und AGES der
Sektion II im Bundesministerium
für Gesundheit.