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Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2017

25

Ihr Bankenrechner

unter

www.bankenrechner.at

E

in unangenehmes Schreiben dürften

in den kommenden Tagen und Wo-

chen viele MieterInnen in Wien erhal-

ten: Die Richtwerte, die die Basis für rund

200.000 Mietverträge in Wien bilden, wer-

den nämlich angehoben. Betroffen sind

alle, die eine Wohnung in einem Altbau

haben – sofern der Vertrag nicht vor März

1994 abgeschlossen wurde. Auch in Wie-

ner Gemeindewohnungen gilt er, aller-

dings bei Mietverträgen ab 2004.

In Wien steigt der Richtwert

von 5,39

auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzflä-

che. Das bedeutet, die Mieten steigen um

rund 3,5 Prozent. In den Richtwerten sind

keine Zu- oder Abschläge oder zum Bei-

spiel eine Möbelmiete berücksichtigt.

Ab 1. April

können die neuen Werte

bei neuen Mietverträgen verrechnet wer-

den. Bestehende Verträge dürfen ab Mai

erhöht werden. Allerdings nur, sofern eine

Wertsicherung des Hauptmietzinses im

Vertrag festgeschrieben wurde – was in

den meisten Verträgen der Fall ist.

Damit die Erhöhung gültig ist,

müs-

sen die MieterInnen ein Schreiben von ih-

rem Vermieter bekommen. Eine mündliche

Erhöhung der Mieten ist also nicht zuläs-

sig. Die Briefe dürfen frühestens ab April

verschickt werden (also erst, wenn die

neuen Richtwerte schon gelten) und müs-

Achtung, höherer Zins

Wen betrifft die Erhöhung der Miet-Richtwerte, in welchen

Fällen ist sie wirksam? So kontrollieren Sie ihren Vermieter.

Für viele Wiener MieterInnen wird Wohnen

demnächst teurer

sen bis spätestens 14 Tage vor dem

nächsten Zinstermin bei den MieterInnen

sein. „Kommt das Schreiben zu spät an,

verschiebt sich die Erhöhung um einen

Monat“, sagt Walter Rosifka, Mietrechtsex-

perte der AK Wien.

Die Erhöhung der Richtwerte

fand

zuletzt 2014 statt, im Vorjahr wurde die

eigentlich vorgesehene Anpassung auch

aufgrund des Drucks der Arbeiterkammer

durch ein Mietrechtliches Inflations-

linderungsgesetz verhindert. Dadurch ha-

ben sich die Haushalte in den vergange-

nen zwölf Monaten im Schnitt 150 Euro

gespart.

Informationen rund ums Wohnen

wien.arbeiterkammer.at/wohnen

Foto: picturedesk.com / WirtschaftsBlatt / Foltin Jindrich

Ihr Recht, die Miete zu reduzieren

Wenn man in der Mietwohnung nicht mehr so wohnen kann,

wie das bei

Abschluss des Mietvertrags vereinbart worden ist, wenn also die Heiztherme oder der Wasserboiler

nicht mehr funktioniert, wenn Schimmel oder sonstige Beeinträchtigungen auftreten, haben Sie das

Recht, für die Dauer der Beeinträchtigung die Miete zu reduzieren. Gerichte haben etwa entschie-

den, dass eine zehnprozentige Mietzinsminderung bei Unbenutzbarkeit der Dusche wegen Tempera-

turschwankungen, die sogar zu leichten Verbrennungen führen könnten, gerechtfertigt ist.

Achtung:

Kein Recht auf Mietzinsminderung besteht, wenn die Mieterin bzw. der Mieter die

Heiztherme oder den Warmwasserboiler selbst eingebaut hat.

Sobald die Beeinträchtigung

beseitigt ist beziehungsweise die Schäden behoben sind, ist

eine Mietzinsreduktion nicht mehr möglich.

Lassen Sie sich beraten,

bevor Sie eine Mietzinsreduktion geltend machen.

Wie Sie bei einer Mietzinsreduktion vorgehen sollen, lesen Sie unter

wien.arbeiterkammer.at/mietzinsreduktion

Sprechstunde

Steuer-Fragen

von Eltern

facebook.com/Arbeiterkammer

Teslime

Bis zu welchem Alter kann man

die Betreuung von Kindern absetzen?

AK Steuerexperte Martin Sa-

ringer

Liebe Teslime, bis zum 10.

Geburtstag der Kinder, und zwar

inklusive Essensbeiträgen, Bastelkosten

usw. Ausnahmen gibt es bei Alleinerziehe-

rInnen und bei behinderten Kindern.

Nadine

Kann man die Schullandwoche

von den Kindern auch abschreiben?

Martin

Liebe Nadine, leider

nicht. Absetzbar sind immer nur

die reinen Kosten für die Kinder-

betreuung, nicht aber die Kosten im Zu-

sammenhang mit schulischen Aktivitäten

wie Schulschikursen, Projektwochen oder

Landschulwochen.

Gül

ş

ah

Hallo, der Kinderfreibetrag beträgt

ja 440 Euro jährlich PRO Kind. Ich habe

aber zwei Kinder und hab nur 400 Euro

vom Steuerausgleich bezahlt bekommen.

Das verstehe ich nicht ganz.

Martin

Liebe Gül

ş

ah, liebe Mitle-

serInnen, das mit dem Kinder-

freibetrag verwirrt viele. Ihr seid

also in guter Gesellschaft. :-) Kinderfreibe-

trag bedeutet nicht, dass man pro Kind

440 Euro aufs Konto bekommt, sondern

dass das steuerpflichtige Einkommen um

diesen Betrag vermindert wird und ihr da-

mit weniger Steuern zahlt. Was man we-

gen des Kinderfreibetrags an Steuern zu-

rückbekommt, hängt vom Einkommen ab.

Aber um den Daumen herum lässt sich

sagen, dass ihr rund ein Drittel von diesem

Betrag vom Finanzamt zurückbekommt.

demnächst

facebook.com/Arbeiterkammer

Sie fragen, AK ExpertInnen antworten.

Die nächste

AK Facebook-Sprechstunde

gibt es zum Thema

Elternteilzeit.

Dienstag, 25. April, von 14–16 Uhr