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W

enn das Jahr ins letzte Drittel geht,

laden viele Chefinnen und Chefs

ihre Beschäftigten zum Mitarbei-

terInnen-Gespräch: In einer längeren Be-

sprechung zwischen dem oder der Vorge-

setzten und jeder einzelnen MitarbeiterIn

geht es um Aufgaben und Ziele. Auch die

Verbesserung der Zusammenarbeit oder

die Entwicklungsmöglichkeiten für die Be-

schäftigten sind oft ein Thema. Ein gutes

MitarbeiterInnen-Gespräch soll beiden

Seiten etwas bringen.

Kein Gesetz schreibt ein Mitarbeite-

rInnen-Gespräch vor.

Aber viele Firmen

haben Betriebsvereinbarungen, die festle-

gen, dass es regelmäßig MitarbeiterInnen-

Gespräche geben muss.

Für den Chef oder die Chefin

ist ein

solches Gespräch ein nicht zu unterschät-

zendes Führungsinstrument. Es verschafft

sowohl Vorgesetzten als auch Mitarbeiter-

Innen Klarheit über Aufgaben und Ziele

und es kann die Motivation und die Ar-

beitsleistung der MitarbeiterInnen fördern.

Aber auch die Beschäftigten können

punkten:

Das Gespräch ist eine gute Gele-

genheit, Ideen einzubringen, sich für eine

Führungsfunktion ins Gespräch zu bringen

oder um Fortbildungswünsche zu äußern.

Auch eine mögliche Gehaltserhöhung kann

man bei dieser Gelegenheit vorschlagen.

Zum Gespräch, bitte

Viele Firmen nutzen MitarbeiterInnen-Gespräche, um Aufga-

ben neu festzulegen. Auch die Beschäftigen können dabei punkten.

Ein MitarbeiterInnen-Gespräch soll beiden

Seiten etwas bringen

Wenn es Probleme in der Firma gibt:

Sprechen Sie diese offen und ruhig an

und schlagen Sie mögliche Lösungen aus

Ihrer Sicht vor.

Empfehlenswert ist es,

die wesentli-

chen Punkte dieses Gesprächs schriftlich

festzuhalten. Viele Firmen bieten dafür ein

Formular oder einen Leitfaden an.

Das MitarbeiterInnengespräch

und

damit auch das Protokoll bleiben vertrau-

lich. Das Besprochene sollte nur dann den

Raum verlassen, wenn es notwendig ist,

etwa wenn es um Weiterbildungen oder

vertragliche Änderungen geht. Denn dann

werden oft andere Abteilungen Ihrer Firma

einbezogen.

Foto: picturedesk.com / Visum / Gregor Schlaeger

Ihr Bruttonettorechner

unter

bruttonetto.arbeiterkammer.at

In der Regel dauert ein MitarbeiterInnen-

gespräch

etwa ein bis zwei Stunden. Wenn

Sie sich gut darauf vorbereiten, können Sie

auch ihre Anliegen besser darstellen.

Rufen Sie sich in Erinnerung,

was im

letzten MitarbeiterInnengespräch vereinbart

wurde. Welche Ziele haben Sie seither

erreicht? Haben Sie neue Aufgaben

übernommen, die Sie mit einer Weiterbildung

besser bewältigen können?

Notieren Sie sich,

was Ihnen seit dem

letzten Gespräch gut gelungen ist. Gibt es

Erfolge und Leistungen, die Sie vielleicht

berechtigen, eine Gehaltserhöhung anzuspre-

chen? Haben Sie neue Aufgaben bekommen,

die Sie mit einer Weiterbildung besser

bewältigen könnten?

Ist etwas schief gegangen?

Das

sollten Sie im Gespräch gut erklären können.

Wenn Sie Vorschläge haben, wie etwas

verbessert werden kann, ist das Mitarbeite-

rInnengespräch eine gute Gelegenheit.

Kritik muss möglich sein.

Formulieren

Sie sie konstruktiv, etwa so: Ich finde Ihren

Vorschlag im Grunde ganz richtig, aber so

schaffen wir das nicht. Besser wäre ...

Wenn Sie unsicher sind,

fragen Sie

eine KollegIn, der sie vertrauen oder Ihre

BetriebsrätIn, was Sie im Gespräch wie

vorbringen könnten.

Gesprächmit Plan

Tipp

Jasmin Haindl

AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2016

15

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