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Haushalte sind an einen Hausbrunnen

angeschlossen. Da diese Rate in Ober-

österreich mit über 20 % sehr hoch

ist, führt die Arbeiterkammer Oberös-

terreich bereits seit Jahren Brunnen-

wassertests in den landwirtschaftlich

intensiv genutzten Gebieten durch. Die

aktuellen Ergebnisse weisen auf einen

klaren Negativtrend bei der Überschrei-

tung des Nitrat-Grenzwertes hin. Die

Ergebnisse von 2018 zeigen, dass rund

20% der insgesamt 572 abgegebenen

Proben Nitratwerte über dem gesetzli-

chen Grenzwert von 50mg/l aufweisen.

Beim AK-Wassertest 2016 lagen 9,3%

aller Proben über dem Nitratgrenzwert,

im Jahr 2017 waren es 14,2%. Einige

der Tests weisen gar Grenzwerte über

100 mg/l auf.

Auch offizielle Berichte (Österreichi-

scher Nitratbericht 2016; Rechnungs-

hofbericht 2015 zur Umsetzung der

WRRL im Bereich Grundwasser im

Weinviertel; Wassergüte Jahresbericht

2015; 11. Umweltkontrollbericht 2016)

verdeutlichen, dass sich die Situation

des Nitrateintrags ins Grundwasser

speziell im Norden, Osten und Südos-

ten Österreichs verschlechtert, wo eine

intensive landwirtschaftliche Nutzung

erfolgt und zum Teil geringe Nieder-

schlagsmengen zu verzeichnen sind.

Seit Anfang 2018 ist das überarbeitete

Aktionsprogramm Nitrat in Kraft. Zum

Schutz des Grundwassers sind dar-

in etwa Sperrfristen für Düngung oder

grundsätzliche Düngeverbote geregelt

und damit die Vorgaben der EU-Nitra-

trichtlinie umgesetzt. Für die Nitratrisi-

kogebiete gibt es neue Aufzeichnungs-

pflichten. Künftig müssen Bauern und

Bäuerinnen mit mehr als 15 Hektar

landwirtschaftlicher Fläche oder mehr

als 2 Hektar Gemüse für jedes Feld ge-

nau Buch führen, was sie anbauen und

wieviel Nitrat sie auf die Fläche aufbrin-

gen. Leider werden diese Daten nicht

zentral in ein System eingespeist, um

daraus Schlüsse für die Landbewirt-

schaftung und den benötigten Stick-

stoffverbrauch für die Regionen able-

sen zu können. Diese zentrale Samm-

lung von Daten wäre aber erforderlich,

damit in den nitratbelasteten Gebieten

die Datenaufzeichnung für alle etwas

bringt. Wichtig wäre es auch, die Ag-

rarförderungen an einen strengeren

Grundwasserschutz zu knüpfen. Die

Reform der EU-Agrarpolitik für 2020-

2027 wäre hierfür eine Chance, die ge-

nützt werden muss.

Konzessionsrichtlinie und

Trinkwasserrichtlinie

Insgesamt hatte die Europäische

BürgerInneninitiative „Right2Water“

großen politischen Erfolg: Der Was-

sersektor wurde gänzlich aus der um-

strittenen EU-Konzessionsrichtlinie

ausgenommen. Die Gefahr einer mög-

lichen Liberalisierung der öffentlichen

Wasserversorgung „durch die Hinter-

tür“ war damit vorerst vom Tisch. Eine

Überprüfung im Jahr 2019 wird zeigen,

ob die Europäische Kommission die

Wünsche der Bürger und Bürgerinnen

auch weiterhin einhält.

Als unmittelbare Folgemaßnahme

zur Europäischen BürgerInneniniative

preist die EU-Kommission ihren Vor-

schlag zur Novelle der Trinkwasser-

richtlinie (98/83/EG) an. Bei genauer

Betrachtung fehlt jedoch der universel-

le und leistbare Zugang zu Trinkwasser

– die Mitgliedsstaaten sind lediglich

aufgefordert, für schutzbedürftige und

ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen

den Zugang zu Wasser zu verbessern.

Gleichzeitig wird über Informations-

pflichten der Wasserversorger ein Tor

zur Liberalisierung bzw. Privatisierung

des Wassersektors geöffnet. Unter

dem Deckmantel der Transparenz ge-

genüber den KonsumentInnen sollen

zukünftig private Wasserversorger im

Internet Daten über die Wirtschaftlich-

keit und Effizienz von öffentlichen Was-

serversorgern ablesen können. Gerade

dies wollte die EBI nicht: Sie forderte,

die Wasserwirtschaft von der Liberali-

sierungsagenda auszuschließen.

¨

WASSER IM AUSVERKAUF

DER FALL THESSALONIKI

Die EU-Troika und der Internationale

Währungsfond (IWF) versuchten im

Gegenzug für einen Schuldenerlass

den Druck auf Griechenland zur

Privatisierung der Wasserversor-

gung der zwei größten Städte des

Landes – Athen und Thessaloniki

auszuüben. Privatkonzerne sollen

die Wasserversorgung übernehmen.

Die Menschen in Griechenland

mobilisierten gegen diesen Ausver-

kauf. Sie wurden dabei von der

europäischen Gewerkschaft EPSU

sowie der Zivilgesellschaft in Europa

unterstützt. Über 213.000 GriechIn-

nen unterzeichneten 2014 das

Referendum „Wasser ist Menschen-

recht – Stoppt die Wasserprivatisie-

rung in Griechenland“ 98 Prozent

dieser Stimmen waren gegen eine

Privatisierung. Der Präsident der

Gewerkschaft der Wasserwerke

Yiorgos Archontopoulos von

Thessaloniki kämpft seit Jahren

gegen eine Privatisierung des

Wassers. Der Wasserversorger

EYATH in Thessaloniki macht nach

Aussagen von Yiorgos im Jahr rund

15 Mio. Euro Gewinn. Ein Verkauf

würde geschätzte 35 Mio. Euro

bringen und rund 350 Beschäftigte

betreffen. Griechenland soll seine

Schulden zurückzahlen, aber warum

dafür einen gewinnbringenden

Wasserversorger an Private

verkaufen? Ein griechisches Gericht

entschied, 51% der Wasserversor-

gung müssen in öffentlicher Hand

bleiben. 26 Prozent der Anteile

wurden bereits vor dem Jahr 2010

verkauft, jetzt sollen die restlichen

23 Prozent verkauft werden. Denn

die Regierung in Griechenland hat

bereits kapituliert und wird die

Anteile der Wasserversorgung in

Thessaloniki und Athen verkaufen.

Ministerpräsident Alexis Tsipras hat

bereits zugestimmt.

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern

ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und

entsprechend behandelt werden muss

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 2/2018

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