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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2017

19

Vertrag läuft weiter

Selbst bei „befristeten“ Reiseversicherungen kommt es

oft zu automatischen Verlängerungen, warnt die AK.

Achtung, Falle!

Betriebskosten

nur geschätzt

Dürfen die das?

D

ie Eigentumswohnung könnte es werden,

dachte sich Frau K. beim Studieren der

Inserate. Frau K. meldete sich beim Makler. Er

schickte ihr ein Exposé mit Fotos und techni-

schen Daten inklusive Kaufpreis des Verkäufers.

Weiters teilte er ihr mit: Die Betriebskosten

und Instandhaltungsrücklage würden 240 Euro

brutto monatlich ausmachen. Bei erfolgreicher

Vermittlung sei eine Provision an ihn zu zahlen.

Frau K. unterschrieb das Kaufanbot. Als sie

einzog, wunderte sie sich. Sie bekam von der

Immobilienverwaltung eine monatliche Vor-

schreibung von 330 Euro brutto. Sie erfuhr von

der Verwaltung, dass die monatliche Vorschrei-

bung schon seit Jahren in dieser Höhe liege.

Frau K. fragte beim Makler nach. Er meinte,

die Kosten waren geschätzt, er sei nicht ver-

pflichtet, sie über diese Kosten aufzuklären. Er

sei auch nicht bereit – wie von ihr verlangt –,

einen Teil der Provision zurückzuzahlen. „Dürfen

die das?“, fragt Frau K.

So sicher nicht!

Susanne Peinbauer,

AK Wohnrechtsexpertin

D

er Makler hätte Frau K. über die Höhe der

korrekten Instandhaltungsrücklage und das

Betriebskosten-Akonto inklusive Umsatzsteuer

schriftlich aufklären müssen. Das gilt auch für

alle Dinge, die für das zu vermittelnde Geschäft

wesentlich sind. Da der Makler das nicht ge-

tan hat, hat er gegen seine Informations- und

Aufklärungspflichten aus dem Maklervertrag

verstoßen und seinen Maklervertrag mangelhaft

erfüllt. Daher hat Frau K. gegen den Makler

einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der

Provision, auch wenn der Kaufvertrag schon

zustande gekommen ist.

Foto: picturedesk.com / Westend61 / Konstantin Trubavin

F

rau M. hatte über ein Online-Rei-

sebuchungsportal einen Urlaub

gebucht und auch gleich eine auf

ein Jahr befristete Reiseversicherung

abgeschlossen. Etwa ein Jahr nach

dem Urlaub buchte der Reiseversi-

cherer eine Folgeprämie von

rund 107 Euro von ihrem Konto

ab. Frau M. war mehr als ver-

wundert. Sie fragte nach und

erfuhr vom Reiserversiche-

rer, dass sich die Reiseversi-

cherung automatisch um

ein Jahr verlängert hat. Der

Grund dafür: Sie hatte den

Vertrag nicht rechtzeitig ge-

kündigt. Frau M. wusste aber

nicht, dass sich die Reisever-

sicherung einfach automatisch

verlängert.

„Es gibt immer wieder Be-

schwerden von Konsumentinnen

und Konsumenten über automati-

sche Verlängerungen des Versiche-

rungsvertrages“, weiß AK Konsumen-

tenschützer Robert Panowitz. „Wer

rechnet schon damit, dass sich eine

auf ein Jahr befristete Reiseversiche-

rung automatisch verlängert, wenn

nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Denn Konsumentinnen und Kon-

sumenten werden über die auto-

matische Verlängerung nur im

Kleingedruckten informiert. Ei-

ne solche automatische Ver-

tragsverlängerung ist nur

dann wirksam, wenn Kun-

dinnen und Kunden noch

einmal gesondert, rechtzei-

tig und deutlich auf den Ab-

lauf der Kündigungs-

frist und die danach

folgende Vertrags-

verlängerung hinge-

wiesen werden“, er-

klärt Panowitz.

D.S.

Lesen Sie vor Abschluss einer Reiseversicherung unbedingt das

Kleingedruckte.

Achten Sie darauf, ob es eine Klausel über eine automatische

Vertragsverlängerung gibt.

Entdecken Sie in Ihrem Reiseversicherungsvertrag

eine Klausel zur automati-

schen Vertragsverlängerung, die Sie nicht wollen, kündigen Sie den Vertrag fristgerecht.

Die Verlängerung ist unwirksam,

wenn das Unternehmen nicht gesondert,

rechtzeitig und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die danach folgende

Vertragsverlängerung hinweist. Haben Sie bereits Folgeprämien bezahlt, können Sie diese

vom Versicherer zurückfordern.

Versicherung einfach verlängert