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KONSUMENTENSCHUTZ
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2017
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Vertrag läuft weiter
Selbst bei „befristeten“ Reiseversicherungen kommt es
oft zu automatischen Verlängerungen, warnt die AK.
Achtung, Falle!
Betriebskosten
nur geschätzt
Dürfen die das?
D
ie Eigentumswohnung könnte es werden,
dachte sich Frau K. beim Studieren der
Inserate. Frau K. meldete sich beim Makler. Er
schickte ihr ein Exposé mit Fotos und techni-
schen Daten inklusive Kaufpreis des Verkäufers.
Weiters teilte er ihr mit: Die Betriebskosten
und Instandhaltungsrücklage würden 240 Euro
brutto monatlich ausmachen. Bei erfolgreicher
Vermittlung sei eine Provision an ihn zu zahlen.
Frau K. unterschrieb das Kaufanbot. Als sie
einzog, wunderte sie sich. Sie bekam von der
Immobilienverwaltung eine monatliche Vor-
schreibung von 330 Euro brutto. Sie erfuhr von
der Verwaltung, dass die monatliche Vorschrei-
bung schon seit Jahren in dieser Höhe liege.
Frau K. fragte beim Makler nach. Er meinte,
die Kosten waren geschätzt, er sei nicht ver-
pflichtet, sie über diese Kosten aufzuklären. Er
sei auch nicht bereit – wie von ihr verlangt –,
einen Teil der Provision zurückzuzahlen. „Dürfen
die das?“, fragt Frau K.
So sicher nicht!
Susanne Peinbauer,
AK Wohnrechtsexpertin
D
er Makler hätte Frau K. über die Höhe der
korrekten Instandhaltungsrücklage und das
Betriebskosten-Akonto inklusive Umsatzsteuer
schriftlich aufklären müssen. Das gilt auch für
alle Dinge, die für das zu vermittelnde Geschäft
wesentlich sind. Da der Makler das nicht ge-
tan hat, hat er gegen seine Informations- und
Aufklärungspflichten aus dem Maklervertrag
verstoßen und seinen Maklervertrag mangelhaft
erfüllt. Daher hat Frau K. gegen den Makler
einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der
Provision, auch wenn der Kaufvertrag schon
zustande gekommen ist.
Foto: picturedesk.com / Westend61 / Konstantin Trubavin
F
rau M. hatte über ein Online-Rei-
sebuchungsportal einen Urlaub
gebucht und auch gleich eine auf
ein Jahr befristete Reiseversicherung
abgeschlossen. Etwa ein Jahr nach
dem Urlaub buchte der Reiseversi-
cherer eine Folgeprämie von
rund 107 Euro von ihrem Konto
ab. Frau M. war mehr als ver-
wundert. Sie fragte nach und
erfuhr vom Reiserversiche-
rer, dass sich die Reiseversi-
cherung automatisch um
ein Jahr verlängert hat. Der
Grund dafür: Sie hatte den
Vertrag nicht rechtzeitig ge-
kündigt. Frau M. wusste aber
nicht, dass sich die Reisever-
sicherung einfach automatisch
verlängert.
„Es gibt immer wieder Be-
schwerden von Konsumentinnen
und Konsumenten über automati-
sche Verlängerungen des Versiche-
rungsvertrages“, weiß AK Konsumen-
tenschützer Robert Panowitz. „Wer
rechnet schon damit, dass sich eine
auf ein Jahr befristete Reiseversiche-
rung automatisch verlängert, wenn
nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Denn Konsumentinnen und Kon-
sumenten werden über die auto-
matische Verlängerung nur im
Kleingedruckten informiert. Ei-
ne solche automatische Ver-
tragsverlängerung ist nur
dann wirksam, wenn Kun-
dinnen und Kunden noch
einmal gesondert, rechtzei-
tig und deutlich auf den Ab-
lauf der Kündigungs-
frist und die danach
folgende Vertrags-
verlängerung hinge-
wiesen werden“, er-
klärt Panowitz.
■
D.S.
Lesen Sie vor Abschluss einer Reiseversicherung unbedingt das
Kleingedruckte.
Achten Sie darauf, ob es eine Klausel über eine automatische
Vertragsverlängerung gibt.
■
Entdecken Sie in Ihrem Reiseversicherungsvertrag
eine Klausel zur automati-
schen Vertragsverlängerung, die Sie nicht wollen, kündigen Sie den Vertrag fristgerecht.
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Die Verlängerung ist unwirksam,
wenn das Unternehmen nicht gesondert,
rechtzeitig und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die danach folgende
Vertragsverlängerung hinweist. Haben Sie bereits Folgeprämien bezahlt, können Sie diese
vom Versicherer zurückfordern.
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