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AK FÜR SIE 12/2017 – 01/2018
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och werden an den Unis keine Studi-
engebühren verlangt, solange Stu-
dentInnen ihr Studium innerhalb be-
stimmter Fristen schaffen. Außerdem müs-
sen StudentInnen auch dann nicht zahlen,
wenn sie länger brauchen, weil sie neben-
bei arbeiten. Diese Ausnahme könnte fallen.
Ministerium säumig
Der Verfassungsgerichtshof hat die Aus-
nahme für Berufstätige im Uni-Gesetz ge-
kippt, weil freie und fixe ArbeitnehmerIn-
nen nicht gleich behandelt werden. Und
das Wissenschaftsministerium hat bisher
keinen Entwurf zur Reparatur des Geset-
zes vorgelegt. Die AK verlangt eine rasche
Neuregelung. Sonst würden StudentInnen
benachteiligt, die sich ein Studium ohne
Zusatzjob nicht leisten können.
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P.M.
Foto: Christian Fischer
Uni: Neue Studiengebühr droht
Wer neben dem Studium arbeitet, könnte abkassiert werden.
Studieren neben dem Job: AK gegen
Benachteiligung
Foto: picturedesk.com / Ernst Weingartner
D
ie deutsche ASA Event wirbt für ein
Musical der Central Musical Compa-
ny mit dem Titel „Das Phantom der
Oper“. AK Konsumentenschützer Martin
Goger warnt: „Es hat nichts mit dem Musi-
cal von Andrew Lloyd Webber zu tun – an-
derer Text, andere Musik. Das geht aus der
Werbung nicht klar hervor.“
In Österreich, auch in Wien, sind für
„Das Phantom der Oper“ sechs Auffüh-
rungen geplant. „Wir wollen die Konsu-
mentInnen warnen, damit sie sich nicht mit
falscher Erwartungshaltung Tickets kau-
fen“, betont Goger.
Im März wurde das Musical „Les Misé-
rables“ aufgeführt, beworben von der High-
light Concerts GmbH. „Auch hier wurde mit
dem bekannten Titel geworben“, sagt AK
Konsumentenschützer Goger. „Wir führen
derzeit ein Gerichtsverfahren. Das Musical
beruhte lediglich auf der gleichnamigen Ro-
manvorlage von Victor Hugo, ansonsten
hatte es wenig mit dem berühmten gleich-
namigen Musical gemeinsam.“
Andere „Misérables“
So war kein einziges Lied aus dem Broad-
way-Musical zu hören, wesentliche Inhalte
des Original-Musicals wurden einfach
weggelassen. Es beschäftigte sich etwa
gar nicht mit dem Leben des kleinen Mäd-
chens Cosette.
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D.S.
„Falsches Phantom“!
Eine aktuelle Bewerbung für „Phantom der Oper“ hat nichts mit
dem weltbekannten Musical zu tun, warnt die AK.
Warnt vor Musical-Werbung für ein anderes „Phantom“: AK Konsumentenschützer Martin Goger
Maklerprovision
Achtung, unseriöser
Makler casht ab!
„Die Maklerfirma D&E Real Estate & Finance
s.r.o mit Sitz in Bratislava will von Wohnungs-
suchenden eine Anzahlung auf die Makler-
provision. Und das, obwohl noch gar kein
Vertrag erfolgreich vermittelt wurde“, warnt
AK Wohnrechts-Experte Walter Rosifka. „Eine
Vorauszahlung auf die Provision ist verboten.“
Sie wird erst bei einem abgeschlossenen Kauf-
oder Mietvertrag fällig. Überdies verrechnet der
Makler bei einem vermittelten Vertag mehr, als
er darf. „Makler dürfen bei mehr als drei Jahre
befristeten oder unbefristeten Wohnungs-Miet-
verträgen maximal zwei Bruttomonatsmieten
plus 20 Prozent Umsatzsteuer verlangen.“ Die
Grundlage für die Berechnung der Provision ist
der monatliche Hauptmietzins plus Betriebs-
kosten ohne die bei der Miete anfallende
Umsatzsteuer. „Manche Makler rechnen diese
leider auch unerlaubt mit hinein, was zu einer
höheren Basis führt. Es kommen ja noch ihre
20 Prozent Umsatzsteuer drauf“, weiß Rosifka.
Verlegung
Umweltbundesamt:
AK gegen Umzug
Die Bundesregierung will das Umweltbundes-
amt mit seinen rund 520 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern von Wien nach Klosterneuburg
verlegen. „Eine Verlegung hat nur Sinn, wenn
die Behörde dort angesiedelt wird, wo sie be-
sonders gut arbeiten kann“, sagt AK Direktor
Christoph Klein. Aber gerade das Umweltbun-
desamt ist auf die Kooperation mit Wiener
Hochschulen wie etwa der Technischen Uni-
versität angewiesen. „Ein Verlegung ins Wiener
Umland schafft nur mehr Verkehr, bringt aber
nicht mehr Effizienz“, so der AK Direktor und
fordert den Umweltminister auf, die Verlegung
noch einmal zu prüfen.
Das Umweltbundesamt soll nach Kloster-
neuburg: Bringt nur mehr Verkehr, so die AK
Foto: picturedesk.com / dpa / Jan Woitas