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D

ie Kosten für Bankkunden sind ver­

traglich geregelt. Generell gilt: Die

Banken dürfen bei bestehenden Ver­

trägen keine neuen Spesen ohne Einver­

ständnis des Kunden oder der Kundin ein­

führen. Sie dürfen auch nicht die Zinsen

und Gebühren willkürlich erhöhen.

Eine Bank kann einen bestehenden

Vertrag

nur mit Ihrer Zustimmung ändern.

Achtung: Die neueren Geschäftsbedingun­

gen sehen allerdings vor, dass bei Schwei­

gen die Zustimmung zur Vertragsänderung

als erteilt gilt. Damit können auch Gebüh­

renerhöhungen einhergehen. Daher: Konto­

auszüge, Bankbriefe oder EMails genau

lesen. Wobei: Nach aktueller Rechtsspre­

chung des Obersten Gerichtshofes sind

Vertragsänderungen, bei denen Schweigen

der KundInnen als Zustimmung gelten soll,

nicht unbegrenzt zulässig. Eine Grenze

kann etwa die Inflation sein.

Auch bei bestehenden Gehalts-, Pen-

sions- oder Jugendkonten

dürfen die

Zinsen und Spesen nicht willkürlich geän­

dert werden. Variable Überziehungs und

Habenzinsen können nur aufgrund

vertrag­

licher Zinsanpassungsklauseln nach oben

oder unten gehen.

Bei bestehenden Kreditverträgen

ist

die Zinsanpassung vertraglich genau ge­

regelt durch die so genannte Zinsanpas­

Was die Bank darf

Banken dürfen Zinsen und Gebühren nicht beliebig erhöhen. Wer

seine Rechte als BankkundIn kennt, spart bares Geld.

Bankkunden haben Rechte. Die Bank kann

nicht einfach mehr verlangen

Foto: picturedesk.com / vario images / Ulrich Baumgarten

Anmeldung fürs Studium

Ob Fachhochschule, besonders

nachgefragte Uni-Studienfächer oder Pädago-

gische Hochschule: Schon jetzt ist es Zeit für

die Anmeldung für 2015/16.

Fachhochschulen:

Sie müssen sich jetzt

schon anmelden, weil die Zahl der Studienplät-

ze beschränkt ist. Fachhochschulen bieten viele

Studien nicht nur in Vollzeitform, sondern auch

berufsbegleitend an. Ein Studium ist auch mit

einer einschlägigen Berufsausbildung (Lehrab-

schluss und Zusatzprüfungen) möglich.

Universitäten:

Bei besonders stark

nachgefragten Studienfächern wie Wirtschaft,

Psychologie, Biologie, Informatik und den

Lehramtsstudien gibt es ebenfalls spezielle

Zugangsregeln. Es laufen derzeit die Fristen

für die notwendige Registrierung.

Pädagogische Hochschulen:

Auch hier

gibt es unterschiedliche Anmelde- und Auf-

nahmeverfahren.

Info unter

www.fachhochschulen.

ac.at, www.studienbeginn.at

und

www.studienplattform.at

Tipp

von Martha Eckl,

AK BILDUNGSEXPERTIN

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2015

25

Für die klassische

ArbeitnehmerInnen-

veranlagung

(den Jahresausgleich) benöti-

gen Sie das Formular L1.

Wenn Sie Kinder haben,

füllen Sie zu-

sätzlich die Beilage L1k aus.

Die Beilage L1i

benötigen Sie, wenn Sie

auch ausländische Einkünfte, beispielsweise

eine ausländische Pension, beziehen.

Wenn Sie neben Ihrem Dienstverhält-

nis

auch selbstständige Einkünfte über

730 Euro im Jahr haben, müssen Sie anstelle

der ArbeitnehmerInnenveranlagung eine Ein-

kommensteuererklärung abgeben. In diesem

Fall benötigen Sie das Formular E1.

Wer Anspruch

auf das Pendlerpauschale

hat, kann das entweder mit der Arbeitneh-

merInnenveranlagung geltend machen oder

sofort bei der monatlichen Lohnabrechnung

durch die Firma berücksichtigen lassen. In

diesem Fall geben Sie bei der Firma den aus-

gefüllten Ausdruck des Pendlerrechners ab.

AlleinverdienerInnen

und Alleinerzieher-

Innen können den Alleinverdiener- oder Allein-

erzieherabsetzbetrag ebenfalls schon monatlich

bei Arbeitgeber oder Arbeitgeberin berücksich-

tigen lassen, wenn Sie das Formular E30 dort

abgeben.

Infos unter

wien.arbeiterkammer.at/

steuer;

Formulare beim Finanzamt

oder zum Bestellen unter

bmf.gv.at

>

Formulare

Formulare fürs

Finanzamt

Tipp

Martin Saringer

AK STEUEREXPERTE

unter

haushaltsbudget.arbeiterkammer.at

– QRCode fürs Smartphone rechts

Heben und

Tragen leicht

ge

macht

Bestelltelefon:

310 00 10

374

EMail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

HEBEN UND TRAGEN

LEICHT GEMACHT

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

GUTEHALTUNGENUNDBEWEGUNGENBEIDERARBEIT

AKWIEN

HEBENUND TRAGEN LEICHTGEMACHT

ISBN978-3-7063-0508-2

www.gesundearbeit.at

Eine Initiativevon

und

NewsletterGesundeArbeit

Alle Infos zuSicherheitundGesundheit inderArbeit

-Aktuelle Themen

-News

-Veranstaltungstipps

-Buch-undBroschürentipps

-Ernährungstipp

Anmeldungunter

www.gesundearbeit.at/newsletter

Eine Initiative von

und

AK_Inform_COVER____REIN__CC.indd AlleSeiten

02.12.14 10:51

sungsklausel: KreditZinsänderungen sind

nur zulässig, wenn sich die im Vertrag defi­

nierten Zinssätze ändern – das sind meist

international festgelegte Zinssätze wie der

Euribor.

Die Spesen,

etwa Kontospesen, dürfen

sich nur im vertraglich vereinbarten Aus­

maß erhöhen – etwa entsprechend der

allgemeinen Teuerung.

Bei bestehenden Sparbüchern mit

variablen Zinsen

unterliegen die Zinsen

ebenfalls den Zinsanpassungsklauseln im

Vertrag.

Checklisten und Tipps für bestehende und

neu abzuschließende Bankprodukte unter

wien.arbeiterkammer.at/konsument/geld