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öffentlichen Daseinsvorsorge wieder

in die eigene Hand genommen wurden

und bestätigen die These, wonach pri-

vate Profitinteressen mit Gemeinwoh-

verpfichtungen nur schwer in Einklang

zu bringen sind.

Krisenmaßnahmen sollen

Rekommunalisierung stoppen

Mit der Finanzmarkt- undWirtschafts-

krise sahen allerdings europäische Kon-

zerne, dieweltweit imWassersektor tätig

sind, ihre Chance wieder ins Geschäft zu

kommen. Trotz weltweit negativer Priva-

tisierungserfahrungen bei der Wasser-

versorgung setzt die EU-Kommission

weiterhin auf Liberalisierung.

Die europaweit verordnete Austeri-

tätspolitik, Anforderungen der Troika an

EU-Krisenländer die eine Privatisierung

der Wasserversorgung (z.B. Griechen-

land, Portugal) als Gegenleistung für

Hilfsgelder vorsehen und Binnenmarkt-

regeln wie etwa verschärfte Ausschrei-

bekriterien durch die Konzessions-

Richtlinie, sollen öffentliche Anbieter aus

dem Markt drängen.

Allerdings regt sich wachsender Wi-

derstand (siehe Kasten links unten).

EU-Trinkwasser-Richtlinie

Die Kommission versucht mit dem

neuen Vorschlag die Zugänglichkeit

zu Trinkwasser für alle BürgerInnen zu

fördern. Allerdings sollte das Recht auf

sauberes und leistbares Trinkwasser

vielmehr als Recht für alle EU-BürgerIn-

nen zukünftig auch wirksam gesichert

und nicht nur gefördert werden. Hier

sind jedenfalls weitere Anpassungen er-

forderlich.

Die einwandfreie Qualität und Versor-

gung mit Trinkwasser wird in Österreich

schon derzeit durch den bestehenden

gesetzlichen Rahmen sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund bedeutet der

zukünftig verpflichtend vorgesehene,

risikobasierte Ansatz mit einer um-

fangreichen Gefahrenbewertung für

die Wasserversorger einen erheblichen

Mehraufwand, dem kein entsprechen-

der Mehrwert gegenüber steht. In Öster-

reich ist die Wasserversorgung im länd-

lichen Raum sehr kleinteilig organisiert.

Insgesamt versorgen rund 5.500 Was-

serversorger die rund 8 Mio. Menschen

mit Wasser von einwandfreier Qualität.

Bei den kleineren Wasserversorgern

würde der zusätzliche Aufwand – bezo-

gen auf die umgesetzte Wassermenge

– erheblich sein und die zu erwartenden

Mehrkosten würden wohl auf die Konsu-

mentInnen abgewälzt.

Gleichzeitig fehlen im Entwurf ande-

re Aspekte, wie beispielsweise Vorsor-

gemaßnahmen zur Qualitätssicherung

von Trinkwasser. Zudem sind einige

Vorschläge, wie Harmonisierungsbe-

stimmungen im Produktbereich, Unter-

suchungsumfang und Häufigkeiten oder

die Risikobewertung für Hausinstallatio-

nen, überschießend. So positiv die Ver-

ankerung des Rechts auf Trinkwasser im

Zuge der Neufassung zu sehen ist, so

aufwändig und unverhältnismäßig sind

andere Vorgaben Daher ist eine praxis­

taugliche Überarbeitung des Entwurfes

dringend erforderlich.

Schwerpunkt

Wasser

www.ak-umwelt.at

Seite 16

Wirtschaft & Umwelt 2/2018

ª

FOTOS: K. HUBMANN (1) / PIXABAY.COM (1)

Wirtschaft & Umwelt 2/2018

Seite 16

Die EBI sieht die Wasserpolitik im Gegenlicht.

INITIATIVE „RIGHT2WATER“

Eine Europäische Bürgerinitiative

(EBI) gibt UnionsbürgerInnen

die Möglichkeit, spezifische

politische Anliegen auf die EU-

Tagesordnung zu bringen. Dies

erfordert eine Million Unterschriften

aus mindestens sieben EU-Mitglied-

staaten. Im Jahr 2012 startete der

Europäische Gewerkschaftsverband

der Öffentlichen Dienste (EPSU) mit

anderen Gewerkschaften wie

younion _ Die Daseinsgewerkschaft

und Nichtregierungsorganisationen

die EBI „right2water“. Dabei ging

es darum, das Menschenrecht

auf Wasser in der EU zu verankern

und die Liberalisierung der

Wasserver- und –entsorgung zu

verhindern. Über 1,8 Millionen

Stimmen für einen garantierten

Zugang zu sauberem Trinkwasser

in Europa und gegen die Pläne

der EU-Kommission zur stärkeren

Liberalisierung der Wasserver­

sorgung wurden erreicht.

www.right2water.eu