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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2017
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Ihr Bankenrechner
unter
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in unangenehmes Schreiben dürften
in den kommenden Tagen und Wo-
chen viele MieterInnen in Wien erhal-
ten: Die Richtwerte, die die Basis für rund
200.000 Mietverträge in Wien bilden, wer-
den nämlich angehoben. Betroffen sind
alle, die eine Wohnung in einem Altbau
haben – sofern der Vertrag nicht vor März
1994 abgeschlossen wurde. Auch in Wie-
ner Gemeindewohnungen gilt er, aller-
dings bei Mietverträgen ab 2004.
■
In Wien steigt der Richtwert
von 5,39
auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzflä-
che. Das bedeutet, die Mieten steigen um
rund 3,5 Prozent. In den Richtwerten sind
keine Zu- oder Abschläge oder zum Bei-
spiel eine Möbelmiete berücksichtigt.
■
Ab 1. April
können die neuen Werte
bei neuen Mietverträgen verrechnet wer-
den. Bestehende Verträge dürfen ab Mai
erhöht werden. Allerdings nur, sofern eine
Wertsicherung des Hauptmietzinses im
Vertrag festgeschrieben wurde – was in
den meisten Verträgen der Fall ist.
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Damit die Erhöhung gültig ist,
müs-
sen die MieterInnen ein Schreiben von ih-
rem Vermieter bekommen. Eine mündliche
Erhöhung der Mieten ist also nicht zuläs-
sig. Die Briefe dürfen frühestens ab April
verschickt werden (also erst, wenn die
neuen Richtwerte schon gelten) und müs-
Achtung, höherer Zins
Wen betrifft die Erhöhung der Miet-Richtwerte, in welchen
Fällen ist sie wirksam? So kontrollieren Sie ihren Vermieter.
Für viele Wiener MieterInnen wird Wohnen
demnächst teurer
sen bis spätestens 14 Tage vor dem
nächsten Zinstermin bei den MieterInnen
sein. „Kommt das Schreiben zu spät an,
verschiebt sich die Erhöhung um einen
Monat“, sagt Walter Rosifka, Mietrechtsex-
perte der AK Wien.
■
Die Erhöhung der Richtwerte
fand
zuletzt 2014 statt, im Vorjahr wurde die
eigentlich vorgesehene Anpassung auch
aufgrund des Drucks der Arbeiterkammer
durch ein Mietrechtliches Inflations-
linderungsgesetz verhindert. Dadurch ha-
ben sich die Haushalte in den vergange-
nen zwölf Monaten im Schnitt 150 Euro
gespart.
Informationen rund ums Wohnen
wien.arbeiterkammer.at/wohnenFoto: picturedesk.com / WirtschaftsBlatt / Foltin Jindrich
Ihr Recht, die Miete zu reduzieren
Wenn man in der Mietwohnung nicht mehr so wohnen kann,
wie das bei
Abschluss des Mietvertrags vereinbart worden ist, wenn also die Heiztherme oder der Wasserboiler
nicht mehr funktioniert, wenn Schimmel oder sonstige Beeinträchtigungen auftreten, haben Sie das
Recht, für die Dauer der Beeinträchtigung die Miete zu reduzieren. Gerichte haben etwa entschie-
den, dass eine zehnprozentige Mietzinsminderung bei Unbenutzbarkeit der Dusche wegen Tempera-
turschwankungen, die sogar zu leichten Verbrennungen führen könnten, gerechtfertigt ist.
■
Achtung:
Kein Recht auf Mietzinsminderung besteht, wenn die Mieterin bzw. der Mieter die
Heiztherme oder den Warmwasserboiler selbst eingebaut hat.
■
Sobald die Beeinträchtigung
beseitigt ist beziehungsweise die Schäden behoben sind, ist
eine Mietzinsreduktion nicht mehr möglich.
■
Lassen Sie sich beraten,
bevor Sie eine Mietzinsreduktion geltend machen.
Wie Sie bei einer Mietzinsreduktion vorgehen sollen, lesen Sie unter
wien.arbeiterkammer.at/mietzinsreduktionSprechstunde
Steuer-Fragen
von Eltern
facebook.com/ArbeiterkammerTeslime
Bis zu welchem Alter kann man
die Betreuung von Kindern absetzen?
AK Steuerexperte Martin Sa-
ringer
Liebe Teslime, bis zum 10.
Geburtstag der Kinder, und zwar
inklusive Essensbeiträgen, Bastelkosten
usw. Ausnahmen gibt es bei Alleinerziehe-
rInnen und bei behinderten Kindern.
Nadine
Kann man die Schullandwoche
von den Kindern auch abschreiben?
Martin
Liebe Nadine, leider
nicht. Absetzbar sind immer nur
die reinen Kosten für die Kinder-
betreuung, nicht aber die Kosten im Zu-
sammenhang mit schulischen Aktivitäten
wie Schulschikursen, Projektwochen oder
Landschulwochen.
Gül
ş
ah
Hallo, der Kinderfreibetrag beträgt
ja 440 Euro jährlich PRO Kind. Ich habe
aber zwei Kinder und hab nur 400 Euro
vom Steuerausgleich bezahlt bekommen.
Das verstehe ich nicht ganz.
Martin
Liebe Gül
ş
ah, liebe Mitle-
serInnen, das mit dem Kinder-
freibetrag verwirrt viele. Ihr seid
also in guter Gesellschaft. :-) Kinderfreibe-
trag bedeutet nicht, dass man pro Kind
440 Euro aufs Konto bekommt, sondern
dass das steuerpflichtige Einkommen um
diesen Betrag vermindert wird und ihr da-
mit weniger Steuern zahlt. Was man we-
gen des Kinderfreibetrags an Steuern zu-
rückbekommt, hängt vom Einkommen ab.
Aber um den Daumen herum lässt sich
sagen, dass ihr rund ein Drittel von diesem
Betrag vom Finanzamt zurückbekommt.
demnächst
facebook.com/ArbeiterkammerSie fragen, AK ExpertInnen antworten.
Die nächste
AK Facebook-Sprechstunde
gibt es zum Thema
Elternteilzeit.
Dienstag, 25. April, von 14–16 Uhr