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AK FÜR SIE 10/2015
job
tipps
Wenn Beschäftigte einen nahen Verwandten
pflegen, können sie Pflegekarenz in
Anspruch nehmen. Voraussetzung: Sie waren ununterbrochen mindestens drei Monate lang
beschäftigt und schließen eine schriftliche Vereinbarung mit ihrer Firma ab.
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Als nahe Angehörige
gelten EhegattInnen und deren Kinder, Eltern, Großeltern,
Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder,
LebensgefährtInnen oder eingetragene PartnerInnen und deren Kinder sowie Geschwister,
Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
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Eine wegen einer Pflegekarenz
ausgesprochene Arbeitgeberkündigung können Sie bei
Gericht anfechten. Achtung: Die Klagefristen sind sehr kurz.
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Der oder die betreute nahe Angehörige
muss Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe
drei haben. Bei Demenz-Erkrankungen oder Minderjährigen genügt Stufe eins.
Rechte für Pflegende
Foto: picturedesk.com / Westend61
F
rau K. arbeitet als Verkäuferin. Ihre
Mutter hatte einen Schlaganfall, be-
kommt Pflegegeld der Stufe drei und
braucht mehr Hilfe. Frau K. möchte sich
vorübergehend mehr um sie kümmern. Sie
will aber auf Dauer ihre Arbeit nicht aufge-
ben. „Geht das?“, fragt sie.
„Sie können für die Pflege naher Ange-
höriger eine Pflegekarenz oder Pflegeteil-
zeit zwischen einem und drei Monaten
nehmen“, sagt AK Arbeitsrechtsexpertin
Ulla Dissauer. Voraussetzung: Man hat vor-
her ununterbrochenen mindestens drei
Monate gearbeitet. Die Firma muss einver-
standen sein. Ein Recht auf Pflegekarenz
oder Pflegeteilzeit haben Sie nicht. Ein
Auszeit für die Pflege
Beschäftigte können Pflegekarenz oder -teilzeit mit vereinbaren.
Bis zu drei Monate Pflegekarenz können Sie nehmen, wenn die Firma einverstanden ist
Entgelt muss die Firma Ihnen bei Karenz
nicht bezahlen. Bei Pflegeteilzeit wird ent-
sprechend der Teilzeit bezahlt. Beim Sozi-
alministeriumservice kann für die Dauer
der Pflegekarenz oder -teilzeit Pflegeka-
renzgeld beantragt werden. Wer Pflegeka-
renzgeld bekommt, ist kranken- und pensi-
onsversichert.
Wichtig ist, dass Frau K. mit ihrem Ar-
beitgeber genau vereinbart, ob sie ganz
oder nur teilweise in Karenz geht. Auch
der Bruder von Frau K. will sich um die
pflegebedürftige Mutter kümmern. Es ist
möglich, dass mehrere Familienangehöri-
ge für die gleiche Person Pflegekarenz
oder -teilzeit nacheinander vereinbaren.
Tipp
von Ulla Dissauer,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
kurz
notiert
Denkanstöße für
Eltern und Teens
Ein kostenloser Workshop der AK hilft Eltern
und Jugendlichen, die vor einer schwierigen
Schul- oder Berufswahl stehen. Das gemeinsa-
me Gespräch soll Denkanstöße für beide
Seiten geben.
Wer bin ich? Was kann ich? Wie gehe ich
meinen Weg? Was ist Gemeinschaft? Was hat
eigentlich einen Wert?
In einem zweistündigen Treffen können
Jugendliche und ihre Eltern gemeinsam
darüber nachdenken und diskutieren, was die
Jugendlichen in der Schule oder im Beruf
erreichen wollen.
Der Workshop wird von Uly Paya, dem Leiter
der Akademie „Philosophieren mit Kindern &
Jugendlichen“ angeleitet.
28. Okt. 2015
Von 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn)
Bildungszentrum der AK Wien
Theresianumgasse 16-18
1040 Wien
Bitte melden Sie sich unter
veranstaltungenbp
@
akwien.atmit dem Betreff
„Wer bin ich“ an. Die Teilnahme ist kostenlos!
Praktikum und Co.
In der Schule, in den Ferien oder als Einstieg
in den Beruf: Überall werden Praktika
angeboten. Aber all zu oft wird aus dem
Praktikum ein schlecht oder gar nicht
bezahlter Job. Die Gewerkschaft GPA-djp
macht seit einigen Wochen gegen unfaire
Praktika mobil und informiert junge Berufsein-
steiger und -einsteigerinnen über ihre Rechte
bei Praktika, Volontariaten und Co. Viele Infos
rund ums Praktikum gibt es im Internet auf
der von der Gewerkschaft GPA-djp betriebe-
nen Website
www.watchlistpraktikum.at.