

D
ie Kosten für Bankkunden sind ver
traglich geregelt. Generell gilt: Die
Banken dürfen bei bestehenden Ver
trägen keine neuen Spesen ohne Einver
ständnis des Kunden oder der Kundin ein
führen. Sie dürfen auch nicht die Zinsen
und Gebühren willkürlich erhöhen.
■
Eine Bank kann einen bestehenden
Vertrag
nur mit Ihrer Zustimmung ändern.
Achtung: Die neueren Geschäftsbedingun
gen sehen allerdings vor, dass bei Schwei
gen die Zustimmung zur Vertragsänderung
als erteilt gilt. Damit können auch Gebüh
renerhöhungen einhergehen. Daher: Konto
auszüge, Bankbriefe oder EMails genau
lesen. Wobei: Nach aktueller Rechtsspre
chung des Obersten Gerichtshofes sind
Vertragsänderungen, bei denen Schweigen
der KundInnen als Zustimmung gelten soll,
nicht unbegrenzt zulässig. Eine Grenze
kann etwa die Inflation sein.
■
Auch bei bestehenden Gehalts-, Pen-
sions- oder Jugendkonten
dürfen die
Zinsen und Spesen nicht willkürlich geän
dert werden. Variable Überziehungs und
Habenzinsen können nur aufgrund
vertrag
licher Zinsanpassungsklauseln nach oben
oder unten gehen.
■
Bei bestehenden Kreditverträgen
ist
die Zinsanpassung vertraglich genau ge
regelt durch die so genannte Zinsanpas
Was die Bank darf
Banken dürfen Zinsen und Gebühren nicht beliebig erhöhen. Wer
seine Rechte als BankkundIn kennt, spart bares Geld.
Bankkunden haben Rechte. Die Bank kann
nicht einfach mehr verlangen
Foto: picturedesk.com / vario images / Ulrich Baumgarten
Anmeldung fürs Studium
Ob Fachhochschule, besonders
nachgefragte Uni-Studienfächer oder Pädago-
gische Hochschule: Schon jetzt ist es Zeit für
die Anmeldung für 2015/16.
■
Fachhochschulen:
Sie müssen sich jetzt
schon anmelden, weil die Zahl der Studienplät-
ze beschränkt ist. Fachhochschulen bieten viele
Studien nicht nur in Vollzeitform, sondern auch
berufsbegleitend an. Ein Studium ist auch mit
einer einschlägigen Berufsausbildung (Lehrab-
schluss und Zusatzprüfungen) möglich.
■
Universitäten:
Bei besonders stark
nachgefragten Studienfächern wie Wirtschaft,
Psychologie, Biologie, Informatik und den
Lehramtsstudien gibt es ebenfalls spezielle
Zugangsregeln. Es laufen derzeit die Fristen
für die notwendige Registrierung.
■
Pädagogische Hochschulen:
Auch hier
gibt es unterschiedliche Anmelde- und Auf-
nahmeverfahren.
Info unter
www.fachhochschulen.
ac.at, www.studienbeginn.atund
www.studienplattform.atTipp
von Martha Eckl,
AK BILDUNGSEXPERTIN
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2015
25
■
Für die klassische
ArbeitnehmerInnen-
veranlagung
(den Jahresausgleich) benöti-
gen Sie das Formular L1.
■
Wenn Sie Kinder haben,
füllen Sie zu-
sätzlich die Beilage L1k aus.
■
Die Beilage L1i
benötigen Sie, wenn Sie
auch ausländische Einkünfte, beispielsweise
eine ausländische Pension, beziehen.
■
Wenn Sie neben Ihrem Dienstverhält-
nis
auch selbstständige Einkünfte über
730 Euro im Jahr haben, müssen Sie anstelle
der ArbeitnehmerInnenveranlagung eine Ein-
kommensteuererklärung abgeben. In diesem
Fall benötigen Sie das Formular E1.
■
Wer Anspruch
auf das Pendlerpauschale
hat, kann das entweder mit der Arbeitneh-
merInnenveranlagung geltend machen oder
sofort bei der monatlichen Lohnabrechnung
durch die Firma berücksichtigen lassen. In
diesem Fall geben Sie bei der Firma den aus-
gefüllten Ausdruck des Pendlerrechners ab.
■
AlleinverdienerInnen
und Alleinerzieher-
Innen können den Alleinverdiener- oder Allein-
erzieherabsetzbetrag ebenfalls schon monatlich
bei Arbeitgeber oder Arbeitgeberin berücksich-
tigen lassen, wenn Sie das Formular E30 dort
abgeben.
Infos unter
wien.arbeiterkammer.at/steuer;
Formulare beim Finanzamt
oder zum Bestellen unter
bmf.gv.at>
Formulare
Formulare fürs
Finanzamt
Tipp
Martin Saringer
AK STEUEREXPERTE
unter
haushaltsbudget.arbeiterkammer.at– QRCode fürs Smartphone rechts
Heben und
Tragen leicht
ge
machtBestelltelefon:
310 00 10
374
EMail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
HEBEN UND TRAGEN
LEICHT GEMACHT
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ISBN978-3-7063-0508-2
www.gesundearbeit.atEine Initiativevon
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NewsletterGesundeArbeit
Alle Infos zuSicherheitundGesundheit inderArbeit
-Aktuelle Themen
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Anmeldungunter
www.gesundearbeit.at/newsletterEine Initiative von
und
AK_Inform_COVER____REIN__CC.indd AlleSeiten
02.12.14 10:51
sungsklausel: KreditZinsänderungen sind
nur zulässig, wenn sich die im Vertrag defi
nierten Zinssätze ändern – das sind meist
international festgelegte Zinssätze wie der
Euribor.
■
Die Spesen,
etwa Kontospesen, dürfen
sich nur im vertraglich vereinbarten Aus
maß erhöhen – etwa entsprechend der
allgemeinen Teuerung.
■
Bei bestehenden Sparbüchern mit
variablen Zinsen
unterliegen die Zinsen
ebenfalls den Zinsanpassungsklauseln im
Vertrag.
Checklisten und Tipps für bestehende und
neu abzuschließende Bankprodukte unter
wien.arbeiterkammer.at/konsument/geld