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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2018
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J
edes Jahr kommen mehrere tausend
14-, 15-Jährige aus der Schule, die
danach weder in eine weiterführende
Schule gehen noch eine Lehre machen.
Um das zu ändern, gilt seit vorigem Jahr die
Ausbildungspflicht bis 18. Betroffen sind al-
le, die erst seit Juni 2017 neun Jahre Schule
hinter sich haben oder haben werden. Wer
hilft? Beratung gibt es auf der Info- und Be-
ratungsmesse am 23. April in der AK. Da
werden alle Angebote vorgestellt – vom Ju-
gendcoaching bis zum Elternnetzwerk.
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Das Jugendcoaching
ist die erste An-
laufstelle für Jugendliche ohne Schul- oder
Lehrplatz. BeraterInnen helfen beim Über-
gang von der Schule in eine weiterführende
Ausbildung. Alle Infos unter
www.neba.at/jugendcoaching
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In Produktionsschulen
können Jugendliche auspro-
bieren, welcher Beruf etwas
für sie wäre. Sie werden von
TrainerInnen betreut, die sie
Schritt für Schritt in ihrer Ent-
wicklung begleiten. Voraus-
setzung ist, dass sie vorher im Jugendcoa-
ching waren und beim Arbeitsmarktservice
Jugendliche gemeldet sind (6., Gumpen-
dorfer Gürtel 2b, 01/878 71,
www.ams.at/wien). Das Arbeitsmarktservice kann zu ei-
ner Produktionsschule vermitteln.
Ausbildung muss sein
Ausbildungspflicht bis 18 – die gilt für alle, die ihre Schul-
pflicht erst seit Juni 2017 hinter sich haben. Ein Überblick, wer hilft.
Beratung beim Infonachmittag „AusBildung
bis 18“: heuer am 23. April in der AK
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Auf eine Lehre in der überbetriebli-
chen Ausbildung
haben alle Jugendlichen
Anspruch, die keine Lehrstelle in einem Be-
trieb finden. Dort wird reguläre Lehraus-
bildung geboten. Voraussetzung: Die Ju-
gendlichen müssen sich
beim Arbeitsmarktservice Ju-
gendliche als lehrstellensu-
chend melden (6., Gumpen-
dorfer Gürtel 2b, 01/878 71,
www.ams.at/wien).
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Wer sich für weiterfüh-
rende Schulen interessiert,
kann sich von der Schulinfo des Stadtschul-
rats beraten lassen. Mehr unter www.wien.
gv.at/bildung/stadtschulrat■
Das Elternnetzwerk
berät Eltern oder
Angehörige von Jugendlichen mit Behin-
derung
(www.integrationwien.at).
Foto: demphoto – stock.adobe.com
Ökostrom für
20 statt 90 Euro
D
ie Ökostromkosten betragen bei
durchschnittlichem Stromverbrauch 90
Euro pro Jahr (inkl. MwSt). Menschen,
die mit wenig Einkommen auskommen
müssen, haben Anspruch auf eine Verringe-
rung der Kostenbelastung!
■
Arbeitslose, Gehörlose,
PensionistInnen,
MindestsicherungsbezieherInnen, Studienbeihil-
feempfängerInnen und ZivildienerInnen können
eine Deckelung der Kosten auf nur 20 Euro
beantragen, wenn ihr Haushaltseinkommen
einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
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Der Antrag
erfolgt über das Formular für
die Befreiung der GIS-Gebühren (erkennbar an
den grün umrandeten Kästchen).
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Das Formular
kann im Internet
heruntergeladen werden und liegt auch in
Papierform in Magistrats- und Gemeinde-
ämtern auf.
Die Arbeiterkammer hat sich für diese
Senkung starkgemacht. 2017 waren 300.000
Haushalte von den Rundfunkgebühren befreit.
Aber nur 132.000 Haushalte haben sich auch
von den Ökostromförderkosten befreien lassen.
170.000 Haushalte nutzen diese Einsparmög-
lichkeit also gar nicht. Das heißt, über zehn
Millionen Euro werden nicht abgeholt.
Das Formular zur Ökostromkosten-
senkung gibt es unter
https://goo.gl/hiJoQNTipp
Josef Thoman
AK ENERGIEEXPERTE
Beihilfen für Schulkinder
Wenn die Kinder in die Schule gehen,
dann kommen einige Kosten zusammen.
Für alle gibt es:
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Schülerfreifahrt:
Gilt für alle, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Es gilt ein Selbstbe-
halt von 19,60 Euro pro Schuljahr. Für Familien mit wenig Einkommen gibt es weitere Beihilfen.
Diese richten sich nach der Höhe des gesamten Einkommens und der Größe der Familie.
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Schülerbeihilfe:
Ab der zehnten Schulstufe. Der Grundbetrag ist 1.130 Euro. Davon wird
abhängig vom Einkommen der Familie und der Familiengröße ein bestimmter Betrag abgezogen.
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Heim- und Fahrtkostenbeihilfe:
für SchülerInnen aus Familien mit wenig Einkommen, die an
ihrem Wohnort keinen geeigneten Schulplatz finden konnten und nicht täglich nach dem Unterricht
nach Hause fahren können. Dazu kann noch eine Fahrtkostenbeihilfe beantragt werden.
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Ermäßigung für ganztägige Schulformen und Schülerheime:
Die Ermäßigung beträgt
je nach Einkommen zwischen zehn und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).
Vorsicht,
Schnäpp-
chen!
Bestelltelefon:
01 50165
1401
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
WIEDIEWERBUNG
ZUM KAUFEN VERFÜHRT
VORSICHT,
SCHNÄPPCHEN!
Bankenrechner
unter
bankenrechner.arbeiterkammer.atAusBildung bis 18
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Info- und Beratungs-
messe
Mo, 23.4.18, 14–18 Uhr,
AK Bildungszentrum, 1040,
Theresianumgasse 16–18