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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2016

17

Dubiose Kredithaie

Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle Kredite.

Doch außer Spesen nichts gewesen.

Achtung, Falle!

Gutschein mit Frist

Dürfen die das?

F

rau W. hat im Internet auf einer Gut-

scheinplattform einen günstigen Gutschein

für einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel

ersteigert: zwei Nächte für zwei Personen in-

klusive Frühstück und Wellnessleistungen. Der

Gutschein war aber auf ein Jahr befristet. Ob-

wohl diese Frist im Angebot und auch auf dem

Gutschein angeführt war, hat Frau W. diese

kurze Frist schlichtweg übersehen. Als sie den

Gutschein zwei Jahre nach dem Kauf einlösen

wollte, hat das Hotel abgelehnt. Frau W. wäre

der Kaufpreis des Gutscheines jedoch ange-

rechnet worden, wenn sie ein Arrangement des

Hotels zum regulären Preis in Anspruch genom-

men hätte. „Dürfen die das?“, fragte Frau W.

So sicher nicht!

Regina Zauner,

AK Konsumentenschützerin

G

utscheine sind generell 30 Jahre lang

gültig. Eine Verkürzung der Frist ist zwar

möglich, aber nur aus sachlichen und nachvoll-

ziehbaren triftigen Gründen. Ob ein besonders

günstiger Preis ein Grund für eine verkürzte

Einlösefrist sein kann, ist rechtlich noch nicht

geklärt. Davon abgesehen kann das aber für

Frau W. nicht zur Folge haben, dass auch der

Gutscheinwert gänzlich verfällt. Das Ange-

bot des Hotels, den Gutscheinwert bei einem

entsprechenden Arrangement zum regulären

Preis abzuziehen, wäre zwar ein Entgegen-

kommen. Frau W. hätte aber einen so teuren

Hotelaufenthalt nie gebucht. Daher war es ihr

ein Anliegen, den Gutscheinwert zurückzuer-

halten. Die Arbeiterkammer intervenierte, und

das Hotel lenkte ein. Frau W. bekam schließlich

vom Hotel den Gutscheinbetrag abzüglich einer

Vermittlungsgebühr von rund 20 Euro zurück-

gezahlt.

Foto: picturedesk.com

S

ie heißen „Lyon Finanz“ oder an-

ders, aber eines haben sie alle

gemeinsam: Sie werben im Inter-

net damit, KonsumentInnen ganz un-

kompliziert einen Kredit zu vermitteln,

wenn ihnen etwa das Wasser bis zum

Hals steht. Es braucht nicht einmal eine

Anfrage beim Kreditschutzverband.

„Aber wer das Geld dringend braucht,

für den heißt es dann bitte warten. Ei-

nen Kredit gibt es nicht“, weiß AK Kon-

sumentenschützer Martin Korntheuer.

„Die persönlichen Daten werden nur an

Partnergesellschaften weitergeleitet,

die lediglich Gespräche mit den je-

weiligen Gläubigern über mögli-

che Schuldenerleichterungen

führen sollen.“ Vorher werden

aber saftige Vermittlungsge-

bühren fällig. Auf der Website

der Anbieter ist zwar von einer

kostenlosen oder unverbindli-

chen Anfrage die Rede. Wer dann

online eine Anfrage absendet, erhält

jedoch erst nach Zahlung einer Bear-

beitungsgebühr von mehreren hundert

Euro die Vertragsunterlagen. „Tatsäch-

lich ist nur von einer verbindlichen Ver-

tragsgarantie oder Finanzsanierung die

Rede“, weiß Korntheuer. KonsumentIn-

nen stolpern hier oft drüber und mei-

nen, sie bekommen einen Kredit. Statt-

dessen geht es um eine Schuldenregu-

lierung. Die Finanzsanierungs-Unter-

nehmen versuchen bloß, mit den Gläu-

bigern Zahlungserleichterungen

zu vereinbaren.

D.S.

Haben Sie ernste Zahlungsprobleme, reden Sie mit Ihrem Gläubiger und

vereinbaren Sie neue Zahlungsmodalitäten. Je früher, desto besser!

Werfen Sie einen Blick

auf die Liste von Unternehmen, die nur unseriöse

Schuldenregulierungen vermitteln oder anbieten. Die Liste finden Sie unter wien.

arbeiterkammer.at/finanzsanierung.

Musterbriefe für den Vertragsrücktritt

mit dubiosen Kreditvermittlern oder um

strittige Zahlungsaufforderungen abzuwehren, wenn Sie eine „unverbindliche“ Anfrage

gestellt haben, finden Sie auch unter

wien.arbeiterkammer.at/finanzsanierung.

Seriöse Schuldenberatung

gibt es kostenlos unter

www.schuldnerberatung-wien.at.

Finger weg von Finanzsanierern