

öffentlichen Daseinsvorsorge wieder
in die eigene Hand genommen wurden
und bestätigen die These, wonach pri-
vate Profitinteressen mit Gemeinwoh-
verpfichtungen nur schwer in Einklang
zu bringen sind.
Krisenmaßnahmen sollen
Rekommunalisierung stoppen
Mit der Finanzmarkt- undWirtschafts-
krise sahen allerdings europäische Kon-
zerne, dieweltweit imWassersektor tätig
sind, ihre Chance wieder ins Geschäft zu
kommen. Trotz weltweit negativer Priva-
tisierungserfahrungen bei der Wasser-
versorgung setzt die EU-Kommission
weiterhin auf Liberalisierung.
Die europaweit verordnete Austeri-
tätspolitik, Anforderungen der Troika an
EU-Krisenländer die eine Privatisierung
der Wasserversorgung (z.B. Griechen-
land, Portugal) als Gegenleistung für
Hilfsgelder vorsehen und Binnenmarkt-
regeln wie etwa verschärfte Ausschrei-
bekriterien durch die Konzessions-
Richtlinie, sollen öffentliche Anbieter aus
dem Markt drängen.
Allerdings regt sich wachsender Wi-
derstand (siehe Kasten links unten).
EU-Trinkwasser-Richtlinie
Die Kommission versucht mit dem
neuen Vorschlag die Zugänglichkeit
zu Trinkwasser für alle BürgerInnen zu
fördern. Allerdings sollte das Recht auf
sauberes und leistbares Trinkwasser
vielmehr als Recht für alle EU-BürgerIn-
nen zukünftig auch wirksam gesichert
und nicht nur gefördert werden. Hier
sind jedenfalls weitere Anpassungen er-
forderlich.
Die einwandfreie Qualität und Versor-
gung mit Trinkwasser wird in Österreich
schon derzeit durch den bestehenden
gesetzlichen Rahmen sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund bedeutet der
zukünftig verpflichtend vorgesehene,
risikobasierte Ansatz mit einer um-
fangreichen Gefahrenbewertung für
die Wasserversorger einen erheblichen
Mehraufwand, dem kein entsprechen-
der Mehrwert gegenüber steht. In Öster-
reich ist die Wasserversorgung im länd-
lichen Raum sehr kleinteilig organisiert.
Insgesamt versorgen rund 5.500 Was-
serversorger die rund 8 Mio. Menschen
mit Wasser von einwandfreier Qualität.
Bei den kleineren Wasserversorgern
würde der zusätzliche Aufwand – bezo-
gen auf die umgesetzte Wassermenge
– erheblich sein und die zu erwartenden
Mehrkosten würden wohl auf die Konsu-
mentInnen abgewälzt.
Gleichzeitig fehlen im Entwurf ande-
re Aspekte, wie beispielsweise Vorsor-
gemaßnahmen zur Qualitätssicherung
von Trinkwasser. Zudem sind einige
Vorschläge, wie Harmonisierungsbe-
stimmungen im Produktbereich, Unter-
suchungsumfang und Häufigkeiten oder
die Risikobewertung für Hausinstallatio-
nen, überschießend. So positiv die Ver-
ankerung des Rechts auf Trinkwasser im
Zuge der Neufassung zu sehen ist, so
aufwändig und unverhältnismäßig sind
andere Vorgaben Daher ist eine praxis
taugliche Überarbeitung des Entwurfes
dringend erforderlich.
Schwerpunkt
Wasser
www.ak-umwelt.atSeite 16
Wirtschaft & Umwelt 2/2018
ª
FOTOS: K. HUBMANN (1) / PIXABAY.COM (1)
Wirtschaft & Umwelt 2/2018
Seite 16
Die EBI sieht die Wasserpolitik im Gegenlicht.
INITIATIVE „RIGHT2WATER“
Eine Europäische Bürgerinitiative
(EBI) gibt UnionsbürgerInnen
die Möglichkeit, spezifische
politische Anliegen auf die EU-
Tagesordnung zu bringen. Dies
erfordert eine Million Unterschriften
aus mindestens sieben EU-Mitglied-
staaten. Im Jahr 2012 startete der
Europäische Gewerkschaftsverband
der Öffentlichen Dienste (EPSU) mit
anderen Gewerkschaften wie
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
und Nichtregierungsorganisationen
die EBI „right2water“. Dabei ging
es darum, das Menschenrecht
auf Wasser in der EU zu verankern
und die Liberalisierung der
Wasserver- und –entsorgung zu
verhindern. Über 1,8 Millionen
Stimmen für einen garantierten
Zugang zu sauberem Trinkwasser
in Europa und gegen die Pläne
der EU-Kommission zur stärkeren
Liberalisierung der Wasserver
sorgung wurden erreicht.
www.right2water.eu