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AK FÜR SIE 04/2017

leben

tipps

E

s ist besonders ärgerlich. Da hat man

ein Handy, das erst ein paar Monate alt

ist, und es spielt verrückt. Oder man

kauft einen Kühlschrank, und der surrt nach

ein paar Wochen Betrieb ganz komisch.

Elektrogeräte gehen oft schneller kaputt

oder haben mehr Macken, als einem lieb ist.

Aber was kann man in so einem Fall tun?

Gewährleistung bedeutet,

dass eine

Ware beim Kauf frei von Mängeln sein

muss. Trifft das nicht zu, haben Sie Gewähr-

leistungsrechte. Zeigt sich innerhalb von

sechs Monaten ein Mangel, ist davon aus-

zugehen, dass er bereits bei der Übergabe

vorhanden war. In diesen ersten sechs Mo-

naten muss das Unternehmen beweisen,

Neu und schon kaputt

Wie, wo und wann man sich beschweren kann, wenn vor kur-

zem gekaufte Geräte nicht mehr richtig funktionieren.

Die Freude über neue Elektrogeräte währt manchmal nur kurz

Foto: picturedesk.com / Westend61 / Jana Mänz

dass es bei Übergabe keine Mängel gab –

ausgenommen sind verderbliche Waren

oder typische Abnützungserscheinungen.

Welche Gewährleistungsrechte ha-

ben Sie?

Das hängt vom Mangel ab. Mög-

lich sind zunächst kostenlose Verbesserun-

gen oder Austausch, und wenn dies nicht

möglich oder mit einem unverhältnismäßi-

gen Aufwand verbunden ist, Preisminde-

rung oder bei einem nicht bloß geringfügi-

gen Mangel eine Vertragsaufhebung mit

Rückgabe von Ware und Geld. Wenn Sie

das Gerät selbst kaputt gemacht haben,

gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht.

Tipps, wie man richtig reklamiert, finden Sie

unter

wien.arbeiterkammer.at/reklamation

Alles über

Betriebs-

kosten

Bestelltelefon:

01 50165

401

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

Bitte geben Sie Ihre

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an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

kurz

notiert

Smart Meter – Die neue Strom-

zählergeneration rollt an

In Österreich werden derzeit „intelligen-

te“ Stromzähler –

die so genannten Smart

Meter – eingeführt. Bis Ende 2019 soll in fast

allen Haushalten der Stromverbrauch „smart“

gemessen werden. Denn aufgrund der

technologischen Entwicklungen wird es über

kurz oder lang die alten analogen Stromzähler

nicht mehr geben.

Intelligente“ Stromzähler

haben für

die KonsumentInnen Vorteile und Nachteile.

Die KundInnen wissen künftig schneller, wie

viel und wann sie Strom verbrauchen.

Allerdings verursacht gerade die Transparenz

des Stromverbrauchs bei KonsumentInnen

Datenschutzbedenken. „Trotz der guten

Datenschutzregelungen im Gesetz sind diese

Datenschutzbedenken ernst zu nehmen“, sagt

Sandra Siedl, Energieexpertin der AK Wien.

Das Wahlrecht der Strom-KundInnen,

keinen „intelligenten“ Stromzähler zu haben,

wird aber derzeit wegen der unklaren

Regelung im Gesetz auf die lange Bank

geschoben. Nach Meinung der AK besteht

aber die Möglichkeit, herkömmliche elektroni-

sche Stromzähler einzubauen. Bei diesen

Geräten können dann – je nach Wunsch der

KonsumentInnen – die „intelligenten“

Funktionen aktiviert oder eben aber auch

deaktiviert werden.

Einen Musterbrief, mit dem Sie der

laufenden Datenübertragung widerspre-

chen können, finden Sie unter

wien.arbeiterkammer.at/smartmeter

BETRIEBS-

KOSTEN

MEHRDURCHBLICKBEI

MIETWOHNUNGEN

So wird es eine gute Reise

Ein Urlaub soll keinen Ärger nach sich

ziehen.

Daher sollten Sie vor der Buchung

bereits verschiedene Angebote (online und/

oder im Reisebüro, je nach Ziel und Reiseart)

genau miteinander vergleichen. Informieren

Sie sich auch über den jeweiligen Veran-

stalter.

Pauschalreisende,

die Flug und Unter-

kunft im Paket bei einem Reiseveranstalter

buchen, sind rechtlich besser geschützt als

Individualreisende.

Als Anzahlung bezahlen Sie im

Normalfall

bei der Buchung eine Bearbei-

tungsgebühr und höchstens 20 Prozent des

Gesamtpreises. Der Restbetrag folgt bei Erhalt

der Reisedokumente, Sonderwünsche sollten

Sie sich schon in der Reisebestätigung ver-

merken lassen.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt

es nicht,

nachträgliches Umbuchen kann

hohe Kosten verursachen, teilweise ist es

nicht möglich.

Tipp

von Anja Mayer,

AK KONSUMENTENSCHUTZEXPERTIN