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enn das Jahr ins letzte Drittel geht,
laden viele Chefinnen und Chefs
ihre Beschäftigten zum Mitarbei-
terInnen-Gespräch: In einer längeren Be-
sprechung zwischen dem oder der Vorge-
setzten und jeder einzelnen MitarbeiterIn
geht es um Aufgaben und Ziele. Auch die
Verbesserung der Zusammenarbeit oder
die Entwicklungsmöglichkeiten für die Be-
schäftigten sind oft ein Thema. Ein gutes
MitarbeiterInnen-Gespräch soll beiden
Seiten etwas bringen.
■
Kein Gesetz schreibt ein Mitarbeite-
rInnen-Gespräch vor.
Aber viele Firmen
haben Betriebsvereinbarungen, die festle-
gen, dass es regelmäßig MitarbeiterInnen-
Gespräche geben muss.
■
Für den Chef oder die Chefin
ist ein
solches Gespräch ein nicht zu unterschät-
zendes Führungsinstrument. Es verschafft
sowohl Vorgesetzten als auch Mitarbeiter-
Innen Klarheit über Aufgaben und Ziele
und es kann die Motivation und die Ar-
beitsleistung der MitarbeiterInnen fördern.
■
Aber auch die Beschäftigten können
punkten:
Das Gespräch ist eine gute Gele-
genheit, Ideen einzubringen, sich für eine
Führungsfunktion ins Gespräch zu bringen
oder um Fortbildungswünsche zu äußern.
Auch eine mögliche Gehaltserhöhung kann
man bei dieser Gelegenheit vorschlagen.
Zum Gespräch, bitte
Viele Firmen nutzen MitarbeiterInnen-Gespräche, um Aufga-
ben neu festzulegen. Auch die Beschäftigen können dabei punkten.
Ein MitarbeiterInnen-Gespräch soll beiden
Seiten etwas bringen
Wenn es Probleme in der Firma gibt:
Sprechen Sie diese offen und ruhig an
und schlagen Sie mögliche Lösungen aus
Ihrer Sicht vor.
■
Empfehlenswert ist es,
die wesentli-
chen Punkte dieses Gesprächs schriftlich
festzuhalten. Viele Firmen bieten dafür ein
Formular oder einen Leitfaden an.
■
Das MitarbeiterInnengespräch
und
damit auch das Protokoll bleiben vertrau-
lich. Das Besprochene sollte nur dann den
Raum verlassen, wenn es notwendig ist,
etwa wenn es um Weiterbildungen oder
vertragliche Änderungen geht. Denn dann
werden oft andere Abteilungen Ihrer Firma
einbezogen.
Foto: picturedesk.com / Visum / Gregor Schlaeger
Ihr Bruttonettorechner
unter
bruttonetto.arbeiterkammer.atIn der Regel dauert ein MitarbeiterInnen-
gespräch
etwa ein bis zwei Stunden. Wenn
Sie sich gut darauf vorbereiten, können Sie
auch ihre Anliegen besser darstellen.
Rufen Sie sich in Erinnerung,
was im
letzten MitarbeiterInnengespräch vereinbart
wurde. Welche Ziele haben Sie seither
erreicht? Haben Sie neue Aufgaben
übernommen, die Sie mit einer Weiterbildung
besser bewältigen können?
Notieren Sie sich,
was Ihnen seit dem
letzten Gespräch gut gelungen ist. Gibt es
Erfolge und Leistungen, die Sie vielleicht
berechtigen, eine Gehaltserhöhung anzuspre-
chen? Haben Sie neue Aufgaben bekommen,
die Sie mit einer Weiterbildung besser
bewältigen könnten?
Ist etwas schief gegangen?
Das
sollten Sie im Gespräch gut erklären können.
Wenn Sie Vorschläge haben, wie etwas
verbessert werden kann, ist das Mitarbeite-
rInnengespräch eine gute Gelegenheit.
Kritik muss möglich sein.
Formulieren
Sie sie konstruktiv, etwa so: Ich finde Ihren
Vorschlag im Grunde ganz richtig, aber so
schaffen wir das nicht. Besser wäre ...
Wenn Sie unsicher sind,
fragen Sie
eine KollegIn, der sie vertrauen oder Ihre
BetriebsrätIn, was Sie im Gespräch wie
vorbringen könnten.
Gesprächmit Plan
Tipp
Jasmin Haindl
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 10/2016
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