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AK FÜR SIE 04/2017
leben
tipps
E
s ist besonders ärgerlich. Da hat man
ein Handy, das erst ein paar Monate alt
ist, und es spielt verrückt. Oder man
kauft einen Kühlschrank, und der surrt nach
ein paar Wochen Betrieb ganz komisch.
Elektrogeräte gehen oft schneller kaputt
oder haben mehr Macken, als einem lieb ist.
Aber was kann man in so einem Fall tun?
■
Gewährleistung bedeutet,
dass eine
Ware beim Kauf frei von Mängeln sein
muss. Trifft das nicht zu, haben Sie Gewähr-
leistungsrechte. Zeigt sich innerhalb von
sechs Monaten ein Mangel, ist davon aus-
zugehen, dass er bereits bei der Übergabe
vorhanden war. In diesen ersten sechs Mo-
naten muss das Unternehmen beweisen,
Neu und schon kaputt
Wie, wo und wann man sich beschweren kann, wenn vor kur-
zem gekaufte Geräte nicht mehr richtig funktionieren.
Die Freude über neue Elektrogeräte währt manchmal nur kurz
Foto: picturedesk.com / Westend61 / Jana Mänz
dass es bei Übergabe keine Mängel gab –
ausgenommen sind verderbliche Waren
oder typische Abnützungserscheinungen.
■
Welche Gewährleistungsrechte ha-
ben Sie?
Das hängt vom Mangel ab. Mög-
lich sind zunächst kostenlose Verbesserun-
gen oder Austausch, und wenn dies nicht
möglich oder mit einem unverhältnismäßi-
gen Aufwand verbunden ist, Preisminde-
rung oder bei einem nicht bloß geringfügi-
gen Mangel eine Vertragsaufhebung mit
Rückgabe von Ware und Geld. Wenn Sie
das Gerät selbst kaputt gemacht haben,
gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht.
Tipps, wie man richtig reklamiert, finden Sie
unter
wien.arbeiterkammer.at/reklamationAlles über
Betriebs-
kosten
Bestelltelefon:
01 50165
401
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atBitte geben Sie Ihre
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Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
kurz
notiert
Smart Meter – Die neue Strom-
zählergeneration rollt an
In Österreich werden derzeit „intelligen-
te“ Stromzähler –
die so genannten Smart
Meter – eingeführt. Bis Ende 2019 soll in fast
allen Haushalten der Stromverbrauch „smart“
gemessen werden. Denn aufgrund der
technologischen Entwicklungen wird es über
kurz oder lang die alten analogen Stromzähler
nicht mehr geben.
■
„
Intelligente“ Stromzähler
haben für
die KonsumentInnen Vorteile und Nachteile.
Die KundInnen wissen künftig schneller, wie
viel und wann sie Strom verbrauchen.
Allerdings verursacht gerade die Transparenz
des Stromverbrauchs bei KonsumentInnen
Datenschutzbedenken. „Trotz der guten
Datenschutzregelungen im Gesetz sind diese
Datenschutzbedenken ernst zu nehmen“, sagt
Sandra Siedl, Energieexpertin der AK Wien.
■
Das Wahlrecht der Strom-KundInnen,
keinen „intelligenten“ Stromzähler zu haben,
wird aber derzeit wegen der unklaren
Regelung im Gesetz auf die lange Bank
geschoben. Nach Meinung der AK besteht
aber die Möglichkeit, herkömmliche elektroni-
sche Stromzähler einzubauen. Bei diesen
Geräten können dann – je nach Wunsch der
KonsumentInnen – die „intelligenten“
Funktionen aktiviert oder eben aber auch
deaktiviert werden.
Einen Musterbrief, mit dem Sie der
laufenden Datenübertragung widerspre-
chen können, finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at/smartmeterBETRIEBS-
KOSTEN
MEHRDURCHBLICKBEI
MIETWOHNUNGEN
So wird es eine gute Reise
Ein Urlaub soll keinen Ärger nach sich
ziehen.
Daher sollten Sie vor der Buchung
bereits verschiedene Angebote (online und/
oder im Reisebüro, je nach Ziel und Reiseart)
genau miteinander vergleichen. Informieren
Sie sich auch über den jeweiligen Veran-
stalter.
■
Pauschalreisende,
die Flug und Unter-
kunft im Paket bei einem Reiseveranstalter
buchen, sind rechtlich besser geschützt als
Individualreisende.
■
Als Anzahlung bezahlen Sie im
Normalfall
bei der Buchung eine Bearbei-
tungsgebühr und höchstens 20 Prozent des
Gesamtpreises. Der Restbetrag folgt bei Erhalt
der Reisedokumente, Sonderwünsche sollten
Sie sich schon in der Reisebestätigung ver-
merken lassen.
■
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt
es nicht,
nachträgliches Umbuchen kann
hohe Kosten verursachen, teilweise ist es
nicht möglich.
Tipp
von Anja Mayer,
AK KONSUMENTENSCHUTZEXPERTIN