Table of Contents Table of Contents
Previous Page  23 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 23 / 32 Next Page
Page Background

AK FÜR SIE 12/2017 – 01/2018

23

Pflege und

Pension

Nutzen Sie die Selbstversicherung für

pflegende Angehörige!

W

er für die Pflege eines Angehörigen

seine Berufstätigkeit aufgibt,

verzichtet auf ein eigenes Einkom-

men, auf Karrierechancen und Anerkennung

im Beruf. Zumindest auf die Absicherung im

Alter sollte niemand verzichten, wie das

Beispiel von Anna F. zeigt: Sie hat nach der

Geburt ihres Sohnes Florian ihre Berufstätig-

keit aufgegeben, weil das Kind mit Behinde-

rungen zur Welt kam. Seit Florians 9. Ge-

burtstag arbeitet Anna F. wieder. Für die 9

Jahre, in denen sie nicht gearbeitet hat, hat

Anna F. sich bei der Pensionsversicherung

kostenlos selbstversichert. Das bringt ihr in der

Pension rund 160 Euro mehr pro Monat.

Es gibt insgesamt drei Modelle der

Selbstversicherung:

die Selbstversicherung

zur Pflege eines Kindes mit Behinderungen,

die Selbstversicherung zur Pflege naher

Angehöriger oder die Weiterversicherung.

Welches Modell für Sie passt und am

günstigsten ist,

hängt unter anderem davon

ab, ob und welche Pflegestufe Ihr Angehöriger

hat, oder ob eine Erwerbstätigkeit mit dem

Pflegeaufwand vereinbar ist. Fragen Sie bei

der AK Sozialversicherungsberatung telefonisch

unter 01/50165 1204 nach.

Sie müssen die Selbstversicherung

immer selbst bei der PVA beantragen.

Infos dazu unter

www.pva.at

Eltern, die ein Kind pflegen, können sich

bis zu 10 Jahre rückwirkend selbst

pensionsversichern

geistiger Behinderungen. Etwa 80 von

100 pflegebedürftigen Menschen werden

zu Hause versorgt. „Das ist eine enorme

Leistung der Angehörigen, die kaum je-

mand wahrnimmt“, sagt AK Sozialversiche-

rungsexpertin Andrea Tumberger.

Die AK setzt sich seit Jahren für eine

bessere soziale Absicherung von pflegen-

den Angehörigen ein und will die kostenlo-

se Pensionsversicherung für pflegende An-

gehörige bekannter machen.

Ab Jänner gibt es für Eltern von pflege-

bedürftigen Kindern eine wichtige Verbes-

serung: Sie können sich rückwirkend bis zu

10 Jahre pensionsversichern. „Das ist ein

wichtiger Schritt für eine bessere Absiche-

rung von pflegenden Angehörigen“, so Tum-

berger.

SANDRA KNOPP, UDO SEELHOFER, UB

Am Freitag,

19. Jänner 2018

, 13 bis 17 Uhr,

AK Bildungszentrum, Theresianumg. 16–18, 1040 Wien

Kurzvorträge zu den Themen:

Erwachsenenschutzgesetz

Abschaffung Pflegeregress

Vorsorgevollmacht, PatientInnenverfügung

Hospizkarenz

Anmeldung unter

wien.arbeiterkammer.at/pflegeveranstaltung

Tag der pflegenden Angehörigen

Informationsveranstaltung für pflegende Angehörige