

Kartellbehörden grünes Licht für
diesen Zusammenschluss ge-
geben. Bayer bezahlt rund 56
Milliarden Euro für die Fusion mit
Monsanto und wird dadurch zum
weltweit führenden Anbieter von
Saatgut und Pestiziden. Damit
wird die Machtkonzentration im
Saatgut- und Agrarchemiesektor
noch größer und der Wettbe-
werb erheblich geringer. Nach
der Übernahme wird auch der
Name Monsanto Geschichte
sein. Bayer möchte diesen mit
viel Kritik behafteten Namen
nicht weiterführen, die Produkte
sollen ihren Namen behalten.
Damit wird zukünftig Bayer mit
dem umstrittenen Pestizid „Gly-
phosat“ in Verbindung gebracht.
Das Pestizid wird von der WHO
als krebserregend eingestuft, die
EU-Zulassungsbehörde EFSA
kam zu einer anderen Einschät-
zung. Vorerst ist Glyphosat für
die nächsten fünf Jahre zuge-
lassen.
SI
VERÄNDERTE PFLANZEN
EuGH stärkt das
Vorsorgeprinzip
Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) bestätigt das Recht von
Nichtregierungsorganisationen,
Fragen bezüglich der gesund-
heitlichen Risiken gentechnisch
veränderter Pflanzen gericht-
lich überprüfen zu lassen. Im
vorliegenden Fall geht es um
Gentechnik-Sojabohnen der
Firmen Monsanto und Pioneer,
die nach Einschätzung der NGO
Testbiotech und anderer Exper-
tInnen nicht ausreichend auf
gesundheitliche Risiken getestet
wurden. Die EU-Kommission
wollte es Testbiotech verwehren,
die Importzulassung gerichtlich
überprüfen zu lassen. Gegen
diese Rechtsauslegung hatte
Testbiotech eine Grundsatzklage
eingereicht. Der EuGH hat die
Klage jetzt für zulässig erklärt.
Die EU-Kommission hatte den
Import gentechnisch veränderter
Pflanzen auf der Grundlage von
unzureichendenRisikoprüfungen
erlaubt. Im Mai 2015 hatte Test-
biotech gemeinsam mit der Or-
ganisation GeneWatch UK einen
Antrag auf Überprüfung einer
Importzulassung für Gentechnik-
Sojabohnen mit veränderter
Ölqualität eingereicht. Die EU-
Kommission hatte erklärt, man
könne gemäß der entsprechen-
den EU-Verordnung (1367/2006)
nur Umweltrisiken überprüfen
lassen, nicht aber Risiken für die
menschliche Gesundheit. Dieser
Rechtsauffassung wurde jetzt
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 2/2018
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KOMMENTAR VON RUUD KLEIN
Kommentar
Neoliberaler Lieferservice
„Regierung räumt der Wirtschaft den Vor-
rang ein“, titelte die APA im März nach dem
10. Ministerrat. Da hatte die Bundesregie-
rung ua. eine Staatszielbestimmung „wettbe-
werbsfähiger Wirtschaftsstandort“ angekün-
digt.
Schon im Mai hat die Bundesregierung
den Vorschlag unverändert als Regierungsvor-
lage dem Parlament übermittelt. Der Vorschlag
ist übrigens wortident mit dem Initiativantrag,
der im Sommer 2017 über Betreiben der Wirt-
schaft anlässlich der ablehnenden Dritte-Piste-
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
schon einmal im Parlament eingebracht worden
ist. Er sollte das Bundesverfassungsgesetz über
den umfassenden Umweltschutz entschärfen,
damit Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojek-
te nicht länger mit Umweltargumenten blockiert
werden können, so die Behauptung.
Die Wirtschaft hat bestellt und die Regierung
hat geliefert. Mit Vollgas und aller Kritik zum
Trotz. Für eine öffentliche Aussprache zu den
Begutachtungsergebnissen war auch keine Zeit.
Wer als Stakeholder gehört wird, wird ja situati-
onselastisch festgelegt.
Nun müssen sich die Regierungsparteien im
Parlament um die nötige Verfassungsmehrheit
bemühen. Man kann nur hoffen, dass es da
auch um die Frage geht, inwiefern ein solches
Staatsziel nützlich fürs allgemeine Beste ist.
Denn wie damit Planungssicherheit hergestellt
und Verfahren beschleunigt werden sollen, er-
schließt sich nicht. Wenn die Politik besser steu-
ern will, was bei Verfahren rauskommt, dann
müssen vielmehr Gesetze wie das Luftfahrt-
gesetz den Behörden und Gerichten deutlich
klarere Vorgaben machen. Doch zur überfälligen
Modernisierung der Infrastrukturgesetze trägt
das neue Staatsziel nichts bei.
Es bleibt nur die Symbolik, die es allerdings
auch sonst in sich hat: Denn wirtschaftliche
Grundrechte gibt es schon jetzt in der Verfas-
sung, soziale Grundrechte dagegen nicht. Käme
der „wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandort“,
wie ihn die Industrie versteht zusätzlich in die
Verfassung, so könnte daraus ein Instrument
zur Aushebelung sozialer Rechte und kollektiver
Sicherungssysteme werden.
*
Werner Hochreiter
ist Jurist und Mitarbeiter der Abteilung
Umwelt & Verkehr der AK Wien.