

Haushalte sind an einen Hausbrunnen
angeschlossen. Da diese Rate in Ober-
österreich mit über 20 % sehr hoch
ist, führt die Arbeiterkammer Oberös-
terreich bereits seit Jahren Brunnen-
wassertests in den landwirtschaftlich
intensiv genutzten Gebieten durch. Die
aktuellen Ergebnisse weisen auf einen
klaren Negativtrend bei der Überschrei-
tung des Nitrat-Grenzwertes hin. Die
Ergebnisse von 2018 zeigen, dass rund
20% der insgesamt 572 abgegebenen
Proben Nitratwerte über dem gesetzli-
chen Grenzwert von 50mg/l aufweisen.
Beim AK-Wassertest 2016 lagen 9,3%
aller Proben über dem Nitratgrenzwert,
im Jahr 2017 waren es 14,2%. Einige
der Tests weisen gar Grenzwerte über
100 mg/l auf.
Auch offizielle Berichte (Österreichi-
scher Nitratbericht 2016; Rechnungs-
hofbericht 2015 zur Umsetzung der
WRRL im Bereich Grundwasser im
Weinviertel; Wassergüte Jahresbericht
2015; 11. Umweltkontrollbericht 2016)
verdeutlichen, dass sich die Situation
des Nitrateintrags ins Grundwasser
speziell im Norden, Osten und Südos-
ten Österreichs verschlechtert, wo eine
intensive landwirtschaftliche Nutzung
erfolgt und zum Teil geringe Nieder-
schlagsmengen zu verzeichnen sind.
Seit Anfang 2018 ist das überarbeitete
Aktionsprogramm Nitrat in Kraft. Zum
Schutz des Grundwassers sind dar-
in etwa Sperrfristen für Düngung oder
grundsätzliche Düngeverbote geregelt
und damit die Vorgaben der EU-Nitra-
trichtlinie umgesetzt. Für die Nitratrisi-
kogebiete gibt es neue Aufzeichnungs-
pflichten. Künftig müssen Bauern und
Bäuerinnen mit mehr als 15 Hektar
landwirtschaftlicher Fläche oder mehr
als 2 Hektar Gemüse für jedes Feld ge-
nau Buch führen, was sie anbauen und
wieviel Nitrat sie auf die Fläche aufbrin-
gen. Leider werden diese Daten nicht
zentral in ein System eingespeist, um
daraus Schlüsse für die Landbewirt-
schaftung und den benötigten Stick-
stoffverbrauch für die Regionen able-
sen zu können. Diese zentrale Samm-
lung von Daten wäre aber erforderlich,
damit in den nitratbelasteten Gebieten
die Datenaufzeichnung für alle etwas
bringt. Wichtig wäre es auch, die Ag-
rarförderungen an einen strengeren
Grundwasserschutz zu knüpfen. Die
Reform der EU-Agrarpolitik für 2020-
2027 wäre hierfür eine Chance, die ge-
nützt werden muss.
Konzessionsrichtlinie und
Trinkwasserrichtlinie
Insgesamt hatte die Europäische
BürgerInneninitiative „Right2Water“
großen politischen Erfolg: Der Was-
sersektor wurde gänzlich aus der um-
strittenen EU-Konzessionsrichtlinie
ausgenommen. Die Gefahr einer mög-
lichen Liberalisierung der öffentlichen
Wasserversorgung „durch die Hinter-
tür“ war damit vorerst vom Tisch. Eine
Überprüfung im Jahr 2019 wird zeigen,
ob die Europäische Kommission die
Wünsche der Bürger und Bürgerinnen
auch weiterhin einhält.
Als unmittelbare Folgemaßnahme
zur Europäischen BürgerInneniniative
preist die EU-Kommission ihren Vor-
schlag zur Novelle der Trinkwasser-
richtlinie (98/83/EG) an. Bei genauer
Betrachtung fehlt jedoch der universel-
le und leistbare Zugang zu Trinkwasser
– die Mitgliedsstaaten sind lediglich
aufgefordert, für schutzbedürftige und
ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen
den Zugang zu Wasser zu verbessern.
Gleichzeitig wird über Informations-
pflichten der Wasserversorger ein Tor
zur Liberalisierung bzw. Privatisierung
des Wassersektors geöffnet. Unter
dem Deckmantel der Transparenz ge-
genüber den KonsumentInnen sollen
zukünftig private Wasserversorger im
Internet Daten über die Wirtschaftlich-
keit und Effizienz von öffentlichen Was-
serversorgern ablesen können. Gerade
dies wollte die EBI nicht: Sie forderte,
die Wasserwirtschaft von der Liberali-
sierungsagenda auszuschließen.
¨
WASSER IM AUSVERKAUF
DER FALL THESSALONIKI
Die EU-Troika und der Internationale
Währungsfond (IWF) versuchten im
Gegenzug für einen Schuldenerlass
den Druck auf Griechenland zur
Privatisierung der Wasserversor-
gung der zwei größten Städte des
Landes – Athen und Thessaloniki
auszuüben. Privatkonzerne sollen
die Wasserversorgung übernehmen.
Die Menschen in Griechenland
mobilisierten gegen diesen Ausver-
kauf. Sie wurden dabei von der
europäischen Gewerkschaft EPSU
sowie der Zivilgesellschaft in Europa
unterstützt. Über 213.000 GriechIn-
nen unterzeichneten 2014 das
Referendum „Wasser ist Menschen-
recht – Stoppt die Wasserprivatisie-
rung in Griechenland“ 98 Prozent
dieser Stimmen waren gegen eine
Privatisierung. Der Präsident der
Gewerkschaft der Wasserwerke
Yiorgos Archontopoulos von
Thessaloniki kämpft seit Jahren
gegen eine Privatisierung des
Wassers. Der Wasserversorger
EYATH in Thessaloniki macht nach
Aussagen von Yiorgos im Jahr rund
15 Mio. Euro Gewinn. Ein Verkauf
würde geschätzte 35 Mio. Euro
bringen und rund 350 Beschäftigte
betreffen. Griechenland soll seine
Schulden zurückzahlen, aber warum
dafür einen gewinnbringenden
Wasserversorger an Private
verkaufen? Ein griechisches Gericht
entschied, 51% der Wasserversor-
gung müssen in öffentlicher Hand
bleiben. 26 Prozent der Anteile
wurden bereits vor dem Jahr 2010
verkauft, jetzt sollen die restlichen
23 Prozent verkauft werden. Denn
die Regierung in Griechenland hat
bereits kapituliert und wird die
Anteile der Wasserversorgung in
Thessaloniki und Athen verkaufen.
Ministerpräsident Alexis Tsipras hat
bereits zugestimmt.
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern
ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und
entsprechend behandelt werden muss
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 2/2018
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