

10
AK FÜR SIE 10/2015
D
ie Werbung der Wiener Firma AH
Future Vertriebs GmbH klang verlo-
ckend: „Toller Zusatzverdienst ohne
finanzielles Risiko“. Das kam Inge Katharina
Dampha und Barbara Kunz gelegen. Sie
waren auf der Suche nach einem Nebenjob.
Sie sollten „nur“ ein Kaffeesystem kaufen und
neue VertriebspartnerInnen anwerben. Es
wäre für sie mühelos möglich, 1.000 Euro pro
Monat zu verdienen. Der Haken: Um selbst
VertriebspartnerInnen zu werden, mussten sie
ein Kaffeesystem der Firma AH Future um
knapp 4.000 Euro kaufen. Der Kaufpreis war
über eine Bank, in diesem Fall Denzel, kredit-
finanziert. Die Bank wurde von AH Future
vermittelt. AH Future ist mittlerweile imKonkurs.
Plötzlich Schulden
Beide Konsumentinnen hatten also einen
Kredit am Hals, ohne jemals bei einer Bank
gewesen zu sein. Sie hatten nämlich bei dem
Konvolut an Papieren einen Kreditvertrag
mitunterschrieben. Das war ihnen nicht be-
wusst. Erst als ein Schreiben von der Bank
kam, wurden sie stutzig. Denzel stellte beiden
den gesamten Kredit fällig – in Summe
6.500,42 Euro – und klagte sie. „Wir sind
aus allen Wolken gefallen“, erzählen die
beiden Frauen. Sie suchten Hilfe in der AK
Konsumentenberatung. „AH Future ist kein
Unbekannter in unserer Beratung“, sagt AK
Konsumentenschützer Robert Panowitz. „Wir
haben in einem Musterprozess beide Ge-
schädigte vor Gericht unterstützt.“
Verbotenes Pyramidenspiel
Das Bezirksgericht gab der AK Recht: Beim
Vertriebssystem der AH Future handelt es
sich um ein verbotenes Pyramidenspiel. Der
zwischen den KonsumentInnen und AH
Future geschlossene Vertrag ist sittenwidrig
und daher nichtig. Die Denzel Bank ging in
Berufung. Das Landesgericht für Zivilrechts-
sachen bestätigte das Urteil des Bezirksge-
richts. Frau Dampha und Frau Kunz müssen
den Kreditbetrag nicht zurückzahlen. Die
Klage der Bank wurde rechtskräftig abge-
wiesen. „Vorsicht bei allen Job- und Neben-
verdienstangeboten, bei denen schon vor
oder zu Beginn Zahlungen, verpflichtende
Mindestabnahmen oder teure Seminarbesu-
che verlangt werden“, rät Panowitz.
■
D. S
.
Nebenjob-Falle: AK half
Zwei Konsumentinnen bekamen mit Hilfe der AK Recht: Sie müssen der
Bank den Kredit für das Kaffeesystem von AH Future nicht zurückzahlen.
initiativ
Foto: Christian Fischer
Barbara Kunz und Inge Katharina Dampha (von links) kämpften um ihr Recht. AK Konsumen-
tenschützer Martin Panowitz hat sie dabei unterstützt
AK-Erfolg I
Recht auf ein Konto
wird konkret
150.000 Menschen in Österreich haben kein
Girokonto – oft deshalb, weil sie ihre Schul-
den nicht bezahlen können. Wer aber kein
Konto hat, kriegt keine Arbeit, kann keine
Miete überweisen und keinen Handyver-
trag abschließen. Jetzt muss jeder und jede
zumindest ein Konto für Überweisungen er-
öffnen können. Das schreibt die EU vor, und
dafür hat sich auch die Arbeiterkammer lange
eingesetzt. Die Verhandlungen über das Ge-
setz zur Einführung des so genannten Basis-
kontos für alle sind weit gediehen. Vorgese-
hen ist auch, dass die Banken vor Eröffnung
jedes Girokontos über die Gebühren informie-
ren und ihren KundInnen einmal jährlich eine
Aufstellung der kassierten Spesen schicken
müssen. Die AK hat erreicht, dass dabei auch
die Kontozinsen enthalten sein müssen.
AK-Erfolg II
Mehr Schutz für
Telefon-KundInnen
Drei Monate Kündigungsfrist für einen Han-
dyvertrag oder beim Internet-Provider – das
ist zu lang, haben die AK Konsumentenschüt-
zerInnen immer wieder kritisiert. Jetzt wird
das Telekom-Gesetz verbessert. Die Kündi-
gungsfrist soll auf ein Monat verkürzt werden.
Außerdem soll es mehr Schutz vor unseriöser
Abrechnung von Web-Inhaltsdiensten geben.
Zusätzlich verlangt die AK, dass die Tele-
kom- und Internet-Anbieter genauer über die
Kosten informieren müssen. Und die Anbieter
sollen weiterhin per Post informieren, wenn
sie laufende Verträge ändern.
Anbieterwechsel beim Telefon: Die Kündi-
gungsfrist für den alten Vertrag wird kürzer
Foto: picturedesk.com / ChromOrange / Alfred Hofer