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AK FÜR SIE 10/2016
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Manche Firmen versuchen
ihre Beschäftigten zur einvernehmlichen Auflösung des
Arbeitsverhältnisses zu drängen, sobald diese sich krank melden. So versuchen sie Geld zu
sparen. Denn eigentlich muss im Krankenstand der Arbeitgeber das Entgelt weiter zahlen. Wie
lange, das regelt das Gesetz.
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Wenn Sie einer einvernehmlichen
Auflösung des Arbeitsverhältnisses per sofort
zustimmen, geht Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand verloren. Ab dem
vereinbarten letzten Tag des Arbeitsverhältnisses gibt es kein Geld von der Firma mehr. Wenn
Sie weiter krank sind, bleibt Ihnen nur das Krankengeld. Und das ist in der Regel viel
weniger, als die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
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Fragen Sie also nach bei Ihrer AK
oder Ihrer Gewerkschaft, wenn Ihnen die Firma im
Krankenstand eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorschlägt.
Vorsicht, „Einvernehmliche“
Foto: picturedesk.com / dpa / Andreas Gebert
A
nton S. war drei Jahre lang als Koch
in einem Wiener Lokal tätig, als er
aufgrund einer schweren Erkran-
kung für sechs Wochen nicht mehr zur Ar-
beit kommen konnte.
Sein Chef schlug eine einvernehmliche
Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor. An-
ton S. wandte sich an die AK um Rat. „Eine
einvernehmliche Auflösung kann Sie viel
Geld kosten“, warnte AK Arbeitsrechtsbe-
rater Alexander Krendl. Denn mit dem ein-
vernehmlich vereinbarten letzten Tag des
Arbeitsverhältnisses endet auch die Ent-
geltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Herr S. hätte bei einer einvernehmli-
chen Auflösung viel Geld verloren. Wenn
Teure Unterschrift
Im Krankenstand kann eine „einvernehmliche Auflösung“ teuer werden.
Im Krankenstand kann die „Einvernehmliche“ für die Beschäftigten ungünstig sein
er die einvernehmliche Auflösung ablehnt,
muss ihn der Arbeitgeber unter Einhaltung
der im Kollektivvertrag vorgesehenen Fris-
ten kündigen. Herr S. hätte, weil er im
Krankenstand gekündigt wurde und sein
Krankenstand noch andauert, über das
Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus
noch vier Wochen Anspruch auf Entgelt-
fortzahlung durch den Arbeitgeber.
Herr S. stimmte also der einvernehmli-
chen Auflösung nicht zu und bekam für wei-
tere 4 Wochen Entgeldfortzahlung durch
den Arbeitgeber: 355 Euro pro Woche.
Hätte er der einvernehmlichen Auflösung
zugestimmt, hätte er vom Krankengeld le-
ben müssen, also von 208 Euro pro Woche.
Tipp
von Alexander Krendl,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
kurz
notiert
Denkanstöße für
Eltern und Teens
Kostenlose Workshops der AK helfen Eltern
und Jugendlichen, die vor einer schwierigen
Schul- oder Berufswahl stehen.
Wer bin
ich? Was kann ich? Wohin gehe ich?
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Leiter der Akademie „Philosophieren mit
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Am 25. Oktober oder am 16. November
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19. Oktober
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Anmeldung zum Netzwerk: 01 811 78 10
100 oder per E-Mail: anmeldung
@
bfi.wien
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von Arbeits-
verhältnissen
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KÜNDIGUNG,ENTLASSUNG,EINVERNEHMLICHE
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