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AK FÜR SIE 10/2016

Manche Firmen versuchen

ihre Beschäftigten zur einvernehmlichen Auflösung des

Arbeitsverhältnisses zu drängen, sobald diese sich krank melden. So versuchen sie Geld zu

sparen. Denn eigentlich muss im Krankenstand der Arbeitgeber das Entgelt weiter zahlen. Wie

lange, das regelt das Gesetz.

Wenn Sie einer einvernehmlichen

Auflösung des Arbeitsverhältnisses per sofort

zustimmen, geht Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand verloren. Ab dem

vereinbarten letzten Tag des Arbeitsverhältnisses gibt es kein Geld von der Firma mehr. Wenn

Sie weiter krank sind, bleibt Ihnen nur das Krankengeld. Und das ist in der Regel viel

weniger, als die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Fragen Sie also nach bei Ihrer AK

oder Ihrer Gewerkschaft, wenn Ihnen die Firma im

Krankenstand eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorschlägt.

Vorsicht, „Einvernehmliche“

Foto: picturedesk.com / dpa / Andreas Gebert

A

nton S. war drei Jahre lang als Koch

in einem Wiener Lokal tätig, als er

aufgrund einer schweren Erkran-

kung für sechs Wochen nicht mehr zur Ar-

beit kommen konnte.

Sein Chef schlug eine einvernehmliche

Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor. An-

ton S. wandte sich an die AK um Rat. „Eine

einvernehmliche Auflösung kann Sie viel

Geld kosten“, warnte AK Arbeitsrechtsbe-

rater Alexander Krendl. Denn mit dem ein-

vernehmlich vereinbarten letzten Tag des

Arbeitsverhältnisses endet auch die Ent-

geltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Herr S. hätte bei einer einvernehmli-

chen Auflösung viel Geld verloren. Wenn

Teure Unterschrift

Im Krankenstand kann eine „einvernehmliche Auflösung“ teuer werden.

Im Krankenstand kann die „Einvernehmliche“ für die Beschäftigten ungünstig sein

er die einvernehmliche Auflösung ablehnt,

muss ihn der Arbeitgeber unter Einhaltung

der im Kollektivvertrag vorgesehenen Fris-

ten kündigen. Herr S. hätte, weil er im

Krankenstand gekündigt wurde und sein

Krankenstand noch andauert, über das

Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus

noch vier Wochen Anspruch auf Entgelt-

fortzahlung durch den Arbeitgeber.

Herr S. stimmte also der einvernehmli-

chen Auflösung nicht zu und bekam für wei-

tere 4 Wochen Entgeldfortzahlung durch

den Arbeitgeber: 355 Euro pro Woche.

Hätte er der einvernehmlichen Auflösung

zugestimmt, hätte er vom Krankengeld le-

ben müssen, also von 208 Euro pro Woche.

Tipp

von Alexander Krendl,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTE

kurz

notiert

Denkanstöße für

Eltern und Teens

Kostenlose Workshops der AK helfen Eltern

und Jugendlichen, die vor einer schwierigen

Schul- oder Berufswahl stehen.

Wer bin

ich? Was kann ich? Wohin gehe ich?

Die Workshops werden von Uly Paya, dem

Leiter der Akademie „Philosophieren mit

Kindern & Jugendlichen“ angeleitet.

Am 25. Oktober oder am 16. November

von 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn).

Bildungszentrum der AK Wien

Theresianumgasse 16–18, 1040 Wien

Bitte melden Sie sich unter

veranstaltungenbp

@

akwien.at

mit dem

Betreff „Wer bin ich“ an.

Die Teilnahme ist kostenlos!

Eltern treffen Eltern

19. Oktober und am 23. November

Das Elternnetzwerk BBB (Beruf, Baby,

Bildung) ist weiter für Eltern da, als

kostenloser, offener Erfahrungsaustausch

unter Eltern.

Vor Ort gibt es eine kostenlose Kinderbe-

treuung. Die nächsten Treffen finden am

19. Oktober

und am

23. November

von

9.30 Uhr bis 11 Uhr statt.

Technisch-Gewerbliche Abendschule

des BFI Wien

, Plößlgasse 13, 1040 Wien

Anmeldung zum Netzwerk: 01 811 78 10

100 oder per E-Mail: anmeldung

@

bfi.wien

job

tipps

Beendigung

von Arbeits-

verhältnissen

Bestelltelefon:

01 50165

401

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

BEENDIGUNG VON

ARBEITSVERHÄLTNISSEN

KÜNDIGUNG,ENTLASSUNG,EINVERNEHMLICHE

LÖSUNG:WORANSICH IHRE FIRMAHALTENMUSS