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Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2018

25

J

edes Jahr kommen mehrere tausend

14-, 15-Jährige aus der Schule, die

danach weder in eine weiterführende

Schule gehen noch eine Lehre machen.

Um das zu ändern, gilt seit vorigem Jahr die

Ausbildungspflicht bis 18. Betroffen sind al-

le, die erst seit Juni 2017 neun Jahre Schule

hinter sich haben oder haben werden. Wer

hilft? Beratung gibt es auf der Info- und Be-

ratungsmesse am 23. April in der AK. Da

werden alle Angebote vorgestellt – vom Ju-

gendcoaching bis zum Elternnetzwerk.

Das Jugendcoaching

ist die erste An-

laufstelle für Jugendliche ohne Schul- oder

Lehrplatz. BeraterInnen helfen beim Über-

gang von der Schule in eine weiterführende

Ausbildung. Alle Infos unter

www.neba.at/

jugendcoaching

In Produktionsschulen

können Jugendliche auspro-

bieren, welcher Beruf etwas

für sie wäre. Sie werden von

TrainerInnen betreut, die sie

Schritt für Schritt in ihrer Ent-

wicklung begleiten. Voraus-

setzung ist, dass sie vorher im Jugendcoa-

ching waren und beim Arbeitsmarktservice

Jugendliche gemeldet sind (6., Gumpen-

dorfer Gürtel 2b, 01/878 71,

www.ams.at/

wien). Das Arbeitsmarktservice kann zu ei-

ner Produktionsschule vermitteln.

Ausbildung muss sein

Ausbildungspflicht bis 18 – die gilt für alle, die ihre Schul-

pflicht erst seit Juni 2017 hinter sich haben. Ein Überblick, wer hilft.

Beratung beim Infonachmittag „AusBildung

bis 18“: heuer am 23. April in der AK

Auf eine Lehre in der überbetriebli-

chen Ausbildung

haben alle Jugendlichen

Anspruch, die keine Lehrstelle in einem Be-

trieb finden. Dort wird reguläre Lehraus-

bildung geboten. Voraussetzung: Die Ju-

gendlichen müssen sich

beim Arbeitsmarktservice Ju-

gendliche als lehrstellensu-

chend melden (6., Gumpen-

dorfer Gürtel 2b, 01/878 71,

www.ams.at/wien

).

Wer sich für weiterfüh-

rende Schulen interessiert,

kann sich von der Schulinfo des Stadtschul-

rats beraten lassen. Mehr unter www.wien.

gv.at/bildung/stadtschulrat

Das Elternnetzwerk

berät Eltern oder

Angehörige von Jugendlichen mit Behin-

derung

(www.integrationwien.at)

.

Foto: demphoto – stock.adobe.com

Ökostrom für

20 statt 90 Euro

D

ie Ökostromkosten betragen bei

durchschnittlichem Stromverbrauch 90

Euro pro Jahr (inkl. MwSt). Menschen,

die mit wenig Einkommen auskommen

müssen, haben Anspruch auf eine Verringe-

rung der Kostenbelastung!

Arbeitslose, Gehörlose,

PensionistInnen,

MindestsicherungsbezieherInnen, Studienbeihil-

feempfängerInnen und ZivildienerInnen können

eine Deckelung der Kosten auf nur 20 Euro

beantragen, wenn ihr Haushaltseinkommen

einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Der Antrag

erfolgt über das Formular für

die Befreiung der GIS-Gebühren (erkennbar an

den grün umrandeten Kästchen).

Das Formular

kann im Internet

heruntergeladen werden und liegt auch in

Papierform in Magistrats- und Gemeinde-

ämtern auf.

Die Arbeiterkammer hat sich für diese

Senkung starkgemacht. 2017 waren 300.000

Haushalte von den Rundfunkgebühren befreit.

Aber nur 132.000 Haushalte haben sich auch

von den Ökostromförderkosten befreien lassen.

170.000 Haushalte nutzen diese Einsparmög-

lichkeit also gar nicht. Das heißt, über zehn

Millionen Euro werden nicht abgeholt.

Das Formular zur Ökostromkosten-

senkung gibt es unter

https://goo.gl/hiJoQN

Tipp

Josef Thoman

AK ENERGIEEXPERTE

Beihilfen für Schulkinder

Wenn die Kinder in die Schule gehen,

dann kommen einige Kosten zusammen.

Für alle gibt es:

Schülerfreifahrt:

Gilt für alle, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Es gilt ein Selbstbe-

halt von 19,60 Euro pro Schuljahr. Für Familien mit wenig Einkommen gibt es weitere Beihilfen.

Diese richten sich nach der Höhe des gesamten Einkommens und der Größe der Familie.

Schülerbeihilfe:

Ab der zehnten Schulstufe. Der Grundbetrag ist 1.130 Euro. Davon wird

abhängig vom Einkommen der Familie und der Familiengröße ein bestimmter Betrag abgezogen.

Heim- und Fahrtkostenbeihilfe:

für SchülerInnen aus Familien mit wenig Einkommen, die an

ihrem Wohnort keinen geeigneten Schulplatz finden konnten und nicht täglich nach dem Unterricht

nach Hause fahren können. Dazu kann noch eine Fahrtkostenbeihilfe beantragt werden.

Ermäßigung für ganztägige Schulformen und Schülerheime:

Die Ermäßigung beträgt

je nach Einkommen zwischen zehn und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

Vorsicht,

Schnäpp-

chen!

Bestelltelefon:

01 50165

1401

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

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ZUM KAUFEN VERFÜHRT

VORSICHT,

SCHNÄPPCHEN!

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unter

bankenrechner.arbeiterkammer.at

AusBildung bis 18

Info- und Beratungs-

messe

Mo, 23.4.18, 14–18 Uhr,

AK Bildungszentrum, 1040,

Theresianumgasse 16–18