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14

AK FÜR SIE 10/2015

job

tipps

Wenn Beschäftigte einen nahen Verwandten

pflegen, können sie Pflegekarenz in

Anspruch nehmen. Voraussetzung: Sie waren ununterbrochen mindestens drei Monate lang

beschäftigt und schließen eine schriftliche Vereinbarung mit ihrer Firma ab.

Als nahe Angehörige

gelten EhegattInnen und deren Kinder, Eltern, Großeltern,

Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder,

LebensgefährtInnen oder eingetragene PartnerInnen und deren Kinder sowie Geschwister,

Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Eine wegen einer Pflegekarenz

ausgesprochene Arbeitgeberkündigung können Sie bei

Gericht anfechten. Achtung: Die Klagefristen sind sehr kurz.

Der oder die betreute nahe Angehörige

muss Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe

drei haben. Bei Demenz-Erkrankungen oder Minderjährigen genügt Stufe eins.

Rechte für Pflegende

Foto: picturedesk.com / Westend61

F

rau K. arbeitet als Verkäuferin. Ihre

Mutter hatte einen Schlaganfall, be-

kommt Pflegegeld der Stufe drei und

braucht mehr Hilfe. Frau K. möchte sich

vorübergehend mehr um sie kümmern. Sie

will aber auf Dauer ihre Arbeit nicht aufge-

ben. „Geht das?“, fragt sie.

„Sie können für die Pflege naher Ange-

höriger eine Pflegekarenz oder Pflegeteil-

zeit zwischen einem und drei Monaten

nehmen“, sagt AK Arbeitsrechtsexpertin

Ulla Dissauer. Voraussetzung: Man hat vor-

her ununterbrochenen mindestens drei

Monate gearbeitet. Die Firma muss einver-

standen sein. Ein Recht auf Pflegekarenz

oder Pflegeteilzeit haben Sie nicht. Ein

Auszeit für die Pflege

Beschäftigte können Pflegekarenz oder -teilzeit mit vereinbaren.

Bis zu drei Monate Pflegekarenz können Sie nehmen, wenn die Firma einverstanden ist

Entgelt muss die Firma Ihnen bei Karenz

nicht bezahlen. Bei Pflegeteilzeit wird ent-

sprechend der Teilzeit bezahlt. Beim Sozi-

alministeriumservice kann für die Dauer

der Pflegekarenz oder -teilzeit Pflegeka-

renzgeld beantragt werden. Wer Pflegeka-

renzgeld bekommt, ist kranken- und pensi-

onsversichert.

Wichtig ist, dass Frau K. mit ihrem Ar-

beitgeber genau vereinbart, ob sie ganz

oder nur teilweise in Karenz geht. Auch

der Bruder von Frau K. will sich um die

pflegebedürftige Mutter kümmern. Es ist

möglich, dass mehrere Familienangehöri-

ge für die gleiche Person Pflegekarenz

oder -teilzeit nacheinander vereinbaren.

Tipp

von Ulla Dissauer,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN

kurz

notiert

Denkanstöße für

Eltern und Teens

Ein kostenloser Workshop der AK hilft Eltern

und Jugendlichen, die vor einer schwierigen

Schul- oder Berufswahl stehen. Das gemeinsa-

me Gespräch soll Denkanstöße für beide

Seiten geben.

Wer bin ich? Was kann ich? Wie gehe ich

meinen Weg? Was ist Gemeinschaft? Was hat

eigentlich einen Wert?

In einem zweistündigen Treffen können

Jugendliche und ihre Eltern gemeinsam

darüber nachdenken und diskutieren, was die

Jugendlichen in der Schule oder im Beruf

erreichen wollen.

Der Workshop wird von Uly Paya, dem Leiter

der Akademie „Philosophieren mit Kindern &

Jugendlichen“ angeleitet.

28. Okt. 2015

Von 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn)

Bildungszentrum der AK Wien

Theresianumgasse 16-18

1040 Wien

Bitte melden Sie sich unter

veranstaltungenbp

@

akwien.at

mit dem Betreff

„Wer bin ich“ an. Die Teilnahme ist kostenlos!

Praktikum und Co.

In der Schule, in den Ferien oder als Einstieg

in den Beruf: Überall werden Praktika

angeboten. Aber all zu oft wird aus dem

Praktikum ein schlecht oder gar nicht

bezahlter Job. Die Gewerkschaft GPA-djp

macht seit einigen Wochen gegen unfaire

Praktika mobil und informiert junge Berufsein-

steiger und -einsteigerinnen über ihre Rechte

bei Praktika, Volontariaten und Co. Viele Infos

rund ums Praktikum gibt es im Internet auf

der von der Gewerkschaft GPA-djp betriebe-

nen Website

www.watchlistpraktikum.at

.