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AK FÜR SIE 06/2017

im Blick

Mit dem AK Modell werden Weiterbildungschancen gerechter verteilt: Denn derzeit ist es für

gering Qualifizierte, Frauen und Ältere schwieriger, sich neue Fähigkeiten anzueignen

Foto: picturedesk.com / Picture Alliance / Bodo Marks

B

ildung ist wie eine Schutzimpfung“,

sagt AK Präsident Rudi Kaske.

Denn wer eine gute Ausbildung

hat, tut sich am Arbeitsmarkt leichter.

Doch gerade in Zeiten der Digitalisierung

hat manches Wissen ein Ablaufdatum, die

„Impfung“ braucht eine Auffrischung.

Derzeitiges System hat Lücken

Damit alle Erwerbstätigen die Chance

haben, sich neue Fähigkeiten anzueig-

nen, tritt die Arbeiterkammer für ein Qua-

lifizierungsgeld ein. Denn das derzeitige

System der Weiterbildungsmöglichkei-

ten hat Lücken. Das sagt auch das Wirt-

schaftsforschungsinstitut Wifo. Im der-

zeitigen System haben Personen mit

mittlerer und geringerer Qualifikation,

Personen, die älter sind oder nur wenig

verdienen, weniger Chancen, sich länger

weiterzubilden. Das Qualifizierungsgeld

würde diesen Menschen helfen.

Rechtsanspruch aufs Lernen

Das Besondere am Qualifizierungsgeld

ist: Während der Ausbildung (zwischen

drei und 36 Monate) ist die Existenz gesi-

chert, denn rund 900 Euro sollen die Wei-

terbildungswilligen pro Monat bekommen.

Wer kein dickes Sparkonto hat, kann sich

so längere Weiterbildung eher leisten als

derzeit. Zudem soll es einen Rechtsan-

spruch auf Weiterbildung geben – auch

gegenüber dem Arbeitgeber.

Wer das Qualifizierungsgeld beziehen

möchte, muss mindestens 25 Jahre alt

sein und mindestens fünf Jahre versichert

in Österreich gearbeitet haben. Vor Be-

ginn der Ausbildung muss laut AK Modell

eine Beratung absolviert werden.

Geld für neues Wissen

Die Arbeiterkammer schlägt ein Qualifizierungsgeld vor –

eine zweite Ausbildungschance für alle.

D

ie Arbeitslosigkeit geht zurück, zeigt

die Arbeitsmarktstatistik. Doch zehn-

tausende Arbeitslose merken davon

nichts. Sie haben kaum eine Chance auf ei-

nen neuen Job, weil sie für die Unternehmen

zu alt sind, zu schlecht ausgebildet oder nicht

mehr ganz gesund. Ihr Schicksal wird in einer

anderen Zahl zusammengefasst: jener der

Langzeitarbeitslosigkeit. Und die steigt weiter.

Sparbuch weg

Um die Langzeitarbeitslosigkeit zurückzu-

drängen, gibt es zwei sehr unterschiedliche

Vorschläge: die „Aktion +20.000“ für 20.000

ältere Langzeitarbeitslose, mit der kollektiv-

vertraglich entlohnte, gemeinnützige Jobs in

Gemeinden geschaffen werden sollen. Und

„Hartz Ö“, also ein österreichisches „Hartz

IV“ wie in Deutschland. Das wäre Streichung

der Notstandshilfe und stattdessen eine Art

Sozialhilfe, für die die Betroffenen zuerst ihr

Vermögen aufbrauchen, also allfällige Sparbü-

cher auflösen, ihr Auto oder ihre Eigentums-

wohnung verkaufen müssen. Das Kalkül hinter

„Hartz Ö“: Mehr finanzieller Druck auf Lang-

zeitarbeitslose wird sie schon in Jobs treiben.

Kein einziger Job zusätzlich

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen fällt die

Wahl zwischen „Aktion +20.000“ und „Hartz

Ö“ nicht schwer: Gibt es zu wenige Jobs für

alle, die einen brauchen, dann müssen eben

mehr Jobs her. Langzeitarbeitslose ärmer zu

machen (im Schnitt beträgt die Notstandshilfe

740 Euro im Monat) schafft nicht einen einzi-

gen Job mehr. Im Gegenteil: Die Betroffenen

können noch weniger ausgeben als derzeit

schon. Was sie nicht mehr kaufen können,

wird auch nicht mehr hergestellt und verkauft.

Womit wieder Arbeitsplät-

ze gefährdet werden.

„Hartz Ö“, der

Jobkiller

Wirtschaft

klipp&klar

Gernot Mitter

AK Wien, Abteilung Arbeitsmarkt

und Integration

Mehr auf

Eckpunkte des Qualifizierungsgeldes

Die Vorteile: Es ist fairer, es gibt Rechtsanspruch und Existenzsicherung

Für wen? Für ALLE

Beschäftigten, Selbstständigen und Arbeitssuchenden, die sich wei-

terbilden oder eine neue Ausbildung beginnen wollen und die älter als 25 Jahre sind.

Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium werden durch das Qualifizierungs-

geld ersetzt.

Welche

Voraussetzungen

gibt

es?

Fünf Jahre pensionsversicherte Beschäftigung in

Österreich; Bildungsberatung vor Beginn der Weiterbildung; anerkannte Weiterbildung bzw.

Qualifizierung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden; Leistungsnachweise

Wie

lange

und wie

viel?

Maximal 36 Monate (mindestens drei Monate). Bezahlt wird

der Ausgleichszulagenrichtwert (derzeit 889,84 Euro pro Monat).